[Allg] Wechsel vom Beamtenverhältnis zum Angestellten

Begonnen von anonymus1453, 26.05.2023 15:14

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anonymus1453

Servus Leute,

ich spiele schon lange mit dem Gedanken meinen Beamtenstatus im mittleren Dienst aufzugeben und in den Angestelltenverhältnis zu wechseln.

Meine Frage: Kann mir einer sagen, ob ich bei so einem Wechsel rückwirkend (4 Jahre als Beamter)
etwas in die Rentenkasse oder Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss? Oder gibt es evtl. etwas anderes zu beachten?

Danke!

2strong

Die sogenannte Nachversicherung in der gesetzlichen Rsntenversicherung übernimmt vollständig Dein bisheriger Dienstherr.

Umlauf

Zitat von: 2strong in 26.05.2023 16:05
Die sogenannte Nachversicherung in der gesetzlichen Rsntenversicherung übernimmt vollständig Dein bisheriger Dienstherr.

Es gilt zu bedenken:

Die Nachversicherung erfolgt auf dem niedrigen Beamtenbrutto.
Das heißt, in der Nachversicherungszeit werden weniger Rentenpunkte gesammelt als bei einem vergleichbaren TB.

Bastel

Und die VBL fehlt oder?

Kann sich trotzdem langfristig lohnen.

anonymus1453

Zitat von: Umlauf in 26.05.2023 16:31
Zitat von: 2strong in 26.05.2023 16:05
Die sogenannte Nachversicherung in der gesetzlichen Rsntenversicherung übernimmt vollständig Dein bisheriger Dienstherr.

Es gilt zu bedenken:

Die Nachversicherung erfolgt auf dem niedrigen Beamtenbrutto.
Das heißt, in der Nachversicherungszeit werden weniger Rentenpunkte gesammelt als bei einem vergleichbaren TB.

Ich denke selbst wenn ich jetzt die 4 Jahre ruckwirkend mit dem Mindestbetrag versichert werde bzw. in die Rentenkasse eingezahlt wird, wird sich das auf Dauer trotzdem für mich lohnen, da man als Beamter des Landes NRW im mD nur noch verarscht wird. Was ich vlt. noch abwarten werde sind die Verhandlungen ende 2023 um evtl. die Einmalzahlungen oder so noch mitzunehmen, aber selbst dann glaube ich nicht mehr dran, dass wir eine vernünftige Erhöhung kriegen werden.

Ganz abzusehen von den 2 H Mehrarbeit, die man als Beamter leisten muss. Ist nur noch zum Kotzen das Beamtendasein (meine Meinung)

Tagelöhner

Also wenn Du in einen lukrativen Job in der Privatwirtschaft wechseln würdest oder direkt eine deutlich bessere Angestelltenstelle ergatterst, könnte ich das vielleicht noch verstehen. Ansonsten halte ich es für ziemlichen Schwachsinn...
Nur mit ausgeprägtem Humorsinn weiterlesen: Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

anonymus1453

Zitat von: Tagelöhner in 26.05.2023 19:01
Also wenn Du in einen lukrativen Job in der Privatwirtschaft wechseln würdest oder direkt eine deutlich bessere Angestelltenstelle ergatterst, könnte ich das vielleicht noch verstehen. Ansonsten halte ich es für ziemlichen Schwachsinn...

Bin im Außendienst vom Ordnungsamt beschäftigt. Die Stelle ist für die Angestellten mit EG 9a bewertet und für Beamten mit A8. Ich arbeite sozusagen seit 4 Jahren auf einer A8 er Stelle erhalte aber immer noch A6 und komme erst dieses Jahr auf A7. 2 Stundeb Mehrarbeit als die Angestellten Kollegen auf der selben Stelle. Im Außendienst kommt es oft vor, dass man an Feiertagen, Wochenenden und Nachts arbeiten muss, da kriegen die Angestellten einen ordentlichen Zuschlag und ich als Beamter gehe fast leer aus für die Extraarbeit. Weihnachtsgeld, Angestellten kriegen es, Beamten nicht.
Nicht zu vergessen ist auch die (meiner Meinung nach) ordentlichen Erhöhung, die für die Angestellten rausverhandelt wurde, was wir bestimmt nicht kriegen werden.

Also das sind meiner Meinung nach genug gute Gründe zu Wechseln, aber jedem das Seine...

Tagelöhner

Ok mittlerer Dienst bei scheinbar schlechter Beförderungssituation, vermutlich auch noch kinderlos? Dann ist der Frust zumindest nachvollziehbar, allerdings hätte ich in dieser Konstellation schon gar keinen Wechsel in das Beamtenverhältnis vorgenommen.
Nur mit ausgeprägtem Humorsinn weiterlesen: Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

Bastel

Zitat von: Tagelöhner in 26.05.2023 19:47
Ok mittlerer Dienst bei scheinbar schlechter Beförderungssituation, vermutlich auch noch kinderlos? Dann ist der Frust zumindest nachvollziehbar, allerdings hätte ich in dieser Konstellation schon gar keinen Wechsel in das Beamtenverhältnis vorgenommen.

Jup... mD ist mit 1-2 Kindern sehr nah an Harz4...

anonymus1453

Zitat von: Tagelöhner in 26.05.2023 19:47
Ok mittlerer Dienst bei scheinbar schlechter Beförderungssituation, vermutlich auch noch kinderlos? Dann ist der Frust zumindest nachvollziehbar, allerdings hätte ich in dieser Konstellation schon gar keinen Wechsel in das Beamtenverhältnis vorgenommen.

Kinderlos, ist richtig. Die schlechte Beförderungssituation ist aber gar nicht Behördenverschuldet sondern dem Gesetz, da man als Beamter leider nach der Ausbildung erst mal vier Jahre (3 J Probezeit, 1 Jahr Sprungbeförderungsverbot) auf der selben Besoldung das heißt A6 bleiben muss und erst danach befördert werden darf. Die A8, die meine Stelle hergibt, würde ich nächstes Jahr bestimmt erreichen, jedoch ist diese Ungerechtigkeit gesetzlich geregelt, da ein Angestellter bereits nach 6 monaten Probezeit die Höchststufe erreichen kann, aber der Beamte erst nach 5 oder 6 Jahren...

Prüfer SH

Zitat von: anonymus1453 in 26.05.2023 20:34
Zitat von: Tagelöhner in 26.05.2023 19:47
Ok mittlerer Dienst bei scheinbar schlechter Beförderungssituation, vermutlich auch noch kinderlos? Dann ist der Frust zumindest nachvollziehbar, allerdings hätte ich in dieser Konstellation schon gar keinen Wechsel in das Beamtenverhältnis vorgenommen.

Kinderlos, ist richtig. Die schlechte Beförderungssituation ist aber gar nicht Behördenverschuldet sondern dem Gesetz, da man als Beamter leider nach der Ausbildung erst mal vier Jahre (3 J Probezeit, 1 Jahr Sprungbeförderungsverbot) auf der selben Besoldung das heißt A6 bleiben muss und erst danach befördert werden darf. Die A8, die meine Stelle hergibt, würde ich nächstes Jahr bestimmt erreichen, jedoch ist diese Ungerechtigkeit gesetzlich geregelt, da ein Angestellter bereits nach 6 monaten Probezeit die Höchststufe erreichen kann, aber der Beamte erst nach 5 oder 6 Jahren...

Wie sieht es mit A9(Z) Stellen aus?

anonymus1453

Zitat von: Prüfer SH in 26.05.2023 22:12
Zitat von: anonymus1453 in 26.05.2023 20:34
Zitat von: Tagelöhner in 26.05.2023 19:47
Ok mittlerer Dienst bei scheinbar schlechter Beförderungssituation, vermutlich auch noch kinderlos? Dann ist der Frust zumindest nachvollziehbar, allerdings hätte ich in dieser Konstellation schon gar keinen Wechsel in das Beamtenverhältnis vorgenommen.

Kinderlos, ist richtig. Die schlechte Beförderungssituation ist aber gar nicht Behördenverschuldet sondern dem Gesetz, da man als Beamter leider nach der Ausbildung erst mal vier Jahre (3 J Probezeit, 1 Jahr Sprungbeförderungsverbot) auf der selben Besoldung das heißt A6 bleiben muss und erst danach befördert werden darf. Die A8, die meine Stelle hergibt, würde ich nächstes Jahr bestimmt erreichen, jedoch ist diese Ungerechtigkeit gesetzlich geregelt, da ein Angestellter bereits nach 6 monaten Probezeit die Höchststufe erreichen kann, aber der Beamte erst nach 5 oder 6 Jahren...

Wie sieht es mit A9(Z) Stellen aus?

Gibt es leider keine in Verbindung mit dem Außendienst. Innendienst kommt für mich leider nicht in Frage...

Prüfer SH

Finanziell kann das ja nicht sehr weit auseinander liegen. Zumindest bei meiner Berechnung.
Ich würde bleiben. Wer weiß, was mit Arbeitszeit und Weihnachtsgeld im TV passiert zukünftig. Was, wenn du mal länger krank wirst? Und am Ende natürlich die Pension

anonymus1453

Zitat von: Prüfer SH in 26.05.2023 22:27
Finanziell kann das ja nicht sehr weit auseinander liegen. Zumindest bei meiner Berechnung.
Ich würde bleiben. Wer weiß, was mit Arbeitszeit und Weihnachtsgeld im TV passiert zukünftig. Was, wenn du mal länger krank wirst? Und am Ende natürlich die Pension

Bis zur den Verhandlungen dieses Jahr werde ich auch warten, wollte nur erfahren, ob ich rückwirkend etwas zahlen muss bei einem Wechsel. Da habt Ihr mir schon mal weitergeholfen.

Danke dafür!

2strong

Wenn die Alternative darin besteht, bei der Stadt im gleichen Job für Entgeltgruppe 9a zu arbeiten, statt (ab kommendem Jahr) für A 8, ist die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis kurzsichtig und wirtschaftlich deutlich nachteilig.