Hallo Zusammen,
ich bin 2020 im Öffentlichen Dienst in 12/1 bei einem Arbeitgeber eingestiegen und habe dann 2 Jahre bei einer anderen Behörde in "Abordnung" im gemeinsamen Projekt gearbeitet.
Da ich mich dort sehr wohl gefühlt habe und ich offenbar auch einiges richtig gemacht habe, hat diese bekundet, dass sie mich unbedingt behalten möchte.
Wir waren uns schnell einig. Im Gespräch war, dass man noch meine Vorerfahrung aus anderen Jobs (immerhin 11 Jahre in der gleichen Branche, aber auf anderer Position) berücksichtigen möchte und mich in 12/3 einstellen wolle. Dies wäre zu dem Zeitpunkt die Anerkennung von 1nem Jahr gewesen. Dies wurde durch die Personalerin abgeblockt.
Da ich allerdings gerne dort weiterarbeiten wollte, habe ich "in den sauren Apfel gebissen" und es akzeptiert. Es war bereits kurz vor Weihnachten und in den letzten Monaten wurde fleissig daran "gebastelt", dass die Stelle für mich passt. Ich habe also lieber den sicheren Job genommen, statt zu pokern.
"Neuer" Sachverhalt:
Anfang 2023 habe ich dann mit der der Einstufung in 12/3 gerechnet. Meine 3 Jahre im ÖD waren um.
Als diese ausblieb, teilte mir die Personalerin auf Nachfrage mit, dass dies Verhandlungsmasse bei der Einstellung gewesen sei. Sie hätte die Stufenlaufzeit von vorne beginnen lassen. Wenn die Verwaltungschefin oder der Geschäftsführer darauf bestünde, dann wäre die Anrechnung der gemachten Erfahrung machbar.
Sowohl die Verwaltungschefin wie auch der Geschäftsführer (Zweckverband) sind sich einig, dass wir vereinbart hatten, dass die Stufenlaufzeit weiterlaufen würde. Sie waren vom Verhalten der Personalerin überrascht.
Man wollte sich darum kümmern, dass ich die vereinbarte, tatsächliche Stufenlaufzeit erhalte und in 12/3 eingestuft würde.
Nachdem jetzt einige Zeit vergangen ist, und die Verwaltungschefin mehrfach den Versuch unternommen hat, das vereinbarte herzustellen, stellt sich die Personalerin auf den Standpunkt, dass man die Erfahrungsstufe nicht rückwirkend zum 01.01.2023 ändern könne. Das ganze wirkt irgendwie fast persönlich, obwohl wir nichts miteinander zu tun haben.
Es wäre sehr nett, wenn jemand von euch mich aufklären könnte, ob es sich tatsächlich so verhaält, dass nichts getan werden könnte. Gibt es gesetzliche Regelungen, die dies unterbinden?
Es wird aktuell nach Alternativen gesucht. Mein Vorschlag war, da ich Ende 2023 sowieso in 12/3 "aufsteige", in 12/3 dann eine Stufenlaufzeitverkürzung durchzuführen, um das Ganze gerade zu rücken. Soweit ich weiß, könnte der Geschäftsführer dies ohne Probleme einleiten.
Ist dem so oder gibt es auch da größere Hürden?
Gibt es andere Optionen außer einem AG Wechsel und neu verhandeln?
Innerlich fühle ich mich natürlich ein wenig betrogen, weil bei Einstellung anderes vereinbart wurde und jetzt nicht umgesetzt wurde.
Vielen Dank im Voraus! Ich hoffe auf konstruktive Beiträge.