Autor Thema: "Eigene" Stelle (als zusätzlicher Kollege) zwei EG höher ausgeschrieben  (Read 5465 times)

ike

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Hallo,

ich bin in der EGx; wir suchen im Team noch neue Kollegen und es laufen (externe) Stellenausschreibungen.
Was (eigentlich gar nicht) witzig ist: die Stelle(n) ist mit EGx+2, also zwei EGs höher ausgeschrieben als das, was ich bekomme!

Was soll ich tun? Mich spaßeshalber auf die Stelle bewerben?
Klagen vor dem Arbeitsgericht?
Einen merkwürdiger AG habe ich ja schon...

Gruß.

Organisator

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Ich verstehe das Problem nicht. Es ist durchaus üblich, dass in Teams unterschiedliche Aufgaben mit unterschiedlichen Eingruppierungen bestehen.

Im konkreten Fall würde ich einfach mit deiner Führungskraft sprechen.

Bibliothekar

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So wie ich den Sachverhalt verstehe, geht es aber um die gleichen Aufgaben?!
In dem Fall wäre es ja nicht üblich, dass eine andere EG dabei rauskommt. Vielleicht kann der Threadersteller hier noch einmal Licht ins Dunkel bringen. Sind in der Ausschreibung exakt deine Aufgaben aufgeführt, oder ist da noch etwas on top?

MoinMoin

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So wie ich den Sachverhalt verstehe, geht es aber um die gleichen Aufgaben?!
In dem Fall wäre es ja nicht üblich, dass eine andere EG dabei rauskommt. Vielleicht kann der Threadersteller hier noch einmal Licht ins Dunkel bringen. Sind in der Ausschreibung exakt deine Aufgaben aufgeführt, oder ist da noch etwas on top?
Gleiche Aufgaben und gleiche Zeitanteile führen zur gleichen EG.
Das wird man aber anhand der Ausschreibung nicht feststellen können, ob dem so ist.
Auch wenn @Bibliothekar gefühlt der Meinung ist.

Ansonsten:
Führungskraft ansprechen und parallel dazu sich auf die Stelle bewerben.


ike

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Genau genommen sind es sogar 3 (!) EGs: E9a -> E11.
Die Aufgaben sind bei allen Teammitgliedern dieselben.

MoinMoin

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Genau genommen sind es sogar 3 (!) EGs: E9a -> E11.
Die Aufgaben sind bei allen Teammitgliedern dieselben.
Die Aufgabe 
"Vorbereitung der Vorstandssitzung" hat auch die Spannweite von:
Analyse bereitstellen bis zum Kaffee bereitstellen.
Es kommt auf die damit verbunden auszuübenden Tätigkeiten an.

Aber sofern tatsächlich die identischen auszuübenden Tätigkeiten und identischen Zeitanteile dem neuen MA übertragen werden und dieses tatsächlich zur EG11 führt, dann freue dich doch und fordere jetzt schon das dir zustehende Entgelt der EG11 ein.

sebbo83

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Hallo,

ich bin in der EGx; wir suchen im Team noch neue Kollegen und es laufen (externe) Stellenausschreibungen.
Was (eigentlich gar nicht) witzig ist: die Stelle(n) ist mit EGx+2, also zwei EGs höher ausgeschrieben als das, was ich bekomme!

Was soll ich tun? Mich spaßeshalber auf die Stelle bewerben?
Klagen vor dem Arbeitsgericht?
Einen merkwürdiger AG habe ich ja schon...

Gruß.

Genau das!

JC83

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Genau genommen sind es sogar 3 (!) EGs: E9a -> E11.
Die Aufgaben sind bei allen Teammitgliedern dieselben.

Was sind denn die Aufgaben überhaupt?

CaroK

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Ist die Stelle denn auch mit derselben Qualifizierung ausgeschrieben? Sobald (möglicherweise neuerdings) ein Studium erforderlich ist, werden diese Kolleg:innen gerne mal ab EG11 eingestellt, auch wenn bereits Kolleg:innen, die bereits vorher die gleichen Aufgaben haben "nur" in 9B bzw. 10 sind.
Vielleicht ist ja auch eine Überprüfung deiner aktuellen EG möglich - wäre allerdings nur eine Idee meinerseits. Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg.

Tagelöhner

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Einfach Bewerbung einreichen...und abwarten was passiert.

teclis22

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Einfach Bewerbung einreichen...und abwarten was passiert.

sehe ich auch so. bewerbung in den ring werfen. so viel arbeit ist das nicht, und warten was dabei raus kommt.

florena

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Du müsstest Deinen Vorgesetzten bitte, dass Deine TD angepasst wird, oder Du bewirbst Dich auf die Stelle.

Bei uns (Hochschulsektor) ist man auf die Gunst des Vorgesetzten angewiesen, meine TD ist in der IT mehr als 10 Jahre alt und dementsprechend veraltet, meine KollegInnen bekommen min. eine Entgeldgruppe mehr als ich, mein Vorgesetzter "schafft es nicht" meine TD anzupassen, somit scheiterte dann auch der Antrag auf Höhergruppierung bei mir.

Ich wünsche Dir viel Glück!


MoinMoin

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Bullshit- niemand ist auf die Gunst seines Vorgesetzten angewiesen, wenn es um die korrekte Umsetzung des Arbeitsvertrages geht..

Was hindert dich daran eine aktualisierte TD zu schreiben und deine Vorgesetzten zur Unterschrift z geben?
Oder - was wesentlich sinnvoller wäre - deiner Personalabteilung vorlegen und von denen bestätigen lassen, dass dies deine aktuellen auszuübenden Tätigkeiten sind.
Sofern sie das nicht machen, machst du auch nur das, was dir nachweislich übertragen wurde, und nicht etwas anderes.


FearOfTheDuck

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@florena

Da gebe ich MoinMoin ganz recht. Du müsstest dir die Frage stellen, warum dein AG hier überhaupt handeln soll, also wieso sollte der Vorgesetzte deine TD in den nächsten 100 Jahren anpassen?

Du bist anhand deiner nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeit eingruppiert. Ändert sich die Tätigkeit, also werden dir wirksam neue Aufgaben übertragen und führt dies in eine andere EG, dann bist du dort eingruppiert; weder ist das Wohlwollen von irgendjemand noch ein Antrag dafür erforderlich oder vorgesehen.

Hast du im Laufe der Zeit andere Aufgaben übernommen, die dir aber gar nicht durch den AG übertragen worden, so ist das streng genommen sogar abmahnungswürdig.

MoinMoin

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Hast du im Laufe der Zeit andere Aufgaben übernommen, die dir aber gar nicht durch den AG übertragen worden, so ist das streng genommen sogar abmahnungswürdig.
Was in der Theorie stimmt, aber im kern eigentlich zu einer Abmahnung des Vorgesetzten führen müsste, der übergriffig wurde, weil er aus Unwissenheit seine Kompetenzen überschritten hat.

Ich sag meinen Kollegen immer, schreibt auf, was ihr macht, lasst es euch regelmäßig von der Personalstelle absegnen, dass dies noch die auszuübenden Tätigkeiten sind, dann lernen Vorgesetzte auch besser, was sie dürfen und was nicht.