Autor Thema: Erfahrungsstufen???  (Read 3193 times)

ShwaBo

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Erfahrungsstufen???
« am: 23.05.2023 23:32 »
Moin,

war eine Zeit lang Soldat, hatte A5Z mit ES 6.
Soll bald Angestellter bei der Bundeswehr werden, dann nach TVöD E8 angeblich mit ES 1.
Ich habe mal gehört das Erfahrungsstufen im öffentlichen Dienst, nicht verloren gehen wenn man nahtlos von einem Verhältnis ins nächste wechselt.
Ich frage mich, ob ich meine ES behalten kann, oder ob ich von vorne anfangen darf?

Mit kameradschaftlichen Gruß

ShwaBo


FearOfTheDuck

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Antw:Erfahrungsstufen???
« Antwort #1 am: 24.05.2023 06:09 »
Es gibt im TVÖD keine Erfahrungsstufen. Es gibt Stufen, die in grauer Theorie von Leistung abhängig sein können.

Bei der Einstellung, also bei der Zuordnung zu einer Sufe, spielt Erfahrung eine Rolle. Hier muss einschlägige Beruferfahrung anerkannt werden und führt bis in Stufe drei. Daneben kann förderliche Berufserfahrung anerkannt werden, dann ist sogar eine höhere Stufe drin.

Wichtig ist, dies im Vorfeld zu klären, also entweder einschlägige Berufserfahrung geltend zu machen oder über förderliche Zeiten zu verhandeln.

MoinMoin

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Antw:Erfahrungsstufen???
« Antwort #2 am: 24.05.2023 06:12 »
Das was du gehört hast ist ein kann Regelung, die nur AG zu AG angewendet werden kann und von TV zu TV.

Deine Beamtenstufen haben mit den Angestellten Stufen 0,0 zu tun.
Dein AG könnte jedoch, wenn er wollte und du der einziger geeignete Bewerber bist und du es vor Vertragsunterzeichnung einforderst, dir förderliche Zeiten anerkennen.