Nichtsdestotrotz und fernab der rechtlichen Frage: So etwas empfinde als Unsitte, gegen die sich der AG verwehren sollte. Man darf sich auch mal schützend vor seine Mitarbeiter stellen.
Da wir nicht wissen, was Gegenstand der Beschwerde war, steht uns dieses Urteil nicht zu.
Jeder Bürger hat das Recht, sich über von ihm festgestellte Missstände in der öffentlichen Verwaltung zu beschweren. Das Beschwerderecht ergibt sich aus Art. 17 GG sowie aus analogen Normen der Landesverfassungen. Selbstverständlich kann er zur Untermauerung seiner Beschwerde Beweise vorlegen, zu denen auch ein Foto oder Video gehören kann.
Dann obliegt es der zuständigen Stelle, die Beschwerde zu behandeln und entweder interne Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen oder die Beschwerde als unbegründet zurückzuweisen.
An dem Vorgang ist weder etwas ungesetzlich noch unmoralisch. Vielmehr entspricht es den Grundsätzen einer Demokratie, dass jeder Bürger jederzeit frei ist, das Handeln von Politik und Verwaltung zu kritisieren.