Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[Allg] Wechsel vom Beamtenverhältnis zum Angestellten

<< < (2/4) > >>

Tagelöhner:
Also wenn Du in einen lukrativen Job in der Privatwirtschaft wechseln würdest oder direkt eine deutlich bessere Angestelltenstelle ergatterst, könnte ich das vielleicht noch verstehen. Ansonsten halte ich es für ziemlichen Schwachsinn...

anonymus1453:

--- Zitat von: Tagelöhner am 26.05.2023 19:01 ---Also wenn Du in einen lukrativen Job in der Privatwirtschaft wechseln würdest oder direkt eine deutlich bessere Angestelltenstelle ergatterst, könnte ich das vielleicht noch verstehen. Ansonsten halte ich es für ziemlichen Schwachsinn...

--- End quote ---

Bin im Außendienst vom Ordnungsamt beschäftigt. Die Stelle ist für die Angestellten mit EG 9a bewertet und für Beamten mit A8. Ich arbeite sozusagen seit 4 Jahren auf einer A8 er Stelle erhalte aber immer noch A6 und komme erst dieses Jahr auf A7. 2 Stundeb Mehrarbeit als die Angestellten Kollegen auf der selben Stelle. Im Außendienst kommt es oft vor, dass man an Feiertagen, Wochenenden und Nachts arbeiten muss, da kriegen die Angestellten einen ordentlichen Zuschlag und ich als Beamter gehe fast leer aus für die Extraarbeit. Weihnachtsgeld, Angestellten kriegen es, Beamten nicht.
Nicht zu vergessen ist auch die (meiner Meinung nach) ordentlichen Erhöhung, die für die Angestellten rausverhandelt wurde, was wir bestimmt nicht kriegen werden.

Also das sind meiner Meinung nach genug gute Gründe zu Wechseln, aber jedem das Seine...

Tagelöhner:
Ok mittlerer Dienst bei scheinbar schlechter Beförderungssituation, vermutlich auch noch kinderlos? Dann ist der Frust zumindest nachvollziehbar, allerdings hätte ich in dieser Konstellation schon gar keinen Wechsel in das Beamtenverhältnis vorgenommen.

Bastel:

--- Zitat von: Tagelöhner am 26.05.2023 19:47 ---Ok mittlerer Dienst bei scheinbar schlechter Beförderungssituation, vermutlich auch noch kinderlos? Dann ist der Frust zumindest nachvollziehbar, allerdings hätte ich in dieser Konstellation schon gar keinen Wechsel in das Beamtenverhältnis vorgenommen.

--- End quote ---

Jup... mD ist mit 1-2 Kindern sehr nah an Harz4...

anonymus1453:

--- Zitat von: Tagelöhner am 26.05.2023 19:47 ---Ok mittlerer Dienst bei scheinbar schlechter Beförderungssituation, vermutlich auch noch kinderlos? Dann ist der Frust zumindest nachvollziehbar, allerdings hätte ich in dieser Konstellation schon gar keinen Wechsel in das Beamtenverhältnis vorgenommen.

--- End quote ---

Kinderlos, ist richtig. Die schlechte Beförderungssituation ist aber gar nicht Behördenverschuldet sondern dem Gesetz, da man als Beamter leider nach der Ausbildung erst mal vier Jahre (3 J Probezeit, 1 Jahr Sprungbeförderungsverbot) auf der selben Besoldung das heißt A6 bleiben muss und erst danach befördert werden darf. Die A8, die meine Stelle hergibt, würde ich nächstes Jahr bestimmt erreichen, jedoch ist diese Ungerechtigkeit gesetzlich geregelt, da ein Angestellter bereits nach 6 monaten Probezeit die Höchststufe erreichen kann, aber der Beamte erst nach 5 oder 6 Jahren...

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version