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Rechtswidrige Personalentwicklung Bündeldienstposten

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2strong:
@John
Du hast das Prinzip der Dienstpostenbündelung korrekt beschrieben. Alle Ämter einer Laufbahngruppe (z. B. A 9g bis A 13g) dürfen allerdings nur in Obersten Bundesbehörden (Ministerien) gebündelt werden. Im Übrigen darf sie Bündelung höchstens drei Ämter umfassen. Wie schnell dann befördert wird, hängt von der Anzahl der freien und Besetzungen Planstellen und der Hauspolitik ab. Jedes Jahr befördert werden die allerwenigsten. A 10 kommt oft zum schnellstmöglichen Zeitpunkt, danach kann man ggf. schon mal drei Kahre warten. Insbesondere A 13g ist in nachgeordneten Behörden eine Engstelle.

@ flip
Bei welchem Amt hängst Du denn da fest?

John:
Vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen. Also kann man Glück oder Pech haben mit der jeweiligen Behörde bzw wie mit allem im Leben.

Mich würde auch interessieren bei welcher Besoldung du festhängst @flip. 30 Jahre hätte ich in jedem Fall nicht gewartet.

BB153:
Bei uns wird gerne bei der Beurteilung und bei gebündelten Dienstposten erzählt, dass es ja quasi einen "Binnendifferenzierung" gibt. Also das von einem A10er weniger erwartet wird als von einem A11er.
Nur WAS genau das "Delta" für die Beförderung ist, kann einem keiner sagen. Also hört man "gute Arbeit, kein Verbesserungspotential, weiter so" und andere werden befördert.

Die erste Frage für mich wäre dementsprechend immer die nach der Dienstpostenbeschreibung. Also ob es die gibt. Dann müsste ja - so wie ich das verstehe - auch eine Beschreibung und Differenzierung vorliegen. Zumindest wird mir das immer wieder so erklärt wenn ich mich über die Systematik beschwere.

Wir haben diese Dienstpostenbeschreibung nämlich (noch immer) nicht. Und langsam habe ich Lust sie einzuklagen wenn mir keiner erklären kann warum XYZ befördert wird und ich nicht.

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