Ich weiß von zwei Freunden, dass es auch Fälle gibt, bei denen sowohl als auch möglich sind. Ich kenne mich aber nicht damit so aus.
Der eine Freund arbeiter beim Jobcenter und ist u. a. für die KdU zuständig.
Der andere Freund arbeitet in einer kleinen Gemeinde und erhebt sog. Nutzungsgebühren von Gemeinschaftshäusern der Gemeinde.
Wenn die einen falschen Kostenbescheid erlassen haben, weil die KdU oder die Nutzungsgebühren falsch berechnet waren, können die je entweder diesen Kostenbescheid aufheben und in dem Aufhebungsbescheid auf den neuen Kostenbescheid verweisen, der dann erlassen wird oder die erlassen einen Änderungsbescheid, in dem dann begründet wird, wieso, weshalb, warum der Kostenbescheid geändert wird.
Vielleicht kennt sich hier ja jemand richtig gut aus damit?