Autor Thema: Stufenlaufzeit bei Einstellung nicht berücksichtigt, Korrektur wirklich unmglich  (Read 2801 times)

Politikkümmerer

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Hallo Zusammen,

ich bin 2020 im Öffentlichen Dienst in 12/1 bei einem Arbeitgeber eingestiegen und habe dann 2 Jahre bei einer anderen Behörde in "Abordnung" im gemeinsamen Projekt gearbeitet.
Da ich mich dort sehr wohl gefühlt habe und ich offenbar auch einiges richtig gemacht habe, hat diese bekundet, dass sie mich unbedingt behalten möchte.
Wir waren uns schnell einig. Im Gespräch war, dass man noch meine Vorerfahrung aus anderen Jobs (immerhin 11 Jahre in der gleichen Branche, aber auf anderer Position) berücksichtigen möchte und mich in 12/3 einstellen wolle. Dies wäre zu dem Zeitpunkt die Anerkennung von 1nem Jahr gewesen. Dies wurde durch die Personalerin abgeblockt.
Da ich allerdings gerne dort weiterarbeiten wollte, habe ich "in den sauren Apfel gebissen" und es akzeptiert. Es war bereits kurz vor  Weihnachten und in den letzten Monaten wurde fleissig daran "gebastelt", dass die Stelle für mich passt. Ich habe also lieber den sicheren Job genommen, statt zu pokern.
"Neuer" Sachverhalt:
Anfang 2023 habe ich dann mit der der Einstufung in 12/3 gerechnet. Meine 3 Jahre im ÖD waren um.
Als diese ausblieb, teilte mir die Personalerin auf Nachfrage mit, dass dies Verhandlungsmasse bei der Einstellung gewesen sei. Sie hätte die Stufenlaufzeit von vorne beginnen lassen. Wenn die Verwaltungschefin oder der Geschäftsführer darauf bestünde, dann wäre die Anrechnung der gemachten Erfahrung machbar.

Sowohl die Verwaltungschefin wie auch der Geschäftsführer (Zweckverband) sind sich einig, dass wir vereinbart hatten, dass die Stufenlaufzeit weiterlaufen würde. Sie waren vom Verhalten der Personalerin überrascht.
Man wollte sich darum kümmern, dass ich die vereinbarte, tatsächliche Stufenlaufzeit erhalte und in 12/3 eingestuft würde.
Nachdem jetzt einige Zeit vergangen ist, und die Verwaltungschefin mehrfach den Versuch unternommen hat, das vereinbarte herzustellen, stellt sich die Personalerin auf den Standpunkt, dass man die Erfahrungsstufe nicht rückwirkend zum 01.01.2023 ändern könne. Das ganze wirkt irgendwie fast persönlich, obwohl wir nichts miteinander zu tun haben.
Es wäre sehr nett, wenn jemand von euch mich aufklären könnte, ob es sich tatsächlich so verhaält, dass nichts getan werden könnte. Gibt es gesetzliche Regelungen, die dies unterbinden?
Es wird aktuell nach Alternativen gesucht. Mein Vorschlag war, da ich Ende 2023 sowieso in 12/3 "aufsteige", in 12/3 dann eine Stufenlaufzeitverkürzung durchzuführen, um das Ganze gerade zu rücken. Soweit ich weiß, könnte der Geschäftsführer dies ohne Probleme einleiten.
Ist dem so oder gibt es auch da größere Hürden?

Gibt es andere Optionen außer einem AG Wechsel und neu verhandeln?
Innerlich fühle ich mich natürlich ein wenig betrogen, weil bei Einstellung anderes vereinbart wurde und jetzt nicht umgesetzt wurde.

Vielen Dank im Voraus! Ich hoffe auf konstruktive Beiträge.



GofX

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2020 [...] eingestiegen [...] dann 2 Jahre [...] "Abordnung"
[...] mich unbedingt behalten [...]
[...] Gespräch [...] Vorerfahrung [...] in 12/3 einstellen [...] Anerkennung von 1nem Jahr [...]
"in den sauren Apfel gebissen"
Anfang 2023 habe ich dann mit der der Einstufung in 12/3 gerechnet. Meine 3 Jahre im ÖD waren um.

Das ist leider insgesamt nicht ganz schlüssig.

Du hast also nach der Abordnung von zwei Jahren einen neuen Arbeitsvertrag "verhandelt" und wurdest im Jahr 2022 wie eingestellt?
EG12 Stufe 1 oder 2?
In welchem Monat war das?
Wieso solltest Du "Anfang 2023" in die EG12 Stufe 3 kommen?

"Meine 3 Jahre im ÖD waren um." ist völlig egal, wenn Du ab 2022 neu "verhandelt" hast, die Stufe 1 oder 2 zu bekommen.
Ab diesem Zeitpunkt gilt die neue Stufenlaufzeit und es dauert ab diesem Zeitpunkt zwei (ab S2) bzw. drei (ab S1) Jahre bis zur Stufe 3.
Was vorher war (die zwei Jahre Abordnung) hast Du "weg verhandelt" und die sind im Klo runtergespült worden.
« Last Edit: 05.06.2023 03:21 von GofX »

MoinMoin

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Also du bist zum y.y.2023 zu einem neuem AG gewechselt?
Warst vorher bei einem anderen AG in der EG12 seit x.x.2020 eingestellt und zum Wechselzeitpunkt in
Stufe 2 zweites Stufenjahr.
Bei AG Wechsel hast du aufgrund deine einschlägigen Berufserfahrung nur Anspruch auf EG12 Stufe 2 Stufenlaufzeit startet neu. Bedeutet du kommst regulär bei deinem neuem AG y.y.2025 in die Stufe 3.

Du hast mit deinem neuem AG verhandelt, dass er dir förderliche Zeiten anerkennt, leider jedoch in dem von dir unterschriebene AV es fixiert und festgeschrieben, so dass es da nur eine mündliche Nebenabrede gibt?
Bzw. zusagen von Personen, die diesbzgl. den AG nicht vertreten?

Förderliche Zeiten können nicht nachträglich anerkannt werden, daher hat die Personalabteilung jetzt keine Möglichkeit dieses nachträglich zu machen.


Also jetzt könnten, die Verwaltungschefin wie auch der Geschäftsführer ein Fass auf machen und werfen schriftlich der Personalabteilung vor nicht ihren Anweisungen entsprechend den AV ausgestellt zu haben und das dies rückwirkend zu korrigieren sei.

Alternative:
Stufenlaufzeitverkürzung geht erst ab Stufe 3.
Dein AG könnte dir also anbieten, dass du nach dem du in der Stufe 3 kommst zügig in die 4 kommst, aber auch hier müsste (theoretisch) der Personalabteilung und dem PR vorgelegt werden, dass du erheblich überdurchschnittliche Leistungen erbringst.


Alternative 2:
Du kündigst, wickelst den alten Vertrag ab, gewinnst als einziger geeigneter Kandidat die Ausschreibung und machst danach wieder einen neuen AV, in dem alle Vereinbarungen auch verschriftlich sind.




Politikkümmerer

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Hallo,
um Klarheit reinzubringen.

Ich war 2 Jahre befristet für ein Projekt angestellt, in Abordnung zu meinem jetzigen AG.

Nach Ablauf der 2 Jahre (ich war in Stufe 2) hat mich mein jetziger AG eingestellt. Weder mein AG noch ich sind auf die Idee gekommen, dass die Stufenlaufzeit von vorne beginnen könnte, sondern es wurde eher angepeilt noch eine Stufe draufzulegen. Das ging dann angeblich seitens der Personalabteilung nicht, weil die Vorerfahrung als nicht einschlägig beurteilt wurde (meines Erachtens falsch, aber das habe ich geschluckt um dort fest anzufangen).

Ich habe dann ein weiteres Jahr dort gearbeitet. Mit Jahreswechsel hätte ich dann -nach unserem Empfinden- in die Stufe 3 aufsteigen "müssen". Erst jetzt ist aufgefallen, dass die Personabteilung quasi "genullt" hat. Im Arbeitsvertrag steht sinngemäß nur "Herr X wird in 12 Stufe 2 eingestellt.
Verwaltung und Geschäftsführung würden dies gerne korrigieren, weil es anders miteinander mündlich vereinbart war. Sie bekommen aber von der Personabteilung (1 Person) die Antwort, dass eine Korrektur nicht möglich sei. Zuerst hieß es, dass die GF dies veranlassen könne.
Es wird jetzt überlegt, wie man dies Regeln könne.
Aktuell ist es so, dass ich nur eine Person bin, deren Arbeitsfeld in der Geschäftsführung einsortiert ist (trotzdem keine Stabsstelle). Ein Vergleich der Leistung dürfte schwierig werden im direkten Umfeld.
Im Laufe des Jahres soll noch eine zweite Person in meinem Wirkungsfeld eingestellt werden.
Die Idee mit dem Stufensprung kam von mir als pragmatische Lösung.
Wenn ich jetzt aber lese, dass der PR und die Personalabteilung zustimmen müssen, dann ist das ja wieder eine Unsicherheit. Außerdem ist die jetzige Verwaltungschefin nur kommissarisch.
GF würde alles mitmachen, solange es keine gesetzlichen Regelungen gibt, die dagegen sprechen.
Was denkt ihr, wie man diese Sache am besten (mit sicherem Ausgang der Höherstufung) lösen könnte? Am Ende "wurmt" mich das ganze schon, weil ich es als ungerecht empfinde.
Kündigen und neu einstellen erscheint mir gefühlt "unschön".



MoinMoin

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Hallo,
um Klarheit reinzubringen.

Ich war 2 Jahre befristet für ein Projekt angestellt, in Abordnung zu meinem jetzigen AG.

Nach Ablauf der 2 Jahre (ich war in Stufe 2) hat mich mein jetziger AG eingestellt. Weder mein AG noch ich sind auf die Idee gekommen, dass die Stufenlaufzeit von vorne beginnen könnte, sondern es wurde eher angepeilt noch eine Stufe draufzulegen. Das ging dann angeblich seitens der Personalabteilung nicht, weil die Vorerfahrung als nicht einschlägig beurteilt wurde (meines Erachtens falsch, aber das habe ich geschluckt um dort fest anzufangen).

Korrekt ist, dass deine Tätigkeiten vor 2020 keine einschlägige Berufserfahrung war und somit auch nicht anerkannt wurde.
Deine Tätigkeit während der Abordnung ist natürliche einschlägige Berufserfahrung und wurde auch komplett anerkannt (ist ja auch eine muss-Regel). Leider führt das nur zur Stufe 2 und leider fängt immer die Stufenlaufzeit neu an.

Das war leider etwas blauäugig, mehr zu erwarten und solche Annahme - in offensichtlicher Unkenntnis der tariflichen Regelungen - zu treffen.

Das Konstrukt der Anerkennung von förderliche Zeiten (eine kann-Regelung) wurde offensichtlich von euch nicht klar kommuniziert oder beantragt und irgendwie ziemlich unkollegial von der Personalerin, hier nicht klärend tätig geworden zu sein, sofern sie gefragt wurde.
 
Zitat
Ich habe dann ein weiteres Jahr dort gearbeitet. Mit Jahreswechsel hätte ich dann -nach unserem Empfinden- in die Stufe 3 aufsteigen "müssen". Erst jetzt ist aufgefallen, dass die Personabteilung quasi "genullt" hat. Im Arbeitsvertrag steht sinngemäß nur "Herr X wird in 12 Stufe 2 eingestellt.
Nein, die Personalabteilung hat da nichts genullt, sondern einfach nur den gültigen Tarifvertrag angewendet.

Zitat
Verwaltung und Geschäftsführung würden dies gerne korrigieren, weil es anders miteinander mündlich vereinbart war. Sie bekommen aber von der Personabteilung (1 Person) die Antwort, dass eine Korrektur nicht möglich sei. Zuerst hieß es, dass die GF dies veranlassen könne.
Auch das ist korrekt, die Anwendung der kann Regel Anerkennung von förderlichen Zeiten (§16.2) ist nur bei Einstellung und zur Deckung von Personalbedarf möglich.
Beide Voraussetzungen sind jetzt nicht mehr gegeben.
Zitat
Es wird jetzt überlegt, wie man dies Regeln könne.
Aktuell ist es so, dass ich nur eine Person bin, deren Arbeitsfeld in der Geschäftsführung einsortiert ist (trotzdem keine Stabsstelle). Ein Vergleich der Leistung dürfte schwierig werden im direkten Umfeld.
Im Laufe des Jahres soll noch eine zweite Person in meinem Wirkungsfeld eingestellt werden.
Die Idee mit dem Stufensprung kam von mir als pragmatische Lösung.
Wenn ich jetzt aber lese, dass der PR und die Personalabteilung zustimmen müssen, dann ist das ja wieder eine Unsicherheit. Außerdem ist die jetzige Verwaltungschefin nur kommissarisch.
GF würde alles mitmachen, solange es keine gesetzlichen Regelungen gibt, die dagegen sprechen.
Was denkt ihr, wie man diese Sache am besten (mit sicherem Ausgang der Höherstufung) lösen könnte? Am Ende "wurmt" mich das ganze schon, weil ich es als ungerecht empfinde.
Kündigen und neu einstellen erscheint mir gefühlt "unschön".
Nicht böse gemeint, aber wenn man einen Arbeitsvertrag unterschreibt, dann sollte man wissen was man unterschreibt und wenn man jetzt eine mündliche Vereinbarung mit jemanden hat, die nicht eingehalten wird, dann ist es natürlich gefühlt  ungerecht, aber man ist faktisch "selber" Schuld, dass nicht in den AV reingeschrieben zu haben.
Und wenn der GF nicht mit der Personalabteilung vorab deine Bedingungen und die tariflich korrekte Umsetzung klärt, dann ist er derjenige Pfuscher, der nicht Wort hält.

Ein "Ausweg" gäbe es noch, nämlich der, dass dein GF der Personalerin bestätigt, dass er dir zugesagt hat, dass deine Stufenlaufzeit mit übernommen wird und dass das Teil des AVs war.

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Letzteres würde er ja machen. Die Personalerin behauptet allerdings das ganze selbst dann nicht mehr ändern zu können!
Für mich wirkt das auch unverständlich,  deshalb hier auch die Nachfrage.

MoinMoin

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Letzteres würde er ja machen. Die Personalerin behauptet allerdings das ganze selbst dann nicht mehr ändern zu können!
Für mich wirkt das auch unverständlich,  deshalb hier auch die Nachfrage.
Im Kern muss da der GF der Personalerin quasi eine Abmahnung reindrücken, dass sie den AV nicht entsprechend seiner Anweisung ausgestellt hat.

Politikkümmerer

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Das wäre natürlich auch nicht zielführend.
Ich gehe davon aus, dass da einfach eine mangelnde Kommunikation stattfand.
Wenn die Korrektur tatsächlich anders nicht möglich ist, stellt sich die Frage, was machbar ist.
Bonuszahlung: gleicht die Laufzeit nicht aus, die Rentenzahlung "entgehen" mir. Finanziell vermutlich die einfachste Lösung.
Laufzeitkorrektur: Wenn 1:1 umgesetzt, dann erst in 2,5 Jahren. Das ganze wäre ein Zukunftsversprechen, dass am Ende noch scheitern könnte (neue Zuständigkeiten, Personal usw.).
Kündigen: möchte ich nicht.
Damit leben...
Noch sinnvolle Ideen?

GofX

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Ein "Ausweg" gäbe es noch, nämlich der, dass dein GF der Personalerin bestätigt, dass er dir zugesagt hat, dass deine Stufenlaufzeit mit übernommen wird und dass das Teil des AVs war.

Letzteres würde er ja machen. Die Personalerin behauptet allerdings das ganze selbst dann nicht mehr ändern zu können!

Im Kern muss da der GF der Personalerin quasi eine Abmahnung reindrücken, dass sie den AV nicht entsprechend seiner Anweisung ausgestellt hat.

Das wäre natürlich auch nicht zielführend.

Eine "Abmahnung" muss er ihr nicht gleich "reindrücken".

Als Geschäftsführer sollte er auf genügend Instrumente zurückgreifen können, die Personalerin dazu zu bewegen, ihren Job zu erledigen. Wenn er ihr schriftlich bestätigt, dass die Mitnahme der Stufenlaufzeit bei Einstellung verhandelt wurde und Grundvoraussetzung war, dann soll sie dies jetzt gefälligst umsetzen, da der nicht vollzogene Stufenaufstieg verständlicherweise auch erst jetzt aufgefallen ist.

"Das geht nicht" ist beliebte Ausrede bei vielen Personalern. Im Klartext bedeutet dies lediglich, dass sie keine Lust hat, der Lohnbuchhaltung ihr Versagen zu erklären. Wenn er ihr den Auftrag erteilt, endlich zu handeln, wäre es Arbeitsverweigerung bei weiterem Nichthandeln - und dann sollte man auch kein schlechtes Gewissen mehr wegen einer Abmahnung haben.

MoinMoin

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Ein "Ausweg" gäbe es noch, nämlich der, dass dein GF der Personalerin bestätigt, dass er dir zugesagt hat, dass deine Stufenlaufzeit mit übernommen wird und dass das Teil des AVs war.

Letzteres würde er ja machen. Die Personalerin behauptet allerdings das ganze selbst dann nicht mehr ändern zu können!

Im Kern muss da der GF der Personalerin quasi eine Abmahnung reindrücken, dass sie den AV nicht entsprechend seiner Anweisung ausgestellt hat.

Das wäre natürlich auch nicht zielführend.

Eine "Abmahnung" muss er ihr nicht gleich "reindrücken".
Deswegen schrieb ich ja quasi. Aber du hast es eleganter dargestellt.

Gleichwohl das Problem ist, da ist ein Vertrag, von beiden Seiten unterschrieben und dort steht Stufe 2!
Und nicht Stufe 3, was tariflich locker drin gewesen wäre oder eine Anerkennung von Stufenlaufzeiten mündlich vereinbart wurde.

Und mWn können Stufenlaufzeiten tarifliche nicht "mitgenommen" werden, es wäre übertariflich.
Alte Arbeitszeiten können tariflich nur zur Stufenzuordnung verwendet werden.
Klingt kleinkariert und wir machen es auch anders.


Zitat
Als Geschäftsführer sollte er auf genügend Instrumente zurückgreifen können, die Personalerin dazu zu bewegen, ihren Job zu erledigen. Wenn er ihr schriftlich bestätigt, dass die Mitnahme der Stufenlaufzeit bei Einstellung verhandelt wurde und Grundvoraussetzung war, dann soll sie dies jetzt gefälligst umsetzen, da der nicht vollzogene Stufenaufstieg verständlicherweise auch erst jetzt aufgefallen ist.

"Das geht nicht" ist beliebte Ausrede bei vielen Personalern. Im Klartext bedeutet dies lediglich, dass sie keine Lust hat, der Lohnbuchhaltung ihr Versagen zu erklären. Wenn er ihr den Auftrag erteilt, endlich zu handeln, wäre es Arbeitsverweigerung bei weiterem Nichthandeln - und dann sollte man auch kein schlechtes Gewissen mehr wegen einer Abmahnung haben.
Das meine ich damit, anweisen, das entsprechende Entgelt auszuzahlen, da entsprechendes vereinbart, aber nicht fixiert wurde.
Technisch sauberer und tariflich möglich, wäre eine Änderungskündigung mit Stufe 3 ab sofort.

GofX

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Und mWn können Stufenlaufzeiten tarifliche nicht "mitgenommen" werden, es wäre übertariflich.

Die Mitnahme von Stufenlaufzeiten ist tariflich kein Problem:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-3426-beruecksichtigung-bereits-erworbener-stufen_idesk_PI13994_HI1796695.html

Zitat von: Haufe
So dürfte es unproblematisch sein, wenn der Arbeitgeber Stufenlaufzeiten berücksichtigt, welche in der gleichen bzw. einer höherwertigen Entgeltgruppe erworben wurden.

Zusätzlich zur bereits erreichten Stufe kann auch die in dieser Stufe bereits erreichte Stufenlaufzeit im neuen Arbeitsverhältnis berücksichtigt werden.

Die Entscheidung zur Berücksichtigung bereits erworbener Stufen/Stufenlaufzeit liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Ein Anspruch der/des Beschäftigten auf Berücksichtigung der bisher erworbenen Stufenlaufzeit besteht nicht.

Der Arbeitgeber hat in der Person Geschäftsführer entschieden, dass die bisher zurückgelegte Stufenlaufzeit berücksichtigt werden soll.

MoinMoin

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Und mWn können Stufenlaufzeiten tarifliche nicht "mitgenommen" werden, es wäre übertariflich.

Die Mitnahme von Stufenlaufzeiten ist tariflich kein Problem:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-3426-beruecksichtigung-bereits-erworbener-stufen_idesk_PI13994_HI1796695.html

Zitat von: Haufe
So dürfte es unproblematisch sein, wenn der Arbeitgeber Stufenlaufzeiten berücksichtigt, welche in der gleichen bzw. einer höherwertigen Entgeltgruppe erworben wurden.

Zusätzlich zur bereits erreichten Stufe kann auch die in dieser Stufe bereits erreichte Stufenlaufzeit im neuen Arbeitsverhältnis berücksichtigt werden.

Die Entscheidung zur Berücksichtigung bereits erworbener Stufen/Stufenlaufzeit liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Ein Anspruch der/des Beschäftigten auf Berücksichtigung der bisher erworbenen Stufenlaufzeit besteht nicht.

Der Arbeitgeber hat in der Person Geschäftsführer entschieden, dass die bisher zurückgelegte Stufenlaufzeit berücksichtigt werden soll.
Na, dann sollte die Personalerin ja ihren A an der Wand haben, wenn Haufe das so sieht und der GF sollte ihr das unmissverständlich anweisen.

GofX

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Und falls noch mehr Kanonenfutter gebraucht wird:
https://www.prigge-recht.de/tvoed-befristung-und-neueinstellung-hindert-stufenaufstieg-nicht/

Zitat von: Prigge
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine Vorbeschäftigung in einer gleichartigen Tätigkeit beim selben Arbeitgeber als Stufenlaufzeit beim Stufenaufstieg nach § 16 Abs. 3 TVöD zu berücksichtigen ist.

Zitat von: BAG
Bei gesetzeskonformer Auslegung von § 16 Abs. 3 Satz 1 TVöD-V beginnt die Stufenlaufzeit mit der Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer Stufe seiner Entgeltgruppe nach seiner Einstellung nicht neu zu laufen, wenn er bereits zuvor befristet bei demselben Arbeitgeber im Rahmen einer gleichartigen und gleichwertigen Tätigkeit beschäftigt war.