Autor Thema: Anspruch auf Urlaub (Änderung)  (Read 1239 times)

doktor35

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Anspruch auf Urlaub (Änderung)
« am: 31.05.2023 19:42 »
Hallo liebe Leute.

Ich möchte von euch wissen, was ihr darüber meint.

Ich bin seit fast 4 Jahren als Minijobber auf Basis von 520€ beschäftigt.
Seit erstem Tag hatte ich Anspruch auf  6Tage Urlaub. Die Vereinbarung (von PA) wurde per berufliche Email bekannt geworden und von PA akzeptiert und bis 03/23 korrekt durchgeführt.

Jetzt habe ich Gehalt für April (Urlaub genommen) bekommen (viel viel weniger als geplant).

PA (Personalabt.) hat mir erklärt, dass neue Berechnung seit 1.1.23 in Kraft getreten sei. Statt 6 Urlaub habe ich 30 aber ganz anders berechnet (wenig Geld, etc)

Es bestehen mehrere Fragen/Probleme:

1. Ich wurde nicht informiert, obwohl lt.PA die Leitung von mir darüber infomiert sei?
2. Ich habe selber Urlaub (im März 24) eingetragen, und im Programm stand mir 6 UT zur Verfügung.
3. Darf die PA meine Vereinbarung ändern bevor ich nicht rechtzeitig darüber informiert werde?
4. Ich habe durch diese Änderung heftigen Nachteil (viel wenig Geld und ganz andere Berechnung).

Es ist klar, die PA kann gutes Geld durch diese Änderung sparen. Es ist nicht relevant, ob dieser Anspruch und Berechnung des Urlaubs realistisch war oder übertrieben gut für mich.

5. Weil ich mich auf die Vereinbarung verlassen habe, habe ich Urlaub im April/Juli/August geplant.
Jetzt werde ich wenig Geld bekommen dafür, und es ist klar dass die Dienste vergeben sind. Ich kann erstgeplante Summe nicht erreichen.

Ich fühle mich über den Tisch gezogen und ich glaube, dass auf dieser Art und Weise nicht geht.

Hinweis: PA hat mich vor 1 Jahr ohne vorab rechtzeitige Anküdigung versucht von Stufe herabzusetzen, weil ich ganze Zeit scheinbar falsch abgerechnet sei.

Mein Vorgesetzer hat mich damals mit viel besserem Lohn honoriert.

Wie findet ihr das?

LG

Levana

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Antw:Anspruch auf Urlaub (Änderung)
« Antwort #1 am: 02.06.2023 06:19 »
Entweder stehe ich auf dem Schlauch...  Urlaub ist immer eine bezahlte Freistellung. Da ist es erstmal egal ob du 6 oder 30 Tage drin stehen hast. Finanzielle Einbußen dürfen sich durch Urlaub nicht ergeben.

Wie viele Tage die Woche arbeitest du? 6 Tage Jahresurlaub klingt extrem wenig.