Im Rahmen der Vertragsfreiheit kann die Anwendung jeglichen Tarifvertrages vereinbart werden. Ausgenommen, wenn eine echte Tarifbindung besteht, d.h. der Arbeitnehmer ist Mitglied in einer Gewerkschaft welche mit dem Arbeitgeber bzw. dem Arbeitgerverband des Arbeitgebers einen Tarifvertrag geschlossen hat. Falls der AG keinen TV abgeschlossen hat bzw. keinem AG Verband angehört, der einem TV abgeschlossen hat, herrscht absolute Vertragsfreiheit. D.h. An und AG können zB einzelvertraglich dann die Anwendung von Tarifverträgen vereinbaren, sowohl dynamisch, statisch, einzelne Teile des TV ausschließen usw. Die Frage ist, wie die bisherigen Arbeitsverträge bei euch ausgestaltet gewesen sind und wie die Anwendung des TVöD vereinbart wurde.
Wenn Du mit der Anwendung des neuen TV nicht einverstanden bist, musst du erstmal einer Vertragsänderung nicht zustimmen.