Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Rente ab 2023
Faunus:
Wären das doch alles nur Beamtinnen, dann wäre 2021 die Mindestpension bei rund 1.866 Euro ;-)
Faunus:
--- Zitat von: MoinMoin am 08.06.2023 14:37 ---Krass! Eine Herrschar von Küchenhilfen und anderen niedrig Lohnfrauen.
--- End quote ---
Anm.: Nicht jede/r Angestellte ist im ÖD beschäftigt, aber ausschließlich Beamte:innen sind im ÖD zu finden.
Faunus:
--- Zitat von: Umlauf am 08.06.2023 15:18 ---Der Teilzeitgenickbruch für die Kindererziehung.
In manchen Gegenden steht der Kitaplatz von 8 bis 12 Uhr und danach wieder von 14 bis 15:30 Uhr zur Verfügung.
Natürlich nur, wenn man vorher 2 Jahre Wartezeit überstanden hat.
--- End quote ---
Dafür bekommt sie ja die Hälfte der Pension vom verbeamteten Vater Ihrer Kinder 8)
Opa:
--- Zitat von: Umlauf am 08.06.2023 15:18 ---Der Teilzeitgenickbruch für die Kindererziehung.
In manchen Gegenden steht der Kitaplatz von 8 bis 12 Uhr und danach wieder von 14 bis 15:30 Uhr zur Verfügung.
Natürlich nur, wenn man vorher 2 Jahre Wartezeit überstanden hat.
--- End quote ---
Faunus schrieb explizit von Vollzeit und 40 Arbeitsjahren. Vielleicht sollte man mal in die Quelle schauen- vermutlich war es dort etwas anders dargestellt.
Bei einer ähnlichen Anfrage aus März 2022 war jedenfalls von Vollzeit nicht die Rede, vielmehr wird darauf hingewiesen, dass die Versicherungsjahre sogar beitragsfreie Zeiten enthalten: https://dserver.bundestag.de/btd/20/012/2001253.pdf
Würde mich nicht wundern, wenn Sekundärquellen wie Verdi, linksideologische Publikationen etc. bewußt oder aus Schlampigkeit die Vollzeit hinzugedichtet haben.
Faunus:
--- Zitat von: Opa am 08.06.2023 15:54 ---
--- Zitat von: Umlauf am 08.06.2023 15:18 ---Der Teilzeitgenickbruch für die Kindererziehung.
In manchen Gegenden steht der Kitaplatz von 8 bis 12 Uhr und danach wieder von 14 bis 15:30 Uhr zur Verfügung.
Natürlich nur, wenn man vorher 2 Jahre Wartezeit überstanden hat.
--- End quote ---
Faunus schrieb explizit von Vollzeit und 40 Arbeitsjahren. Vielleicht sollte man mal in die Quelle schauen- vermutlich war es dort etwas anders dargestellt.
--- End quote ---
Habe ich doch daztugeschrieben (jetzt fett!):
--- Zitat von: Faunus am 08.06.2023 14:03 ---
--- Zitat von: Opa am 07.06.2023 14:39 ---Da anscheinend selbst eine durch Versorgungsausgleich nach Scheidung nahezu halbierte Pension, die den geschiedenen Beamten in die Nähe des Grundsicherungsniveaus bringt, nicht gegen die Verfassung verstößt, sind weitergehende Überlegungen wohl entbehrlich.
--- End quote ---
Vielleicht tröstet das geschiedene Beamte:
Jeder dritten Frau mit einer Vollzeitarbeit in Deutschland droht auch nach 40 Arbeitsjahren eine Rente von weniger als 1.000 Euro pro Monat. (Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Partei Die Linke hervor.16.01.2023)
--- End quote ---
Die Originalantwort liegt mir nicht vor/habe ich nicht gesucht, aber das Netz ist voll mit der Ausschlachtung durch die Presse.
Kann man ignorieren, kann man zerreden, kann man glauben, kann man...
Ob "die Antwort" korrekt ist, dass alle 2,7 Mio Frauen 40 Jahre Vollzeit gearbeitet haben und trotzdem in die Grundsicherung fallen... es sind zumindest keine Einzelschicksale.
Aber diese Beispiele mit Einzelschicksale von "Beamter muss um seine Pension fürchten, weil er nach eine Rampler Fahrerflucht begangen hat" oder "die Halbierung der Beamtenpension bei Scheidung nach 40 Ehejahren ist rechtens und muss nicht von Steuerzahler ausgeglichen werden..." unter ungerechte/nicht ausreichender Alimentierung anzuführen...
.. finde ich persönlich krass.
Ich habe schon verstanden, dass 80 % der Entscheidungsträger in der Politik verbeamtet sind und deswegen nicht die Pensionen kapppen wollen, aber ich habe kein Problem über eine Pensionsreform zu diskutieren mit z.B. Spitzenpensionäre mit mit "nur" 5000 EUR maximaler Pension ab 67 in den Ruhestand zu entlassen, bei der weitere Ruhestandsgelder u.U. angerechnet werden.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version