Autor Thema: Steuer Auszahlung VBL unter 60 Monate (5 Jahre)  (Read 3406 times)

ichfragbessermalnach

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Hallo zusammen,

Ich habe erstmal die Suchfunktion genutzt, aber keine passenden Einträge gefunden.

Letztes Jahr habe ich mir das eingezahlte Geld von der VBL auszahlen lassen, da ich nicht auf die 60 Monate (5 Jahre) gekommen bin. (Zum Zeitpunkt meines Austritts beim Arbeitgeber, bei dem ich in die VBL eingezahlt habe, war mir nicht bewusst, dass ich weiter hätte einzahlen können, um auf die 60 Monate zu kommen).
Von der VBL habe ich keinerlei Dokumentation zu der Auszahlung erhalten (außer auf dem Konto).
Jetzt steht dieses Jahr die Steuer an und ich frage mich, ob ich auf diese Auszahlung nicht Steuern zahlen muss, bzw. wo ich die "Einnahme" in der Steuererklärung antrage?
Hat hier eventuell jemand Erfahrungen gemacht wie man steuerlich mit der Auszahlung umgeht?
Sonst muss ich mir doch mal einen Steuerberater suchen…

Vielen Dank

2strong

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Antw:Steuer Auszahlung VBL unter 60 Monate (5 Jahre)
« Antwort #1 am: 28.05.2023 00:04 »
Sonstige Einkünfte (Anlage SO, Zeilen 7 bis 10).

ichfragbessermalnach

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Antw:Steuer Auszahlung VBL unter 60 Monate (5 Jahre)
« Antwort #2 am: 29.05.2023 23:19 »
Hallo 2string,

vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.
Dürfte ich Sie bitten mir zu schreiben, ob das ein Vorschlag ist, wo man diese Auszahlung eintragen könnte, oder ob Sie wissen, dass eine derartige Auszahlung genau da hinmuss?

PublicHeini

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Antw:Steuer Auszahlung VBL unter 60 Monate (5 Jahre)
« Antwort #3 am: 01.06.2023 14:01 »
Ich stehe bald vor der gleichen Entscheidung, ob ich mir die vorzeitig (nach ca 36-42 Monate) auszahlen lasse oder den REst noch weiterzahle. Was lohnt sich am Ende mehr. Vorausgesetzt ich lege das ausgezahlte Geld an. Habt ihr dafür schon mal eine Rechnung aufgestellt?

Organisator

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Antw:Steuer Auszahlung VBL unter 60 Monate (5 Jahre)
« Antwort #4 am: 01.06.2023 14:37 »
Ich stehe bald vor der gleichen Entscheidung, ob ich mir die vorzeitig (nach ca 36-42 Monate) auszahlen lasse oder den REst noch weiterzahle. Was lohnt sich am Ende mehr. Vorausgesetzt ich lege das ausgezahlte Geld an. Habt ihr dafür schon mal eine Rechnung aufgestellt?

Da zumindest der AG-Anteil deutlich höher sein dürfte als der AN-Anteil (und nur letzterer wird erstattet) ist die Rechnung wahrscheinlich einfach. Es sei denn, du lässt dich verbeamten und erreichst den Höchstsatz.

ichfragbessermalnach

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Antw:Steuer Auszahlung VBL unter 60 Monate (5 Jahre)
« Antwort #5 am: 03.06.2023 22:03 »
Ich stehe bald vor der gleichen Entscheidung, ob ich mir die vorzeitig (nach ca 36-42 Monate) auszahlen lasse oder den REst noch weiterzahle. Was lohnt sich am Ende mehr. Vorausgesetzt ich lege das ausgezahlte Geld an. Habt ihr dafür schon mal eine Rechnung aufgestellt?

Hallo PublicHeini,
ich hab für mein Problem die Suchfunktion genutzt und da ein paar Themen gefunden, die deine Frage aufgegriffen haben. So weit ich mich erinnern kann, gibt es wohl seit neustem das Update, dass man nur noch 36 Monate braucht. Danach wird wohl nicht mehr ausgezahlt. Das hängt aber wohl auch damit zusammen ab welchem Jahr der Vertrag läuft. Es lohnt sich also da nochmal nachzulesen.

Es gab auch eine andere Diskussion bei der es darum geht, ob es besser ist sich das Geld auszahlen zu lassen oder nicht. Soweit ich mich erinnere, war es, auf Grund des Arbeitgeberanteils, besser es sich nicht vorzeitig auszahlen zu lassen. Da gab es aber auch andere Meinungen (am besten gar nicht mit VBL anfangen). Am besten nochmal danach suchen und die Meinungen anschauen. Kommt vermutlich auch drauf an, was die Inflation in den Jahren bis zu deiner Rente wegfrisst.

Hans1W

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Antw:Steuer Auszahlung VBL unter 60 Monate (5 Jahre)
« Antwort #6 am: 05.06.2023 09:48 »
Also laut Auskunft VBL am Telefon kann die VBL Klassik nur weitergeführt werden wenn ein Arbeitsvertrag besteht. Ein weiterzahlen auf freiwilliger Basis um die Wartemonate, sei es nun 60 Monate für Leute die schon vor dem 31.12.2017 dabei waren, oder die 36 Monate für alle danach angefangen haben, zu erreichen ist nicht möglich.
Auszahlung kann man nur den Anteil den man als Arbeitnehmer getätigt hat.
Allerdings hat man ja auf den Anteil vom Arbeitgeber ja schon Sozialversicherungsbeiträge entrichtet, der Brutto wird ja erhöht.
Sehr unbefriedigend.

Lösungsansätze?
Wie könnte man trotzdem die 36 Monate voll bekommen? Nebenjob im Ö.D. der VBL Pflichtig ist?
Klage wegen Benachteiligung?

PublicHeini

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Antw:Steuer Auszahlung VBL unter 60 Monate (5 Jahre)
« Antwort #7 am: 05.06.2023 12:46 »
DAs mit den 36 Monate klingt ja schon ganz gut. Da ich in der VBL Ost bin ist mein Anteil bei rund 200€ und der des AG bei 75€. Zu klären ist doch noch, ob der bis dahin erworbene Anteil (müssten bei 36 Monate rund 85€ sein) verzinst wird, wenn dieser ruht und ich bspw. verbeamtet werde. Ich habe mal was von 3,75% gelesen.

         8,15%             3,75%
2024    7.000,00 €     85,00 €
2025    7.570,50 €     88,19 €
2026    8.187,50 €     91,49 €
2027    8.854,78 €     94,93 €
2028    9.576,44 €     98,49 €
2029    10.356,92 €     102,18 €
2030    11.201,01 €     106,01 €
2031    12.113,89 €     109,99 €
2032    13.101,17 €     114,11 €
2033    14.168,92 €     118,39 €
2034    15.323,69 €     122,83 €
2035    16.572,57 €     127,43 €
2036    17.923,23 €     132,21 €
2037    19.383,98 €     137,17 €
2038    20.963,77 €     142,32 €
2039    22.672,32 €     147,65 €
2040    24.520,11 €     153,19 €
2041    26.518,50 €     158,93 €
2042    28.679,76 €     164,89 €
2043    31.017,16 €     171,08 €
2044    33.545,06 €     177,49 €
2045    36.278,98 €     184,15 €
2046    39.235,71 €     191,05 €
2047    42.433,42 €     198,22 €
2048    45.891,75 €     205,65 €
2049    49.631,93 €     213,36 €
2050    53.676,93 €     221,37 €
2051    58.051,60 €     229,67 €
2052    62.782,80 €     238,28 €
2053    67.899,60 €     247,21 €
      
Rente:    246,01 €    

Hans1W

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Antw:Steuer Auszahlung VBL unter 60 Monate (5 Jahre)
« Antwort #8 am: 05.06.2023 12:50 »
Ost kann eh nicht verfallen.

PublicHeini

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Antw:Steuer Auszahlung VBL unter 60 Monate (5 Jahre)
« Antwort #9 am: 05.06.2023 12:57 »
Auch gut. Aber werden diese verzinst?

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Antw:Steuer Auszahlung VBL unter 60 Monate (5 Jahre)
« Antwort #10 am: 06.06.2023 11:27 »
Auch gut. Aber werden diese verzinst?
Nein. Die Verzinsung wird durch eine faktorierung ersetzt, abhangig vom Lebensalter bei der Einzahlung.

ichfragbessermalnach

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Antw:Steuer Auszahlung VBL unter 60 Monate (5 Jahre)
« Antwort #11 am: 06.06.2023 22:55 »
Also laut Auskunft VBL am Telefon kann die VBL Klassik nur weitergeführt werden wenn ein Arbeitsvertrag besteht. Ein weiterzahlen auf freiwilliger Basis um die Wartemonate, sei es nun 60 Monate für Leute die schon vor dem 31.12.2017 dabei waren, oder die 36 Monate für alle danach angefangen haben, zu erreichen ist nicht möglich.
Auszahlung kann man nur den Anteil den man als Arbeitnehmer getätigt hat.
Allerdings hat man ja auf den Anteil vom Arbeitgeber ja schon Sozialversicherungsbeiträge entrichtet, der Brutto wird ja erhöht.
Sehr unbefriedigend.

Lösungsansätze?
Wie könnte man trotzdem die 36 Monate voll bekommen? Nebenjob im Ö.D. der VBL Pflichtig ist?
Klage wegen Benachteiligung?

Ich hab mal gelesen, dass man in die VBL Extra wechseln kann und da weiterzahlen kann. Das kann man aber nur während der Arbeitsvertrag noch läuft oder kurz danach machen (bitte selber nochmal nachlesen).

Bzgl. der Sozialversicherungsbeiträge:
Da kann man wohl eine Erstattung vom Finanzamt bekommen.
Siehe hier https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=113580.0
Wo man diese Hinzurechnungsbeträge auf der Lohnbescheinigung findet ist mir aber noch nicht klar.

 

ichfragbessermalnach

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Antw:Steuer Auszahlung VBL unter 60 Monate (5 Jahre)
« Antwort #12 am: 06.06.2023 23:06 »
Das hab ich auch noch gefunden bzgl Versteuerung:

https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/keine-sonderausgabenverrechnung-bei-beitragserstattungen_170_559238.html
Da steht unter anderem "Der BFH hat aber entgegen dieser Auffassung entschieden, dass die Beitragserstattungen als Einkünfte i. S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 EStG steuerbar und nach § 3 Nr. 3 Buchst. b EStG steuerfrei sind. Sie sind nicht mit den Altersvorsorgeaufwendungen zu verrechnen."

Muss man das dann überhaupt in der Steuer angeben, wenn das Ganze steuerfrei ist?

Hier sind noch zwei andere Seiten, die den gleichen Inhalt ähnlich wiedergeben
https://www.dhpg.de/de/newsroom/blog/steuerliche-behandlung-der-erstattung-von-rentenversicherungsbeitraegen
"Die Beitragserstattung an die Kläger ist in den Augen der Richter eine solche „andere Leistung“. Und diese Einkünfte seien steuerfrei, so das Gericht weiter. Dies ergebe sich aus § 3 Nr. 3b) EStG, demzufolge Erstattungen von Rentenversicherungsbeiträgen an den Versicherten ausdrücklich von der Einkommenbesteuerung ausgenommen sind."
Noch eine andere Seite, geht sehr ins Detail
https://www.sis-verlag.de/archiv/einkommensteuer/rechtsprechung/9539-bfh-steuerfreiheit-der-erstattung-von-rentenversicherungsbeitraegen

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Antw:Steuer Auszahlung VBL unter 60 Monate (5 Jahre)
« Antwort #13 am: 07.06.2023 06:25 »
Das hab ich auch noch gefunden bzgl Versteuerung:

Muss man das dann überhaupt in der Steuer angeben, wenn das Ganze steuerfrei ist?


Da eh alles elektronisch gemeldet wird, erübrigt sich die Angabe.
Das FA hat das alles schon.

ichfragbessermalnach

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Antw:Steuer Auszahlung VBL unter 60 Monate (5 Jahre)
« Antwort #14 am: 08.06.2023 23:05 »
Das hab ich auch noch gefunden bzgl Versteuerung:

Muss man das dann überhaupt in der Steuer angeben, wenn das Ganze steuerfrei ist?


Da eh alles elektronisch gemeldet wird, erübrigt sich die Angabe.
Das FA hat das alles schon.

Davon bin ich ursprünglich auch ausgegangen, aber es gibt ja mittlerweile den Steuerabruf, bei dem man sieht, was das Finanzamt alles hat und dazu hat das Finanzamt (in meinem Fall) kein Infos.
« Last Edit: 08.06.2023 23:14 von ichfragbessermalnach »