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Stufenlaufzeit bei Einstellung nicht berücksichtigt, Korrektur wirklich unmglich

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Politikkümmerer:
Letzteres würde er ja machen. Die Personalerin behauptet allerdings das ganze selbst dann nicht mehr ändern zu können!
Für mich wirkt das auch unverständlich,  deshalb hier auch die Nachfrage.

MoinMoin:

--- Zitat von: Politikkümmerer am 05.06.2023 21:00 ---Letzteres würde er ja machen. Die Personalerin behauptet allerdings das ganze selbst dann nicht mehr ändern zu können!
Für mich wirkt das auch unverständlich,  deshalb hier auch die Nachfrage.

--- End quote ---
Im Kern muss da der GF der Personalerin quasi eine Abmahnung reindrücken, dass sie den AV nicht entsprechend seiner Anweisung ausgestellt hat.

Politikkümmerer:
Das wäre natürlich auch nicht zielführend.
Ich gehe davon aus, dass da einfach eine mangelnde Kommunikation stattfand.
Wenn die Korrektur tatsächlich anders nicht möglich ist, stellt sich die Frage, was machbar ist.
Bonuszahlung: gleicht die Laufzeit nicht aus, die Rentenzahlung "entgehen" mir. Finanziell vermutlich die einfachste Lösung.
Laufzeitkorrektur: Wenn 1:1 umgesetzt, dann erst in 2,5 Jahren. Das ganze wäre ein Zukunftsversprechen, dass am Ende noch scheitern könnte (neue Zuständigkeiten, Personal usw.).
Kündigen: möchte ich nicht.
Damit leben...
Noch sinnvolle Ideen?

GofX:

--- Zitat von: MoinMoin am 05.06.2023 13:02 ---Ein "Ausweg" gäbe es noch, nämlich der, dass dein GF der Personalerin bestätigt, dass er dir zugesagt hat, dass deine Stufenlaufzeit mit übernommen wird und dass das Teil des AVs war.
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--- Zitat von: Politikkümmerer am 05.06.2023 21:00 ---Letzteres würde er ja machen. Die Personalerin behauptet allerdings das ganze selbst dann nicht mehr ändern zu können!
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--- Zitat von: MoinMoin am 05.06.2023 22:23 ---Im Kern muss da der GF der Personalerin quasi eine Abmahnung reindrücken, dass sie den AV nicht entsprechend seiner Anweisung ausgestellt hat.

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--- Zitat von: Politikkümmerer am 06.06.2023 07:43 ---Das wäre natürlich auch nicht zielführend.
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Eine "Abmahnung" muss er ihr nicht gleich "reindrücken".

Als Geschäftsführer sollte er auf genügend Instrumente zurückgreifen können, die Personalerin dazu zu bewegen, ihren Job zu erledigen. Wenn er ihr schriftlich bestätigt, dass die Mitnahme der Stufenlaufzeit bei Einstellung verhandelt wurde und Grundvoraussetzung war, dann soll sie dies jetzt gefälligst umsetzen, da der nicht vollzogene Stufenaufstieg verständlicherweise auch erst jetzt aufgefallen ist.

"Das geht nicht" ist beliebte Ausrede bei vielen Personalern. Im Klartext bedeutet dies lediglich, dass sie keine Lust hat, der Lohnbuchhaltung ihr Versagen zu erklären. Wenn er ihr den Auftrag erteilt, endlich zu handeln, wäre es Arbeitsverweigerung bei weiterem Nichthandeln - und dann sollte man auch kein schlechtes Gewissen mehr wegen einer Abmahnung haben.

MoinMoin:

--- Zitat von: GofX am 06.06.2023 08:20 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 05.06.2023 13:02 ---Ein "Ausweg" gäbe es noch, nämlich der, dass dein GF der Personalerin bestätigt, dass er dir zugesagt hat, dass deine Stufenlaufzeit mit übernommen wird und dass das Teil des AVs war.
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--- Zitat von: Politikkümmerer am 05.06.2023 21:00 ---Letzteres würde er ja machen. Die Personalerin behauptet allerdings das ganze selbst dann nicht mehr ändern zu können!
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--- Zitat von: MoinMoin am 05.06.2023 22:23 ---Im Kern muss da der GF der Personalerin quasi eine Abmahnung reindrücken, dass sie den AV nicht entsprechend seiner Anweisung ausgestellt hat.

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--- Zitat von: Politikkümmerer am 06.06.2023 07:43 ---Das wäre natürlich auch nicht zielführend.
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Eine "Abmahnung" muss er ihr nicht gleich "reindrücken".

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Deswegen schrieb ich ja quasi. Aber du hast es eleganter dargestellt.

Gleichwohl das Problem ist, da ist ein Vertrag, von beiden Seiten unterschrieben und dort steht Stufe 2!
Und nicht Stufe 3, was tariflich locker drin gewesen wäre oder eine Anerkennung von Stufenlaufzeiten mündlich vereinbart wurde.

Und mWn können Stufenlaufzeiten tarifliche nicht "mitgenommen" werden, es wäre übertariflich.
Alte Arbeitszeiten können tariflich nur zur Stufenzuordnung verwendet werden.
Klingt kleinkariert und wir machen es auch anders.



--- Zitat ---Als Geschäftsführer sollte er auf genügend Instrumente zurückgreifen können, die Personalerin dazu zu bewegen, ihren Job zu erledigen. Wenn er ihr schriftlich bestätigt, dass die Mitnahme der Stufenlaufzeit bei Einstellung verhandelt wurde und Grundvoraussetzung war, dann soll sie dies jetzt gefälligst umsetzen, da der nicht vollzogene Stufenaufstieg verständlicherweise auch erst jetzt aufgefallen ist.

"Das geht nicht" ist beliebte Ausrede bei vielen Personalern. Im Klartext bedeutet dies lediglich, dass sie keine Lust hat, der Lohnbuchhaltung ihr Versagen zu erklären. Wenn er ihr den Auftrag erteilt, endlich zu handeln, wäre es Arbeitsverweigerung bei weiterem Nichthandeln - und dann sollte man auch kein schlechtes Gewissen mehr wegen einer Abmahnung haben.

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Das meine ich damit, anweisen, das entsprechende Entgelt auszuzahlen, da entsprechendes vereinbart, aber nicht fixiert wurde.
Technisch sauberer und tariflich möglich, wäre eine Änderungskündigung mit Stufe 3 ab sofort.

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