Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Falsche Anwendung Tarifvertrag (Prüfungspflicht)
ISN:
Lag denn auch keine der Voraussetzungen der Nr. 7 Abs 5 vor?
wedo:
meiner Meinung nach wäre zu prüfen inwieweit sich die Inhalte des Basislehrganges mit den neu übertragenen Aufgaben decken.
Wenn der Basislehrgang die Aufgaben nicht decken ist demnach der BL I zur Erfüllung der neuen Aufgaben notwendig
WeDo
duct4402:
In der Tätigkeit als Teamleiter beim Kommunalen Ordnungsdienst, wurde lediglich die Absolvierung des Basislehrganges verlangt, ohne das ein VL1 im Anschluss zu absolvieren gewesen ist.
Für die Tätigkeit als Koordinator verlangt der AG diesen aber nun, obwohl beide Stellen nach EG9a bezahlt werden und dieselben Tätigkeitsmerkmale aufweisen.
LG Frank
ISN:
Die Frage ist, ob du für die Tätigkeit als Teamleiter herausragende Kenntnisse aus deiner vorherigen beruflichen Tätigkeit hattest, so dass keine Ausbildungs- und Prüfungspflicht bestand. Das würde aber nicht zwangsläufig bedeuten, dass du nach Zuweisung anderer Tätigkeiten ebenfalls nicht der Ausbildungs- und Prüfungspflicht unterliegst.
duct4402:
Hallo,
also herausragende Kenntnisse vermag ich in der zuvor ausgeführten Position nicht erkennen. Zumal ich ja vorher „normaler“ Mitarbeiter im kommunalen Ordnungsdienst gewesen bin.
LG Frank
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version