Guten Morgen zusammen,
ich bin seit über 4 Jahren im TV-L angestellt, und werde nun einen Job anfangen. Da alles ziemlich schnell gehen muste, habe ich am 17.05 Kündigung mit einschreiben an meinen aktuell AG geschickt. Diese kam leider erst am 22.05.23 beim AG an. Somit halte ich nicht die Kündigungsfrist zum 30.06.2023 ein.
Frage dazu: gilt hier der Eingang der Kündigung beim AG oder das Datum an dem die Kündigung abgeschickt wurde?.
Wenn die Kündigung zum 30.06.23 nicht gültig ist, bleibt mir noch die Option eine Aufhebungsvertrages.
-> habe ich bei einem Aufhebungsvertrag irgendwelche nachteile? (bis auf sperre bei ALG z.b.)
Danke und LG