Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Rechtswidrige Personalentwicklung Bündeldienstposten
tochris06:
--- Zitat von: Unknown am 29.05.2023 17:52 ---
--- Zitat von: SlawischerBaL am 29.05.2023 11:10 ---
--- Zitat von: tochris06 am 26.05.2023 20:16 ---Tja und ich Depp sitze im BMVg. Bin nur zurückgekommen, da ich bereits vorher Offizier war. Wer dachte, dass die militärische Personalbearbeitung schlecht ist, hat die Zivile halt noch nicht kennengelernt.
Mein Master ist aber sowieso diese Jahr durch und dann Tschüss. Das BAPers schafft es ja auch nicht Leistungsträger, die nach §24 BLV aufsteigen wollen, zu halten. Man möchte ja keine Vakanz im gehobenen Dienst. Alleine aus meinem Referat sind in den letzten zwei Jahren zwei Spitzenleute daher in eine andere Behörde gewechselt.
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Was die Förderung im BAPers angeht, kann ich auf jeden Fall ein Lied von singen. Der Bewerbungsprozess dauerte 1 Jahr, das sammeln der Erfahrungszeiten für den DP nochmal 1,5 J.
Also investiert man 2,5 Jahre um nachher A9g zu werden. Wenn ich das nicht gerade nötig hätte aus diversen Gründen hätte ich mir auch lieber einen anderen Dienstherren gesucht. Mit Attraktivität hat das überhaupt nichts zu tun. Aber zumindest hat man dann die Laufbahnbefähigung und kann sich quer bewerben
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Was hat das BAPersBw jetzt falsch gemacht? Mit absolvieren der Laufbahnausbildung brauchst du drei Jahre bis A10 und wirst du als normaler Bewerber mit Berufserfahrung eingestellt ist A10 direkt möglich und ein Jahr später BaL. Die 1,5 Jahre stehen im Gesetz!, ich glaube in der BLV.
Es hat dich in niemand gezwungen das Angebot anzunehmen. Es steht dir jederzeit frei ein Antrag auf Entlassung oder Versetzung zu stellen, anstatt nur rumzumeckern.
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Und genau diese Einstellung, dass man doch gehen solle, wenn es einem nicht passt, ist das Problem. Anstatt sich zu hinterfragen, wird mit Ignoranz geantwortet. O-Ton aus dem BAPers: "Wir machen keine Fehler."
Seltsam, dass der Großteil der Prozesse verloren wird. Sei Teil der Lösung und nicht Teil des Problems. Darüberhinaus wird im BAPers nachweislich Vetternwirtschaft betrieben. Die Namen der Laufbahnaufsteiger waren vor der Ausschreibung schon bekannt. Und genau die sind es geworden. Seltsam.
Übrigens werden beim BAPers auch regelmäßig hauptberufliche Zeiten nicht berücksichtigt, obwohl gemäß BLV ein Muss vorliegt. Man versteht den Unterschied zwischen Tätigkeit und Amtsbezeichnung nicht.
ReKo1808:
Ich stelle mir die Frage, warum du deinen bekannten Juristen nicht direkt nach Rechtsgrundlagen/Gerichtsentscheidungen fragst, wenn er denn so bewandert und aktiv im Beamtenrecht ist?
Unknown:
--- Zitat von: tochris06 am 29.05.2023 18:22 ---Übrigens werden beim BAPers auch regelmäßig hauptberufliche Zeiten nicht berücksichtigt, obwohl gemäß BLV ein Muss vorliegt. Man versteht den Unterschied zwischen Tätigkeit und Amtsbezeichnung nicht.
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Was hat die Klage dagegen ergeben?
John:
Kann mir jemand erklären wie die Dienstpostenbündelung funktioniert ? Nehmen wir an es handelt sich um eine Stelle mit folgender Bündelung: A9-A13. Man hat die 3 Jährige Probezeit "überstanden". Im vierten Jahr ist die A10 möglich, im fünften die A11, im sechsten die A12 und im siebten Jahr die A13. Diese Möglichkeit besteht und es hängt lediglich von der Behörde ab, ob die Beförderungen so schnell erfolgen? Selbstverständlich muss man dafür auch etwas tun (vielleicht in manchen Behörden noch nicht mal das, dass weiß ich nicht). Die Tätigkeit bleibt dabei die selbe von A9-A13?
Verstehe ich das richtig, dass man auch in A11 hängen bleiben kann, weil z.B. Beurteilungen nicht gut genug sind?
Wäre über eine Rückmeldung dankbar, da ich die Bündelung als derzeitiger Kommunalbeamter nur vom Hörensagen kenne.
flip:
--- Zitat von: John am 30.05.2023 22:25 ---Kann mir jemand erklären wie die Dienstpostenbündelung funktioniert ? Nehmen wir an es handelt sich um eine Stelle mit folgender Bündelung: A9-A13. Man hat die 3 Jährige Probezeit "überstanden". Im vierten Jahr ist die A10 möglich, im fünften die A11, im sechsten die A12 und im siebten Jahr die A13. Diese Möglichkeit besteht und es hängt lediglich von der Behörde ab, ob die Beförderungen so schnell erfolgen? Selbstverständlich muss man dafür auch etwas tun (vielleicht in manchen Behörden noch nicht mal das, dass weiß ich nicht). Die Tätigkeit bleibt dabei die selbe von A9-A13?
Verstehe ich das richtig, dass man auch in A11 hängen bleiben kann, weil z.B. Beurteilungen nicht gut genug sind?
Wäre über eine Rückmeldung dankbar, da ich die Bündelung als derzeitiger Kommunalbeamter nur vom Hörensagen kenne.
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Man kann auch in A10 hängen bleiben. Wenn keine Planstelle vorhanden ist, bekommt man eben eine gute Beurteilung, die natürlich nicht für eine Beförderung reicht. Ich sitze hier seit 29 Jahren und es sind immer noch -zig kw(künftig wegfallend)-Stellen da, die eine Beförderung verhindern.
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