Hallo an alle,
folgender Sachverhalt.
Antrag EMR Mai 17, Krankengeldzuschuss Mai 17 und Januar 21 bis Juni 21
Teilweise EMR wurde im November 22 rückwirkend ab Mai 2017 gewährt. Bescheid bekam ich im April und habe dies sofort dem AG vorgelegt. Noch hinzu kommt, dass ich seit locker 22 Jahren Teilzeit gehe mit 20 Wochenstunden. Also wurde der Krankengeldzuschuss auf Basis der 20 Wochenstunden gezahlt. Jetzt möchte der Arbeitgeber diesen zurück. Begründung ist aufgeführt. Aber laut den Beispielen sind es immer Vollzeitkräfte die dann teilweise EMR bekommen oder volle EMR. Ist dies bei einer Teilzeitkraft ebenso? Und wo kann ich mich erkundigen, ob es rechtens ist.
Danke im Voraus