Autor Thema: Höhergruppierung Garantiebetrag wer kann mir es erläutern?  (Read 1990 times)

Flores

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Hallo Zusammen,
ich bin nicht ganz vertraut mit den Höhergruppierungstabellen. Wie sieht das denn aus, wenn ich mich auf eine neue Stelle bewerbe. Ich würde gerne ausrechnen, wie das Gehalt aussieht. Momentan befinde ich mich in TVL E8/4 mit 60% Arbeitszeit und würde mich ggf. für eine Stelle mit E9a mit 50% Arbeitszeit bewerben wollen.

Kann mir vielleicht Jemand erläutern, wie sich das mit diesem Garantiebetrag rechnen würde?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß Flores

McOldie

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Hier ist ein kleines Tool, so dass du es selbst ausrechnen kannst
http://hg-tvl.bplaced.net/

Flores

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Gibt es das evtl. auch mit Arbeitszeitanteil? Vielen Dank!

ISN

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Maßgebend für die Berechnung des Garantiebetrages und des Entgelts sind die Vollzeitbeträge. Die Teilzeit wird erst im nächsten Schritt berücksichtigt. Wenn dein neuer Teilzeitfaktor 50% ist, bekommst du 50% der Vollzeitbeträge. Dass du vorher eimen anderen Teilzeitfaktor hattest, spielt keine Rolle.

Flores

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Ok verstanden, das Forum ist wirklich sehr hilfreich. Vielen Dank für die Antworten. VG Flores

Flores

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Antw:Höhergruppierung Tabellen REchner kann das sein?
« Antwort #5 am: 28.07.2023 18:38 »
Liebe Forumsteilnehmer,
jetzt muss ich nochmal anfragen. Kann es wirklich sein, wenn ich versuche mit dem Rechner vom TVÖD - also für mich trifft TVL zu - E8/4 auf E9a auszurechnen, habe ich E9a Stufe 4 eingegeben und erhalte aufgrund von Arbeitszeit Reduzierung von 10% trotz höhere Entgeltgruppe fast 200 Euro netto weniger raus? Das ist enorm und dann wäre meine Zusage für die neue Stelle nicht möglich? Wie traurig...
Vielen Dank für Antworten. VG Flores

cyrix42

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Moin,

Eine Höhergruppierung aus der EG 8 Stufe 4 führt in die EG 9a Stufe 3. Da der Höhergruppierungsgewinn hierbei <180€/Monat ist, wird anstatt des Tabellenentgelts der EG 9a/3 das der EG 8/4 zuzüglich eines Garantiebetrags gezahlt. Dieser ist aber gedeckelt auf den Gewinn bei stufengleicher Höhergruppierung, hier also auf 100,96€. Du würdest also in dieser Konstellation im Endeffekt für 7 Jahre das Entgelt der Stufe EG 9a/4 erhalten (nämlich für die Zeit, die du zum Durchlaufen der Stufen 3 und 4 benötigst), bevor du in EG 9a/5 landest.

Das vorgenannte bezieht sich alles auf Vollzeitstellen. Wenn du nun eine Teilzeitstelle antrittst, erhältst du natürlich auch nur ein entsprechend anteiliges Tabellenentgelt.

Hier nun festzustellen, dass man bei geringerer Teilzeitquote bei sonst i.W. gleicher Bezahlung auch weniger erhält, ist jetzt nicht so überraschend. Die 100€ mehr für eine Vollzeitstelle gleichen eben in keinster Weise die Reduktion der Teilzeitquote um 10%-Punkte aus, da die volle Stelle ja mit deutlich mehr als 1000€ vergütet wird…

Flores

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Moin Cyrix42, danke für die ausführliche Antwort, also hatte ich schon richtig geschaut, allerdings schon trotzdem heftig, da man denkt, wenn man ein höhere Stelle annimmt, die gerade mal 4 Std. weniger hat, so viel Netto ausmacht. VG Flores

MoinMoin

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Mit Verlaub,
da kann ich nichts heftiges dran sehen.
10% weniger arbeiten bedeutet 10% weniger Arbeitslohn.
Also muss die neue Arbeit 10% mehr Geld Netto einbringen, damit ich bei 0 bin.



Flores

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Hallo Moin Moin, ja das stimmt schon, allerdings ist es auch eine Ansichtssache, denn wenn man einen 'höher'dotierten Job in der ES annimmt, aber das ist die Rechnerei des Öffentliche Dienstes. So ist das nicht so ganz richtig. Einen schönen Tag noch. VG

ISN

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... denn wenn man einen 'höher'dotierten Job in der ES annimmt, aber das ist die Rechnerei des Öffentliche Dienstes.
Was meinst du damit?

Flores

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Ich meine damit, dass es zumindest bei uns so ist, wenn höher übertragene Arbeiten oder ich sage mal anspruchsvollere, selbstständigere Arbeiten in dieser Stelle gefordert sind, dann ist die Hoffnung, wenn gewechselt wird oder sich beworben wird auf eine andere Stelle,  und auch von vielen meiner Kolleginnen war das eine Überraschung, als sie gewechselt hatten, dass es gehaltlich besser ausfällt. Sicherlich, wenn sich die Stunden reduzieren, ist das schon richtig, aber das es gleich so viel 'netto' ausmacht ist einfach viel..;) VG

E15TVL

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Von E8 auf E9a ist jetzt auch kein Quantensprung. Und selbst wenn es im TV-L die stufengleiche Höhergruppierung geben würde, würde sie in dieser Konstellation (8->9a) erst einmal keinen einzigen Cent mehr bringen.

MoinMoin

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Es kann doch wirklich nur überraschend sein, wenn man sich nicht vorher die Tabellen und HG Regularien, die man vertraglich abgemacht hat anschaut.
Zumindest spätestens, dann wenn man eine so "weitreichende" Entscheidung fällt.
Alles andere ist durchaus überraschend.
Du bekommst mehr Geld, nicht die Welt, aber eben mehr Geld.
Wenn du wirklich gedacht hast, dass du durch eine Höhergruppierung um eine EG mehr als 10% mehr Geld bekommst, so dass du deine Arbeitszeit um 10% kürzen kannst und trotzdem mehr Geld bekommst, dann ist es verständlich, dass es überraschend ist.
Ein Blick in die Entgelt Tabelle hätte dir aber verraten, dass es eben leider nicht mehr als 10% sind, die man von der 8 auf 9a mehr bekommt und hätte dir diese Überraschung erspart.
So bleibt dir nur die Vor-Freude, dass du in der 9a  beizeiten 400€ mehr bekommen wirst, wenn du VZ arbeiten würdest.
LG