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[Allg] Wechsel vom Beamtenverhältnis zum Angestellten

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Prüfer SH:

--- Zitat von: anonymus1453 am 26.05.2023 20:34 ---
--- Zitat von: Tagelöhner am 26.05.2023 19:47 ---Ok mittlerer Dienst bei scheinbar schlechter Beförderungssituation, vermutlich auch noch kinderlos? Dann ist der Frust zumindest nachvollziehbar, allerdings hätte ich in dieser Konstellation schon gar keinen Wechsel in das Beamtenverhältnis vorgenommen.

--- End quote ---

Kinderlos, ist richtig. Die schlechte Beförderungssituation ist aber gar nicht Behördenverschuldet sondern dem Gesetz, da man als Beamter leider nach der Ausbildung erst mal vier Jahre (3 J Probezeit, 1 Jahr Sprungbeförderungsverbot) auf der selben Besoldung das heißt A6 bleiben muss und erst danach befördert werden darf. Die A8, die meine Stelle hergibt, würde ich nächstes Jahr bestimmt erreichen, jedoch ist diese Ungerechtigkeit gesetzlich geregelt, da ein Angestellter bereits nach 6 monaten Probezeit die Höchststufe erreichen kann, aber der Beamte erst nach 5 oder 6 Jahren...

--- End quote ---

Wie sieht es mit A9(Z) Stellen aus?

anonymus1453:

--- Zitat von: Prüfer SH am 26.05.2023 22:12 ---
--- Zitat von: anonymus1453 am 26.05.2023 20:34 ---
--- Zitat von: Tagelöhner am 26.05.2023 19:47 ---Ok mittlerer Dienst bei scheinbar schlechter Beförderungssituation, vermutlich auch noch kinderlos? Dann ist der Frust zumindest nachvollziehbar, allerdings hätte ich in dieser Konstellation schon gar keinen Wechsel in das Beamtenverhältnis vorgenommen.

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Kinderlos, ist richtig. Die schlechte Beförderungssituation ist aber gar nicht Behördenverschuldet sondern dem Gesetz, da man als Beamter leider nach der Ausbildung erst mal vier Jahre (3 J Probezeit, 1 Jahr Sprungbeförderungsverbot) auf der selben Besoldung das heißt A6 bleiben muss und erst danach befördert werden darf. Die A8, die meine Stelle hergibt, würde ich nächstes Jahr bestimmt erreichen, jedoch ist diese Ungerechtigkeit gesetzlich geregelt, da ein Angestellter bereits nach 6 monaten Probezeit die Höchststufe erreichen kann, aber der Beamte erst nach 5 oder 6 Jahren...

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Wie sieht es mit A9(Z) Stellen aus?

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Gibt es leider keine in Verbindung mit dem Außendienst. Innendienst kommt für mich leider nicht in Frage...

Prüfer SH:
Finanziell kann das ja nicht sehr weit auseinander liegen. Zumindest bei meiner Berechnung.
Ich würde bleiben. Wer weiß, was mit Arbeitszeit und Weihnachtsgeld im TV passiert zukünftig. Was, wenn du mal länger krank wirst? Und am Ende natürlich die Pension

anonymus1453:

--- Zitat von: Prüfer SH am 26.05.2023 22:27 ---Finanziell kann das ja nicht sehr weit auseinander liegen. Zumindest bei meiner Berechnung.
Ich würde bleiben. Wer weiß, was mit Arbeitszeit und Weihnachtsgeld im TV passiert zukünftig. Was, wenn du mal länger krank wirst? Und am Ende natürlich die Pension

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Bis zur den Verhandlungen dieses Jahr werde ich auch warten, wollte nur erfahren, ob ich rückwirkend etwas zahlen muss bei einem Wechsel. Da habt Ihr mir schon mal weitergeholfen.

Danke dafür!

2strong:
Wenn die Alternative darin besteht, bei der Stadt im gleichen Job für Entgeltgruppe 9a zu arbeiten, statt (ab kommendem Jahr) für A 8, ist die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis kurzsichtig und wirtschaftlich deutlich nachteilig.

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