Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Versetzung -> förderliche Verwendung von A10/11 auf A10/11/12/13
PolareuD:
--- Zitat von: 2strong am 31.05.2023 00:48 ---Sind das Bundeswehr-Specials, die Ihr hier erlebt? Außer in einer Kommunalverwaltung habe ich noch nie erlebt, dass eine Behörde ein Versetzungsgesuch verhindert. Das entscheidet in der Regel auch nicht der direkte Vorgesetzte. Der wird selbstverständlich um Stellungnahme gebeten und ggf. beginnt sie Abordnung dann nicht zum 1. Oktober sondern erst zum 1. Dezember, aber die grundsätzliche Ootion eines Behördenwechsels ist doch Gegenstand der generellen Personalpolitik einer Hauses.
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Im Beamtentum der Bundeswehr kommt das nach meiner Erfahrung nicht so häufig vor. In der Regel wird der Versetzung im Rahmen einer förderlichen Verwendung entsprochen. Das Personalentwicklungskonzept bildet hier den Handlungsrahmen. Auch Ressortwechsel waren in der Vergangenheit möglich.
Simba:
--- Zitat von: 2strong am 04.06.2023 13:17 ---Danke für die Info aus der NRW-Justiz. Wie bescheuert sind die denn? Das kann man den Anwärtern gar nicht früh genug sagen. Man verbaut denen ja praktisch eine Karriere.
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Ja, Letzendlich ist das bei der Justiz schon der Extremfall. Aber auch nahezu alle LaPo lassen Beamte im Polizeivollzugsdienst nur mit Tauschpartner gehen. (Anderer PVB natürlich) Beide Dienstherren müssen da zustimmen.
Ich habe einmal innerhalb des Landes gewechselt, das ging letztendlich nur über bitte um Entlassung.
Und mein zweiter Wechsel zu einer Bundesbehörde ging dann, mit sehr sehr viel Vorlauf nur!
2strong:
Das tut mir leid. Aus dem PVD habe ich das tatsächlich auch schon häufig gehört, aber innerhalb der Verwaltung ist mir das bei keinem der mehrfachen Wechsel widerfahren. Vorlauf waren vielleicht mal drei Monate. Also alles kein Problem.
Simba:
Ja, PVB ist ein absoluter Sonderfall. Wenn man z.B. zum Zoll in die vollzuglichen Bereiche will, dann ging‘s i.d.R. nur über bitte um Entlassung und neue Ernennung beim Zoll!
Und selbst das hat die GZD mittlerweile untersagt, weil das ja eine „freundliche Übernahme“ ist und man somit ja nur die „feindliche Übernahme“ netter verpackt.
nonchalantagreeable:
--- Zitat von: 2strong am 31.05.2023 00:48 ---Sind das Bundeswehr-Specials, die Ihr hier erlebt? Außer in einer Kommunalverwaltung habe ich noch nie erlebt, dass eine Behörde ein Versetzungsgesuch verhindert. Das entscheidet in der Regel auch nicht der direkte Vorgesetzte. Der wird selbstverständlich um Stellungnahme gebeten und ggf. beginnt sie Abordnung dann nicht zum 1. Oktober sondern erst zum 1. Dezember, aber die grundsätzliche Ootion eines Behördenwechsels ist doch Gegenstand der generellen Personalpolitik einer Hauses.
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In Nordrhein-Westfalen ist die Verweigerung einer Entsendung zur Versetzung üblich.
Staatliches Beispiel.
Wenn überhaupt, stimmen die NRW-Gerichte solchen Maßnahmen nur mit Vorankündigung zu! 24 Monate sind üblich: Ziel: NWK-Austrittsersatz.
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