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Rufbereitschaft - Urlaub, Krankheit, usw.
Rene:
Urlaubsgesetz...§11
BAT:
Das hat doch mit der Rufbereitschaft nichts zu tun.
Nochmal, es geht um die Zusatzzahlungen für Urlaub und Krankheit, wenn man grundsätzlich Rufbereitschaft macht. Diese Zahlungen werden doch wohl eine tarifliche Grundlage haben.
Rene:
Klar...Rufbereitschaft = variabler Entgeltbestandteil.
§11 sagt Durchschnittsverdienst der letzten ich glaube 13 Wochen.
Du hast 5000€ Monatsgehalt und in den letzten 13 Wochen für weitere 2000€ Rufbereitschaft gemacht.
Da du auch während des Urlaubs mutmaßlich dein reguläres Gehalt ausgezahlt bekommst, müssen lediglich die 1000€ Rufbereitschaft für die Berechnung des (zusätzlichen) Urlaubsgeldes betrachtet werden.
Also rechnet deine Personalabteilung oder ihr Abrechnungsprogramm für den Juli, in dem du drei Wochen Urlaub hast, Folgendes aus:
Grundgehalt = 5000€
2000€ / 91 Tage = 21,98€ (pro Urlaubstag) Urlaubszuschlag
Also erhältst du für den Monat Juli 5329,70€ Brutto.
Der Tarifvertrag sagt dazu eigentlich nichts, da es abschließend im Urlaubsgesetz geregelt ist.
Glaube, du solltest dich vom Begriff Rufbereitschaft freimachen und es als einen (von vielen) variablen Entgeltbestandteilen sehen. Dann suchst du auch nicht nach etwas, was nicht existiert. :)
BAT:
Okay, das erklärt dann sicherlich einiges. Nun habe ich jedoch fünf Monate Pause zwischen zwei Bereitschaften (von Februar bis Juli. Also würde ich solche Zahlungen für meinen Sommerurlaub im Juli gar nicht bekommen?
Rene:
Februar ist raus und die Rufbereitschaft aus Juli müsste berücksichtigt werden.
Bei der niedrigen Quote dürfte der Betrag auch ziemlich klein sein.
Eine Woche Rufbereitschaft entsprechen 18 Stundenentgelten. Pro Tag Urlaub wären dies dann ~0,2 Stundenentgelte bei nur einer Woche in den letzten 91 Tagen.
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