Autor Thema: [NW] Familienzuschlag für Stiefkinder  (Read 5708 times)

Friedbert

  • Gast
[NW] Familienzuschlag für Stiefkinder
« am: 01.06.2023 10:59 »
Hallo zusammen,

ich habe die Möglichkeit verbeamtet zu werden. Dazu müsste meine Befähigung als anderer Bewerber gem. § 12 Abs. 3 LBG NRW beim Landespersonalausschuss festgestellt werden. Für meine Pro-Contra-Liste müsste ich noch wissen, ob ich einen Familienzuschlag für meine beiden Stiefkinder (also insgesamt 3 Kinder) erhalte.

- verheiratet
- ein gemeinsames Kind und zwei Stiefkinder im gemeinsamen Haushalt (Ehefrau erhält für alle drei Kinder das Kindergeld)
- Vater zahlt Unterhalt für die beiden Stiefkinder (falls das relevant sein sollte)

Angelsaxe

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 208
Antw:[NW] Familienzuschlag für Stiefkinder
« Antwort #1 am: 02.06.2023 06:34 »
Hallo Friedbert,

meiner Ansicht nach solltest du Familienzuschlag erhalten. Die Voraussetzungen (verheiratet und Kinder im Haushalt) sind gegeben. Meine Stieftochter wird (in gleicher Konstellation) berücksichtigt. Im Zweifelsfalls erhältst du bei deiner Personalverwaltenden Stelle (Hauptamt o.ä.) die Bestätigung.

Viele Grüße
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

Andi Theke

  • Gast
Antw:[NW] Familienzuschlag für Stiefkinder
« Antwort #2 am: 19.07.2023 15:16 »
Hallo,

bei mir liegt eine ähnliche Konstellation vor mit dem Unterschied, dass die Ehefrau des Vaters auch Beamtin ist und ich nicht weiß, ob sie für meine (und ja auch ihre) Stiefkinder einen Familienzuschlag erhält, obwohl diese bei uns leben und meine Ehefrau das Kindergeld bekommt.

Ist es überhaupt möglich, dass sie (aufgrund der Unterhaltszahlungen des Vaters) den Familienzuschlag schon bekommt?

Falls ja, müsste dieser dann geteilt werden, wenn ich verbeamtet werden würde?

Angelsaxe

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 208
Antw:[NW] Familienzuschlag für Stiefkinder
« Antwort #3 am: 01.08.2023 07:35 »
Meines Wissens nach ist eine Voraussetzung für den Bezug des Geldes, dass die Kinder im entsprechenden Haushalt wohnen. Die Ehefrau des Kindsvaters erfüllt meiner Meinung nach somit nicht die Bezugsbedingung.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

Thomber

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 735
Antw:[NW] Familienzuschlag für Stiefkinder
« Antwort #4 am: 01.08.2023 07:44 »
Verstehe ich das richtig - Wenn meine Ehefrau minderjährige Kinder mit in die Ehe gebracht hätte, würde ich den Ortszuschlag für Verheiratet+Kinder bekommen?

Ich gönne es jedem!  Aber, was habe ich, rein rechtlich mit diesen Stief-Kindern zu tun? Ich bin nicht unterhaltspflichtig, bekomme aber erhöhten Ortszuschlag?     

Angelsaxe

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 208
Antw:[NW] Familienzuschlag für Stiefkinder
« Antwort #5 am: 01.08.2023 08:16 »
Verstehe ich das richtig - Wenn meine Ehefrau minderjährige Kinder mit in die Ehe gebracht hätte, würde ich den Ortszuschlag für Verheiratet+Kinder bekommen?

Ich gönne es jedem!  Aber, was habe ich, rein rechtlich mit diesen Stief-Kindern zu tun? Ich bin nicht unterhaltspflichtig, bekomme aber erhöhten Ortszuschlag?   

Wenn die Kinder in deinem Haushalt leben, du sie mit erziehst und für sie sorgst - natürlich. Das ist ja wohl mehr als angemessen.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

Thomber

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 735
Antw:[NW] Familienzuschlag für Stiefkinder
« Antwort #6 am: 01.08.2023 08:22 »
Verstehe ich das richtig - Wenn meine Ehefrau minderjährige Kinder mit in die Ehe gebracht hätte, würde ich den Ortszuschlag für Verheiratet+Kinder bekommen?

Ich gönne es jedem!  Aber, was habe ich, rein rechtlich mit diesen Stief-Kindern zu tun? Ich bin nicht unterhaltspflichtig, bekomme aber erhöhten Ortszuschlag?   

Wenn die Kinder in deinem Haushalt leben, du sie mit erziehst und für sie sorgst - natürlich. Das ist ja wohl mehr als angemessen.

Ob es angemessen ist, vermag ich bei den heutigen "Erziehungsleistungen" nicht zu beurteilen, war aber auch nicht meine Intention.  Danke für die Info! 


Angelsaxe

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 208
Antw:[NW] Familienzuschlag für Stiefkinder
« Antwort #7 am: 01.08.2023 08:52 »
Verstehe ich das richtig - Wenn meine Ehefrau minderjährige Kinder mit in die Ehe gebracht hätte, würde ich den Ortszuschlag für Verheiratet+Kinder bekommen?

Ich gönne es jedem!  Aber, was habe ich, rein rechtlich mit diesen Stief-Kindern zu tun? Ich bin nicht unterhaltspflichtig, bekomme aber erhöhten Ortszuschlag?   

Wenn die Kinder in deinem Haushalt leben, du sie mit erziehst und für sie sorgst - natürlich. Das ist ja wohl mehr als angemessen.

Ob es angemessen ist, vermag ich bei den heutigen "Erziehungsleistungen" nicht zu beurteilen, war aber auch nicht meine Intention.  Danke für die Info!

Gerne. Tja.. "angemessen" - kommt auch auf das Kind an. ;D
Der Punkt ist, ob bzw. wann ein Kind berücksichtigungsfähig ist. Also Kriterien wie Familienstand der (Stief-)Eltern, Wohnsituation etc.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.