Hallo,
mir würde eine neue Tätigkeitsbeschreibung vom Personal ausgehändigt, mit welcher ich nicht zufrieden bin.
Um kurz den Sachverhalt zu erklären. Ich Arbeite im IT Referat und habe eine Abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker. Bis vor 1 Jahr, lag meine Tätigkeit im Bereich des Nutzerservices (First und Second Level Support). Die Entgeldgruppe lag dabei bei einer E8/2.
Im letzten Jahr haben sich meine Tätigkeiten stark geändert und meine Tätigkeitsbeschreibung wurde angepasst.
In meiner Neuen Tätigkeitsbeschreibung habe ich nun nachfolgende Inhalte.
Konzipieren, Planen und Durchführen von Schulungen eines von uns genutztes Fachprogrammes. Erstellen von technischen Dokumentationen, Konfiguration und Fachadministration für das Fachprogramm.
Der Zeitanteil für diese Aufgaben wird mit 50% angegeben.
Die anderen 50% Zeitanteil haben den Umfang der Softwareverteilung. Hierbei beinhaltet sind, Konfiguration und Fachadministration des Softwareverteilungssystems sowie das übernehmen der Prozessbetreuung für die Softwareverteilung. Des Weiteren Test sowie Erarbeitung von Vorschlägen zum Einsatz von Softwareverteilungsmechanismen für PC‘s.
In der Tätigkeitsbeschreibung wurde im Punkt 4.1 Fachkenntnisse die Felder zur Einschätzung des Fachprogramme freigelassen. Der Punkt 6.1 Allgemeine Tätigkeitsmerkmale würde überhaupt nicht ausgefüllt. Dies hat mich schon sehr stutzig gemacht.
Die Entgeldgruppe bleibt bei einer E8/2 und es gibt keine Fallgruppe.
Meiner Meinung nach, sind durch die neue Tätigkeitsbeschreibung deutlich mehr Fachkompetenzen und Verantwortung erforderlich.
Jetzt zur spannenden Frage , ist die E8/2 immer noch gerechtfertigt?
Im Falle das es nicht gerechtfertigt ist, wie würdet ihr vorgehen?
Ich danke jeden schonmal vorab für die Hilfe