Autor Thema: Überleitung zum Tarifvertrag der Paritätischen Tarifgemeinschaft  (Read 852 times)

Soziale

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Hallo zusammen,

Wir werden wohl ab 01/2024 den (wohl gerade entstehenden) Tarifvertrag der Paritätischen Tarifgemeinschaft Bundestarif übergeleitet.
Wir arbeiten in NRW,  in einer WfbM. Kann mir jemand sagen wo ich hierzu aktuelle Informationen bekomme? Ich würde mich sehr gerne in dieses Thema reinlesen.
Gibt es so etwas wie Bestandsschutz, auch bei Verträgen die dem TVöD nur angelehnt sind? Zum 1.3 soll ja nun noch die tarifliche Erhöhung kommen, steht uns das noch zu?
Ist es rechtens, das wir deutlich weniger verdienen als bisher?
Ich habe nur einen Tarifvertrag des Paritätischen aus Brandenburg gefunden. Hier verdienen Gruppenleiter in einer WfbM gegenüber der S7 knapp 500Ruro brutto weniger...

Ich würde mich freuen wenn sich damit jemand auskennt oder Infos hat

Vielen Dank vorab

Soziale

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Niemand? 😮‍💨
Schade 😪

Börnie

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Im Rahmen der Vertragsfreiheit kann die Anwendung jeglichen Tarifvertrages vereinbart werden. Ausgenommen, wenn eine echte Tarifbindung besteht, d.h. der Arbeitnehmer ist Mitglied in einer Gewerkschaft welche mit dem Arbeitgeber bzw. dem Arbeitgerverband des Arbeitgebers einen Tarifvertrag geschlossen hat. Falls der AG keinen TV abgeschlossen hat bzw. keinem AG Verband angehört, der einem TV abgeschlossen hat, herrscht absolute Vertragsfreiheit. D.h. An und AG können zB einzelvertraglich dann die Anwendung von Tarifverträgen vereinbaren, sowohl dynamisch, statisch, einzelne Teile des TV ausschließen usw. Die Frage ist, wie die bisherigen Arbeitsverträge bei euch ausgestaltet gewesen sind und wie die Anwendung des TVöD vereinbart wurde.
Wenn Du mit der Anwendung des neuen TV nicht einverstanden bist, musst du erstmal einer Vertragsänderung nicht zustimmen.