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TV-L oder TVÖD (Beamte)

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ACDSee:
Die Stelle ist ggf. nach A11 bewertet. Die Einstellung als Beamter erfolgt jedoch in A9, ggf. im Beförderungamt A10 (wenn man das entsprechende fordert und der Dienstherr mitmacht). Danach heißt es dann auf die Beförderung warten.

Auch ist das Beamtensystem komplett anders als das der Tarifbeschäftigten.
Ich rate dringend an, sich vorab ausführlichst zu informieren, sonst ist das Geweine ggf. nachher wirklich groß.

Wenn du flexibel bleiben willst und es dir in erster Linie ums Geld geht... bleib Angestellter. Ggf. 3-5 Jahre die E13 machen, auf Aufstieg drängen, ggf. als Angestellter auf E14/15 gehen und erst dann im HD verbeamten lassen. Ist ggf. ein schlauerer Plan, aber ich kenne weder dein Alter, noch deine Beweggründe oder deine familiäre Situation. Hier gibt es viel zu bedenken.

tde:
Vielen Dank für eure Antworten.

Die Sache mit der A11 (A9 oder A10) irritiert mich etwas. Die Stelle wurde mit einer A11 (Amtmann) ausgeschrieben. Die Verbeamtung soll zeitnah erfolgen und bis dahin hat man noch die E11.

Da ich bereits 42 bin, ist eine Verbeamtung in Bayern nach 3 Jahren nicht mehr möglich. Hierzu müsste man dann entsprechend das BL wechseln.

Grundsätzlich geht es mir nicht nur ums Geld. Das Problem ist nur, dass ich lange studiert und zuvor noch eine Ausbildung gemacht habe. Daher sollte ich für eine halbwegs angenehme Rente mehr verdienen. ;-)

Umlauf:

--- Zitat von: tde am 26.05.2023 11:55 ---Vielen Dank für eure Antworten.

Die Sache mit der A11 (A9 oder A10) irritiert mich etwas. Die Stelle wurde mit einer A11 (Amtmann) ausgeschrieben. Die Verbeamtung soll zeitnah erfolgen und bis dahin hat man noch die E11.

Da ich bereits 42 bin, ist eine Verbeamtung in Bayern nach 3 Jahren nicht mehr möglich. Hierzu müsste man dann entsprechend das BL wechseln.

Grundsätzlich geht es mir nicht nur ums Geld. Das Problem ist nur, dass ich lange studiert und zuvor noch eine Ausbildung gemacht habe. Daher sollte ich für eine halbwegs angenehme Rente mehr verdienen. ;-)

--- End quote ---

Der Beamte fängt in der Regel im Eingangsamt an. Da ist es egal, ob als TB E12/11/10/9.
Von den wenigen abweichenden Möglichkeiten wird mit größter Wahrscheinlichkeit kein Gebrauch gemacht werden.

MoinMoin:

--- Zitat von: tde am 26.05.2023 11:55 ---Vielen Dank für eure Antworten.

Die Sache mit der A11 (A9 oder A10) irritiert mich etwas. Die Stelle wurde mit einer A11 (Amtmann) ausgeschrieben. Die Verbeamtung soll zeitnah erfolgen und bis dahin hat man noch die E11.

--- End quote ---
Dann solltest du die Verbeamtung meiden. Da du nicht weißt auf was du dich da einlässt.
Der Unterschied zwischen Arbeitgeber und Dienstherr kann gewaltig sein.
Und man sollte die charakterliche Eignung fürs Berufsbeamtentum haben.
(ich habe sie nicht und von daher stets abgelehnt, denn ich liebe meine Freiheit)

ACDSee:

--- Zitat von: tde am 26.05.2023 11:55 ---Die Sache mit der A11 (A9 oder A10) irritiert mich etwas. Die Stelle wurde mit einer A11 (Amtmann) ausgeschrieben. Die Verbeamtung soll zeitnah erfolgen und bis dahin hat man noch die E11.

--- End quote ---

Aus der Bewertung des Dienstpostens ergibt sich aber noch lange nicht die Besoldungsgruppe des Beamten.

Dein statusrechtliches Amt wird durch das Besoldungsgesetz und die Besoldungsordnung festgelegt. In der Regel musst du alle Ämter einer Laufbahn nacheinander durchlaufen. Du fängst somit erstmal ganz untern auf der Leiter an und dienst dich dann hoch. Einen Anspruch auf Beförderung hast du nicht, als Beamter dienst du und wirst für deine Dienste alimentiert. Das gilt grundsätzlich lebenslang. Es ist kein Arbeitsverhältnis, sondern ein Dienst- und Treueverhältnis.

Hierbei gilt der Grundsatz der amtsangemessenen Beschäftigung. Für eine Beförderung ist es daher gut und ratsam, einen Dienstposten auszufüllen, der höher als dein statusrechtliches Amt dotiert ist. Somit hat dein Dienstherr einen Ansporn, deine Leistung anzuerkennen und dich zu befördern.

Nochmal ganz klar:
Dienstpostenbewertung nach A11 heißt nicht Bezahlung nach A11 und schon gar nicht sofort.
Es gibt im Beamtenrecht keine Automatik, dass übertragene Aufgaben automatisch zu einem höherem Amt führen.

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