Autor Thema: Frage zur Höhergruppierung  (Read 1563 times)

ClAnLi

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Frage zur Höhergruppierung
« am: 31.05.2023 16:23 »
Hallo zusammen,
ich bin diesen Monat von E6/5 in E8/3 höhergruppiert worden. Als Garantiebetrag erhalte ich die knapp 75 € (100 € mehr als die alte Stufe).
Im November erfolgt die Höhergruppierung in E9a. In welche Stufe würde ich da kommen? Und wie sieht es mit dem jetzigen Garantiebetrag und dem von 180 € ab E9a aus?
Ich blicke da ehrlich gesagt nicht durch.

Vielen Dank schonmal für die Antworten!!

cyrix42

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Antw:Frage zur Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 31.05.2023 18:16 »
Moin,

Eine Höhergruppierung aus der E6/5 in die E8 führt (via der E7/4) in die Stufe 3. Da der Unterschiedsbetrag zwischen neuem und altem Entgelt weniger als den Garantiebetrag von 100€ beträgt (und jene Summe bei stufengleicher Höhergruppierung überschritten würde), wird anstatt des Entgelts der E8/3 das Ausgangsentgelt + Garantiebetrag gezahlt.

Eine danach erneut stattfindende Höhergruppierung aus der E8/3 in die E9a führt in Stufe 2. Für die erneute Höhergruppierung ist der bisher bezahlte Garantiebetrag nicht ausschlaggebend, sondern ausschließlich das Tabellenentgelt der derzeitigen Gruppe und Stufe. Da der Unterschiedsbetrag aus bisherigem Tabellenentgelt der E8/3 und dem in der neuen Gruppe und Stufe E9a/2 geringer ist als der Garantiebetrag von 180€, wird nicht das Tabellenentgelt der E9a/2 gezahlt. Jedoch auch nicht „altes“ Entgelt der E8/3 + Garantiebetrag, da die Zahlung gemäß TV-L §17 Absatz (4) Satz 3 auf den Betrag beschränkt wird, der bei stufengleicher Höhergruppierung (also in die E9a/3) entstehen würde. (Der Unterschiedsbetrag ist hier nur knapp 120.) Also wird dann für die Laufzeit der Stufe 2 der Betrag der E9a/3 gezahlt. Gelangt man dann in die Stufe 3, bleibt das Gehalt (bis auf Veränderungen durch Tarifvertrags-Anpassungen) gleich; erst ab Stufe 4 gibt es dann wieder mehr.

ClAnLi

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Antw:Frage zur Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 31.05.2023 20:07 »
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Ich hatte es befürchtet. Da hat mir die Übernahme in Erfahrungsstufe 5 beim Arbeitgeberwechsel nur für kurze Zeit was gebracht...

MoinMoin

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Antw:Frage zur Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 31.05.2023 23:09 »
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Ich hatte es befürchtet. Da hat mir die Übernahme in Erfahrungsstufe 5 beim Arbeitgeberwechsel nur für kurze Zeit was gebracht...
Zum einen bekommst du dadurch die Garantiebeträge und zum anderen stellt sich die Frage, welche Tätigkeitsänderungen geplant sind beimWechsel von 8 auf 9a

Albeles

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Antw:Frage zur Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 01.06.2023 08:54 »
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Ich hatte es befürchtet. Da hat mir die Übernahme in Erfahrungsstufe 5 beim Arbeitgeberwechsel nur für kurze Zeit was gebracht...
Du bekommst jetzt schon 145,15€ mehr als in der 6/5 und das wird sich ja im laufe der Zeit noch erheblich steigern.
Den größten Sprung machst Du in 9 Jahren, dann hast Du Brutto 600€ mehr als in der 6 Endstufe. Ist gefühlt ärgerlich das die Stufe niedriger ist, aber das ist theoretisch nur ein Kopfproblem. Bin aber eh kein Fan von 6 Erfahrungsstufen und auch die Stufengleiche HG würde ich mir schon lange wünschen.
Trotzdem zahlt sich die HG meiner Meinung nach lohnenswert aus. Falls Du nicht kurz vor der Rente bist  ;)