Autor Thema: Sonderzahlung / Höhergruppierung  (Read 3354 times)

bobfahrer999

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Sonderzahlung / Höhergruppierung
« am: 30.05.2023 10:13 »
Hallo. Ich bin seit 2006 im ÖD.  2018 hab ich die Behörde gewechselt. Mein Stufe war damals 4. Im Letzten Jahr wurde ich Krank, genauer im September und bin seither AU. ZUm 1.7. werde ich die Behörde wechseln. Wie ist das mit der Sonderzahlung? Bekomme ich die und von wem? Zudem bin ich seit diesem Monat Stufe 5, im neuen Vertrag werde ich in 4 Übernommen, da hab ich nicht aufgepasst. Kann ich da nachtr. was machen? Vielen Dank.

MoinMoin

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Antw:Sonderzahlung / Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 30.05.2023 10:28 »
Wenn du nur die Behörde und nicht den AG wechselst und es keine Höhergruppierung ist, dann bist du weiterhin in der 5.
Wenn es ein neuer AG ist, dann kannst du dich über die 4 freuen, hätte auch 3 oder 1 werden können und änderbar ist da jetzt nichts mehr.


Bastel

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Antw:Sonderzahlung / Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 30.05.2023 11:36 »
Wer stellt den freiwillig jemanden ein der so lange AU ist?

bobfahrer999

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Antw:Sonderzahlung / Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 30.05.2023 14:16 »
1. Was ist an 11 Monaten AU lange ohne das KB zu kennen?
2. Weiß die neue Behörde nichts davon, zudem anderer Landkreis.
3. Sagt Ihre Aussage sehr sehr VIEL über SIE aus, aber GAR nichts über mich.
4. Wünsche Ihnen nie länger krank zu sein!
5. !

MoinMoin

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Antw:Sonderzahlung / Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 30.05.2023 15:16 »
Dann wirst du in der Stufe 4 (Glück gehabt) mit Stufenlaufzeit 0 eingruppiert.
Kannst aber natürlich fragen ob sie die Anwendung vom 16.2a im AV korrigieren und dir nicht doch die 5 anerkennen.
(Müssen sie nicht, könnten sie aber)


bobfahrer999

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Antw:Sonderzahlung / Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 30.05.2023 15:40 »
Also ich war Entgeldgr. 5 Stufe 4 und bin ab Mai EG 5 Stufe 5 .....


OK, das werde ich mal ansprechen, mal sehen was rauskommt.

Wie ist das mit der Sonderzahlung?

MoinMoin

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Antw:Sonderzahlung / Höhergruppierung
« Antwort #6 am: 30.05.2023 15:51 »
Die sollte dein alter Ag dir zahlen und der neue ebenfalls

andi1504

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Antw:Sonderzahlung / Höhergruppierung
« Antwort #7 am: 31.05.2023 08:43 »
Die sollte dein alter Ag dir zahlen und der neue ebenfalls

Wieso sollte der alte AG eine Sonderzahlung leisten? Ich gehe davon aus, dass die Jahressonderzahlung (§ 20 TVöD) gemeint ist. Demnach besteht ein Anspruch (anteilig für 6/12) lediglich gegenüber dem neuen AG.

MoinMoin

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Antw:Sonderzahlung / Höhergruppierung
« Antwort #8 am: 31.05.2023 09:58 »
ich ging davon aus, dass die Inflationssonderzahlung damit gemeint ist

bobfahrer999

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Antw:Sonderzahlung / Höhergruppierung
« Antwort #9 am: 06.06.2023 09:55 »
Genau die hab ich gemeint. Ich wechsle zum 01.07. und war vorher AU. Deswegen die Frage.

dvn321

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Antw:Sonderzahlung / Höhergruppierung
« Antwort #10 am: 08.06.2023 15:00 »
Hast du in der Zeit vom 01.01.23 bis 31.05.23 an mindestens einem Tag Arbeitsentgelt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, einen Krankengeldzuschuss vom Arbeitgeber oder Kinderkrankengeld bezogen? Falls nein, dürftest du meines Erachtens keinen Anspruch auf das Inflationsausgleichsgeld in Höhe von 1240,00 Euro haben.
« Last Edit: 08.06.2023 15:09 von dvn321 »

bobfahrer999

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Antw:Sonderzahlung / Höhergruppierung
« Antwort #11 am: 10.06.2023 13:28 »
Doch habe ich. Krankengeldzuschuß.

McOldie

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Antw:Sonderzahlung / Höhergruppierung
« Antwort #12 am: 10.06.2023 13:46 »
Doch habe ich. Krankengeldzuschuß.

Dann besteht Anspruch



dvn321

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Antw:Sonderzahlung / Höhergruppierung
« Antwort #13 am: 10.06.2023 22:02 »
Dann sollte dir dein aktueller Arbeitgeber die Sonderzahlung auch auszahlen müssen, ansonsten die Personalabteilung kontaktieren und fragen, wann du damit rechnen kannst.

Schönes Wochenende