Autor Thema: Rente ab 2023  (Read 8110 times)

Opa

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #105 am: 09.06.2023 07:32 »
Schön für dich, schlecht für die Eltern, die diesen Platz jetzt nicht bekommen haben, obwohl sie schon ein Jahr gewartet haben.

Umlauf

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #106 am: 09.06.2023 07:37 »
Der Teilzeitgenickbruch für die Kindererziehung.

In manchen Gegenden steht der Kitaplatz von 8 bis 12 Uhr und danach wieder von 14 bis 15:30 Uhr zur Verfügung.
Natürlich nur, wenn man vorher 2 Jahre Wartezeit überstanden hat.

Mich persönlich schüttelt es bei deiner Aussage. Das klingt für mich so:

"Gezeugt habe ich das Kind im Schweiße meines Angesichts, aber ab dem Zeitpunkt der Geburt geht die volle Verantwortung auf die Mutter über und ich als Vater bin schön raus."



Keine Sorge, wir hatten unseren Platz auch sehr früh sicher und ich habe als Vater 3 Jahre Teilzeit gearbeitet.

Trotzdem ist das Problem existent. Obwohl man dieses Thema als Gesamtgesellschaftliches Problem angesehen werden sollte.

KDC

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #107 am: 09.06.2023 07:53 »
Schön für dich, schlecht für die Eltern, die diesen Platz jetzt nicht bekommen haben, obwohl sie schon ein Jahr gewartet haben.

Der der Anspruch auf einen Betreuungsplatz gesetzlich klar geregelt ist, steht jedem der Rechtsweg frei. Hier verhält es sich ähnlich wie mit Streiks im Rahmen von Tarifverhandlungen:

Je weniger diesen Weg gehen, umso geringer ist der Druck bei der Gegenseite sich zu bewegen.

Ich bin der festen Überzeugung, dass der Ausbau der Betreuungsplätze unter anderem deshalb so schleppend vorageht, weil der Staat (hier in Form de Kommunen) überhaupt keinen Handlungszwang verspürt. Es geht ja bisher auch irgendwie, dass die Kinder (in welcher Form auch immer) betreut werden und warme Worte der Verantwortlichen reichen völlig aus.

Und ich bin ganz ehrlich: Ich kämpfe rein für meine Familie und versuche für diese das Optimum rauszuholen. Warum sollte ich für jemand anderes kämpfen?

MoinMoin

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #108 am: 09.06.2023 07:55 »
Schön für dich, schlecht für die Eltern, die diesen Platz jetzt nicht bekommen haben, obwohl sie schon ein Jahr gewartet haben.
Eher traurig, dass diese Eltern nicht in der Lage sind ihr Recht einzufordern.

MoinMoin

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #109 am: 09.06.2023 07:56 »
Und ich bin ganz ehrlich: Ich kämpfe rein für meine Familie und versuche für diese das Optimum rauszuholen. Warum sollte ich für jemand anderes kämpfen?
WEil andere für dich es getan haben, denn ansonsten hättest du diesen Rechtsanspruch nicht.

MoinMoin

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #110 am: 09.06.2023 08:00 »
Da anscheinend selbst eine durch Versorgungsausgleich nach Scheidung nahezu halbierte Pension, die den geschiedenen Beamten in die Nähe des Grundsicherungsniveaus bringt, nicht gegen die Verfassung verstößt, sind weitergehende Überlegungen wohl entbehrlich.
Was einerseits zeigt, dass die Pension hoch genug ist und noch Luft nach unten??

Und zeigt, dass wenn lebenslang nur einer arbeitet, man mit der hälfte der Pension auskommen muss?

Und dass der eine die Hälfte abgibt und der andere ebenfalls?(Also wenn es eine Beamtenpaar ist, dann gibt es ja vom Partner ebenfalls die hälfte der Pension und wenn es ein Angestellter ist, halt die hälfte der Rente.

MoinMoin

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #111 am: 09.06.2023 08:10 »
Da anscheinend selbst eine durch Versorgungsausgleich nach Scheidung nahezu halbierte Pension, die den geschiedenen Beamten in die Nähe des Grundsicherungsniveaus bringt, nicht gegen die Verfassung verstößt, sind weitergehende Überlegungen wohl entbehrlich.

Vielleicht tröstet das geschiedene Beamte:
Jeder dritten Frau mit einer Vollzeitarbeit in Deutschland droht auch nach 40 Arbeitsjahren eine Rente von weniger als 1.000 Euro pro Monat. (Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Partei Die Linke hervor.16.01.2023)
Ich bin verwirrt.
Wenn ich es richtig rechne (man möge mich korrigieren)
1000€ monatliche Rente (Brutto) ergibt beim aktuellem Rentenpunktwert 36,02 27,76 Rentenpunkte also bei 40 Jahre 0,694 Rentenpunkt.
Also sind dafür notwendig:
Jahr    Ent­gelte     Jahresbr.    Monatsbrutto
2023    43.142 €     29.943 €     2.495,26 €
2022    38.901 €     27.000 €     2.249,97 €
2021    40.463 €     28.084 €     2.340,31 €
2020    39.167 €     27.184 €     2.265,35 €
2019    39.301 €     27.277 €     2.273,10 €
2018    38.212 €     26.521 €     2.210,11 €
2017    37.077 €     25.734 €     2.144,47 €
2016    36.187 €     25.116 €     2.092,99 €
2015    35.363 €     24.544 €     2.045,33 €
2014    34.514 €     23.955 €     1.996,23 €

Das ist so EG1 max EG2 im öD

Das bedeutet das jede Dritte Frau in Deutschland ein Job in der EG1/EG2 Einkommensliga hatte.

Krass! Eine Herrschar von Küchenhilfen und anderen niedrig Lohnfrauen.

Irgendwas muss da doch an meiner Rechnung falsch sein?
Wie zu erwarten ist es halt der Pfusch der Presse und des reflektionsfreiem nachplappern, die aus Anzahl der Renten unter 1200€ nach 40 Jahren Versicherungszeiten (beitrags- und Beitragsfreie Zeiten) plump den Unsinn: 40 Jahre Vollzeit macht.


KDC

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #112 am: 09.06.2023 08:33 »
Schön für dich, schlecht für die Eltern, die diesen Platz jetzt nicht bekommen haben, obwohl sie schon ein Jahr gewartet haben.
Eher traurig, dass diese Eltern nicht in der Lage sind ihr Recht einzufordern.
[/quote]

Sehe ich genauso.

Und ich bin ganz ehrlich: Ich kämpfe rein für meine Familie und versuche für diese das Optimum rauszuholen. Warum sollte ich für jemand anderes kämpfen?
WEil andere für dich es getan haben, denn ansonsten hättest du diesen Rechtsanspruch nicht.

Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied und erstmal für sich selbst verantwortlich. Das ist wie in dem anderen Thread hier, in dem jeder zweite über die zu geringe Tariferhöhung im Bereicht des TVÖD jammert. Selbst über Zulagen verhandeln oder wegbewerben und nicht jammern.

Gäbe es dieses gesetzlichen Anspruch nicht, wäre ich an meinen Arbeitgeber herangetreten mit den Worten:

"Chef, ich nehme übrigens zwei Jahre Elternzeit. Ach, das möchten Sie, weil es den Betriebsablauf stört? Dann kümmern Sie sich darum, dass wir einen entsprechenden Betreuungsplatz erhalten oder ich bin dann mal weg."

Da mein Arbeitgeber in ganz Bayern rund 1.400 Kitas betreibt, sollte es für ihn kein Problen sein einen Platz zu organisieren.

MoinMoin

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #113 am: 09.06.2023 08:44 »
@KDC Bitte deine fehlerhafte Zitation korrigieren.

Zum anderen, ist es eine meilenweiter Unterschied ob man sagt:
"Ich kämpfe rein für meine Familie und versuche für diese das Optimum rauszuholen. Warum sollte ich für jemand anderes kämpfen? "
oder
"Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied und erstmal für sich selbst verantwortlich."

Ich persönlich kämpfe durchaus auch für andere Schlachten aus, die sie nicht kämpfen können.

Opa

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #114 am: 09.06.2023 08:54 »
Da der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz aus rein faktischen Gründen in vielen Regionen nicht sofort umsetzbar ist, wird es immer Familien geben, die keinen Platz bekommen. Ob hier das Recht des Stärkeren gelten soll, ist eine rein moralische Frage.

Es ist sicher nicht verkehrt, über den Beschwerde- und Klageweg hinreichend Druck auf die Verwaltung auszuüben, sonst ändert sich nie etwas. Aber selbst bei bestem Willen und allen realistischen Anstrengungen würde es in den defizitiärsten Regionen mindestens 15 Jahre dauern, ein ausreichendes Angebot zu schaffen. Eine KiTa kann man zwar mit Glück in 6 Monaten hochziehen, aber wenn es kein Personal gibt, sind hier andere Maßnahmen erforderlich, die mehr Vorlauf brauchen: Ausbildung attraktiver gestalten, Nachwuchskräfte gewinnen, diese ausbilden, Vergütungsstrukturen verbessern. Und kinderlose Bürger davon überzeugen, dass sie für die nervigen Blagen anderer Leute zukünftig doppelt so viele Grundbesitzabgaben zahlen müssen.

MoinMoin

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #115 am: 09.06.2023 08:57 »
Absolut richtig, drum ist ja ein Weg dieses Problem zu lösen, denen, die keinen Kita Platz haben eine entsprechende Bezahlung zu geben.

KDC

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #116 am: 09.06.2023 09:58 »
Da der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz aus rein faktischen Gründen in vielen Regionen nicht sofort umsetzbar ist, wird es immer Familien geben, die keinen Platz bekommen. Ob hier das Recht des Stärkeren gelten soll, ist eine rein moralische Frage.

Es ist sicher nicht verkehrt, über den Beschwerde- und Klageweg hinreichend Druck auf die Verwaltung auszuüben, sonst ändert sich nie etwas. Aber selbst bei bestem Willen und allen realistischen Anstrengungen würde es in den defizitiärsten Regionen mindestens 15 Jahre dauern, ein ausreichendes Angebot zu schaffen. Eine KiTa kann man zwar mit Glück in 6 Monaten hochziehen, aber wenn es kein Personal gibt, sind hier andere Maßnahmen erforderlich, die mehr Vorlauf brauchen: Ausbildung attraktiver gestalten, Nachwuchskräfte gewinnen, diese ausbilden, Vergütungsstrukturen verbessern. Und kinderlose Bürger davon überzeugen, dass sie für die nervigen Blagen anderer Leute zukünftig doppelt so viele Grundbesitzabgaben zahlen müssen.

15 Jahre ist absoluter Humbug. Kinderpflegerausbildung dauert, je nach persönlichen Eigenschaften, ein bis zwei Jahre. Erzieherausbildung aktuell drei bis vier Jahre. Errichtung eines Gebäudes für die Kinderbetreuung dauert, je nach Bauart, zwischen einem Monat und zwei Jahren.

Der längste Zeitraum ist vier Jahre.

Der gesetzliche Anspruch für Kinderbetreuung existiert seit, Trommelwirbel - Spannungsbogen - Trommelwirbel, seit dem 01.08.2013. Das sind zehn Jahre, in denen es Gemeinden verpennt haben eine ihrer kommunalen Pflichtaufgaben zu erfüllen. Und dafür soll ich als Bürger Verständnis haben oder auf irgendjemanden Rücksicht nehmen bei der Vergabe der Plätze? Nö, nö. Ich bin nicht verantqortlich für völliges Organisationsversagen einer Kommune.

Ausbildung attraktiver gestalten, Vergütung anpassen, das klingt alles nett und hätte in den vergangenen zehn Jahren bereits erfolgen können. Erfolgte aber nicht. Also gehe ich davon aus, dass die Verantwortlichen hier sehr hoch pokern und einfach darauf hoffen, dass niemand seinen Rechtsanspruch einklagt.

Ich sehe es ehrlich gesagt wie MoinMoin. Wenn eine Kommune jemanden keinen Kita-Platz anbieten kann, dann soll sie den Eltern eben eine entsprechende Bezahlung geben bzw. den Verdienstausfall desjenigen tragen, der zuhause bleibt.

Faunus

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #117 am: 09.06.2023 11:37 »
Da anscheinend selbst eine durch Versorgungsausgleich nach Scheidung nahezu halbierte Pension, die den geschiedenen Beamten in die Nähe des Grundsicherungsniveaus bringt, nicht gegen die Verfassung verstößt, sind weitergehende Überlegungen wohl entbehrlich.

Vielleicht tröstet das geschiedene Beamte:
Jeder dritten Frau mit einer Vollzeitarbeit in Deutschland droht auch nach 40 Arbeitsjahren eine Rente von weniger als 1.000 Euro pro Monat. (Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Partei Die Linke hervor.16.01.2023)
Ich bin verwirrt.
Wenn ich es richtig rechne (man möge mich korrigieren)
1000€ monatliche Rente (Brutto) ergibt beim aktuellem Rentenpunktwert 36,02 27,76 Rentenpunkte also bei 40 Jahre 0,694 Rentenpunkt.
Also sind dafür notwendig:
Jahr    Ent­gelte     Jahresbr.    Monatsbrutto
2023    43.142 €     29.943 €     2.495,26 €
2022    38.901 €     27.000 €     2.249,97 €
2021    40.463 €     28.084 €     2.340,31 €
2020    39.167 €     27.184 €     2.265,35 €
2019    39.301 €     27.277 €     2.273,10 €
2018    38.212 €     26.521 €     2.210,11 €
2017    37.077 €     25.734 €     2.144,47 €
2016    36.187 €     25.116 €     2.092,99 €
2015    35.363 €     24.544 €     2.045,33 €
2014    34.514 €     23.955 €     1.996,23 €

Das ist so EG1 max EG2 im öD

Das bedeutet das jede Dritte Frau in Deutschland ein Job in der EG1/EG2 Einkommensliga hatte.

Krass! Eine Herrschar von Küchenhilfen und anderen niedrig Lohnfrauen.

Irgendwas muss da doch an meiner Rechnung falsch sein?
Wie zu erwarten ist es halt der Pfusch der Presse und des reflektionsfreiem nachplappern, die aus Anzahl der Renten unter 1200€ nach 40 Jahren Versicherungszeiten (beitrags- und Beitragsfreie Zeiten) plump den Unsinn: 40 Jahre Vollzeit macht.


Gehörst Du zu denen mit "Lügenpresse" im Hinterkopf? Den Eindruck bekomme ich langsam, wenn mit Begriffswelten  "reflektionsfreiem nachplappern" diskreditiert wird.

Um Dir gedanklich beim Verknüpfen behilflich zu sein: Kann es sein, dass Dir der Begriff "Mindestlohn" nichts sagt?

01.01. bis 30.06.2022: 9,82 Euro / Stunde. 01.07. bis 30.09.2022: 10,45 Euro / Stunde. seit 01.10.2022: 12 Euro / Stunde.
Es ist im Forum ein Dauerthema von den mittleren Einkommensgruppen (E10-E15) , dass die unteren Einkommensgruppen im ÖD überpropotional gut bedient werden. 

Den gesetzlichen Mindestlohn gibt es übrigens seit 01.01.2015.


Ist es immer noch für Dich nicht gedanklich nachvollziehbar, dass der Renteneintritt  um 2023 rum ein nicht unerheblicher Teil an Rentner:innen in die Grundsicherung nach 40/45 Jahren Vollzeitarbeit erzeugt/erzeugen wird?



Opa

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #118 am: 09.06.2023 11:46 »
Es ist einfach unzutreffend, dass irgendwer zu irgendeinem Zeitpunkt in Deutschland nach 40 Jahren Vollzeitbeschäftigung mit weniger als 1.000 Euro (oder dem zum jeweiligen Zeitpunkt kaufkraftäquivalenten Betrag) in Rente ging oder nach jetzigem Stand gehen wird.

Diese Behauptung

Jeder dritten Frau mit einer Vollzeitarbeit in Deutschland droht auch nach 40 Arbeitsjahren eine Rente von weniger als 1.000 Euro pro Monat. (Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Partei Die Linke hervor.16.01.2023)

hast du anhand von Sekundärquellen aufgestellt und anhand der Primärquelle wurde sie dir widerlegt.

Da kannst du gerne weiter mit dem Füßchen aufstampfen, das ändert aber nichts. MoinMoin hat nichts von „Lügenpresse“ geschrieben sondern dich darauf hingewiesen, dass man nicht jede veröffentlichte Meldung ungeprüft nachplappern sollte. Damit hat er dir einen wertvollen Rat für zukünftige Äußerungen gegeben.

Übrigens hat „Die Presse“ nicht gelogen, sondern Verdi hat die Antwort der Bundesregierung um den Zusatz „Vollzeit“ ergänzt, eine Pressemitteilung mit dieser Unwahrheit herausgegeben und einige Blättchen haben das dann ungeprüft übernommen und publiziert. Die Lüge ist also Verdi vorzuwerfen, den Presseorganen lediglich Schlampigkeit bei der Recherche.
« Last Edit: 09.06.2023 11:52 von Opa »

Faunus

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #119 am: 09.06.2023 12:06 »
Ganz allgemein:
Die Armutsgefährdung der 65-Jährigen und Älteren hat sich bei den vorangehenden Erhebungen von 11,0 Prozent im Jahr 2005 auf 16,3 Prozent im Jahr 2020 erhöht. 2021 lag die Quote bei 17,6 Prozent.

Quelle
https://www.bpb.de/kurz-knapp/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61785/ausgewaehlte-armutsgefaehrdungsquoten/