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aussertarifliche / übertarifliche Zulagen

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JahrhundertwerkTVÖD:
Es gibt ja auch noch die Möglichkeit von Arbeitsmarktzulagen. (Tarifkonform). Diese dient ja auch zur Bindung qualifizierter Fachkräfte. (Reicht doch schon als Argument)
Es guter Arbeitgeber weiß wie er zu argumentieren hat, daher auch mein Hinweis der AG muss dies wollen.

Des weiteren darf ein Gemeinderat, auch noch Außertarifliche Zulagen genehmigen.

Börnie:

--- Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 30.05.2023 13:35 ---
Des weiteren darf ein Gemeinderat, auch noch Außertarifliche Zulagen genehmigen.

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Auch dieser muss als Teil der Verwaltung geltendes Recht (z.B. das Haushaltsrecht) einhalten und kann nicht "einfach so" außer- bzw. übertarifliche Zulagen genehmigen/beschließen. Ansonsten gibts Probleme mit der Aufsichtsbehörde und auch so ein Stadtrat ist für seine Beschlüsse haftbar  (https://kommunal.de/wann-sind-ehrenamtliche-haftbar).

JahrhundertwerkTVÖD:

--- Zitat von: Börnie am 30.05.2023 15:05 ---
--- Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 30.05.2023 13:35 ---
Des weiteren darf ein Gemeinderat, auch noch Außertarifliche Zulagen genehmigen.

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Auch dieser muss als Teil der Verwaltung geltendes Recht (z.B. das Haushaltsrecht) einhalten und kann nicht "einfach so" außer- bzw. übertarifliche Zulagen genehmigen/beschließen. Ansonsten gibts Probleme mit der Aufsichtsbehörde und auch so ein Stadtrat ist für seine Beschlüsse haftbar  (https://kommunal.de/wann-sind-ehrenamtliche-haftbar).

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Alles richtig.
Wenn die "Finanzierung" gesichert ist, darf er das.
Die "Finanzierung" wird im Rahmen des Haushaltsplanes gesichert und dieser wird ebenfalls vom Gemeinderat beschlossen.

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