Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
TV-L oder TVÖD (Beamte)
tde:
Vielen Dank, das erleichtert meine Entscheidung siginifikant, vor allem, da ich quasi zur Verbeamtung gezwungen würde und meine Stelle im Angestelltenverhältnis nur auf 2 Jahre befristet ist, sofern eine Verbeamtung nicht vollzogen wird.
teclis22:
Wie verschieden die Welt ist.
ich versuche seit jahren verbeamtet zu werden und schaffe es nicht.
tde:
Naja, es hat ja offenbar alles sein Vor- und Nachteile. Für mich wäre es tatsächlich finanziell ein großer Rückschritt und ich denke, dass wenn man eine Selbstständigkeit als Nebentätigkeit plant, ist es sicher besser, mal geht einem Angestelltenverhältnis nach.
Knarfe1000:
--- Zitat von: ACDSee am 26.05.2023 14:26 ---Aus der Bewertung des Dienstpostens ergibt sich aber noch lange nicht die Besoldungsgruppe des Beamten.
Dein statusrechtliches Amt wird durch das Besoldungsgesetz und die Besoldungsordnung festgelegt. In der Regel musst du alle Ämter einer Laufbahn nacheinander durchlaufen. Du fängst somit erstmal ganz untern auf der Leiter an und dienst dich dann hoch. Einen Anspruch auf Beförderung hast du nicht, als Beamter dienst du und wirst für deine Dienste alimentiert. Das gilt grundsätzlich lebenslang. Es ist kein Arbeitsverhältnis, sondern ein Dienst- und Treueverhältnis.
Hierbei gilt der Grundsatz der amtsangemessenen Beschäftigung. Für eine Beförderung ist es daher gut und ratsam, einen Dienstposten auszufüllen, der höher als dein statusrechtliches Amt dotiert ist. Somit hat dein Dienstherr einen Ansporn, deine Leistung anzuerkennen und dich zu befördern.
Nochmal ganz klar:
Dienstpostenbewertung nach A11 heißt nicht Bezahlung nach A11 und schon gar nicht sofort.
Es gibt im Beamtenrecht keine Automatik, dass übertragene Aufgaben automatisch zu einem höherem Amt führen.
--- End quote ---
Absolut richtig, ich bin selbst gebranntes Kind. 6 Jahre auf einer Funktion, die nach A 13 bewertet ist, habe ich gewartet, bis dann auch die Ernennung erfolgte. Trotz durchgängig A-Beurteilungen. Weil es einfach viel zu wenig Planstellen in den Spitzenämtern gibt.
Beim Bund ist das aber besser, die sind nicht mal an feste Beförderungstermine gebunden.
Vorteil ist aber, dass man als Beamter keine Sozialabgaben abführen muss, also mehr Netto vom Brutto bleibt (bei vergleichbarer Besoldungsstufe / EG).
tde:
--- Zitat von: Knarfe1000 am 01.06.2023 11:19 ---
--- Zitat von: ACDSee am 26.05.2023 14:26 ---Aus der Bewertung des Dienstpostens ergibt sich aber noch lange nicht die Besoldungsgruppe des Beamten.
Dein statusrechtliches Amt wird durch das Besoldungsgesetz und die Besoldungsordnung festgelegt. In der Regel musst du alle Ämter einer Laufbahn nacheinander durchlaufen. Du fängst somit erstmal ganz untern auf der Leiter an und dienst dich dann hoch. Einen Anspruch auf Beförderung hast du nicht, als Beamter dienst du und wirst für deine Dienste alimentiert. Das gilt grundsätzlich lebenslang. Es ist kein Arbeitsverhältnis, sondern ein Dienst- und Treueverhältnis.
Hierbei gilt der Grundsatz der amtsangemessenen Beschäftigung. Für eine Beförderung ist es daher gut und ratsam, einen Dienstposten auszufüllen, der höher als dein statusrechtliches Amt dotiert ist. Somit hat dein Dienstherr einen Ansporn, deine Leistung anzuerkennen und dich zu befördern.
Nochmal ganz klar:
Dienstpostenbewertung nach A11 heißt nicht Bezahlung nach A11 und schon gar nicht sofort.
Es gibt im Beamtenrecht keine Automatik, dass übertragene Aufgaben automatisch zu einem höherem Amt führen.
--- End quote ---
Absolut richtig, ich bin selbst gebranntes Kind. 6 Jahre auf einer Funktion, die nach A 13 bewertet ist, habe ich gewartet, bis dann auch die Ernennung erfolgte. Trotz durchgängig A-Beurteilungen. Weil es einfach viel zu wenig Planstellen in den Spitzenämtern gibt.
Beim Bund ist das aber besser, die sind nicht mal an feste Beförderungstermine gebunden.
Vorteil ist aber, dass man als Beamter keine Sozialabgaben abführen muss, also mehr Netto vom Brutto bleibt (bei vergleichbarer Besoldungsstufe / EG).
--- End quote ---
Genau, bei vergleichbarer Besoldungsstufe schon. Wenn ich aber jetzt die E11/4 erhalte und dann auf die A9 oder A10/1 rutsche, ist es erstmal lange weniger. Man sollte ich wirklich vorher mit dem Beamtenrecht beschäftigen. Das war mein Fehler. Aber ihr habt mir gut geholfen. ;-)
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