Autor Thema: [Allg] Umfrage: Welche Erfahrungsstufe ist richtig?  (Read 6267 times)

CivilServant

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Im Zuge der Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge (BVanp-ÄG 2022) wurde auch ich einer neuen Erfahrungsstufe zugeordnet. Ich bin der Überzeugung, dass ich der falschen Stufe zugeordnet wurde und möchte daher mal die Community fragen, in welche Stufe ihr mich einordnen würdet, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen. Vielleicht habe ich ja doch einen Denkfehler und bilde es mir bloß ein!

Ausgangsdaten altes System zum 01.12.2022:

Besoldungsgruppe: A11
Erfahrungsstufe: 3 (Aufstieg zum 01.23)
Erfahrungszeit: 47 Monate

Relevante Auszüge aus dem BVanp-ÄG 2022:

Artikel 33 (4): "Nicht in den Anwendungsbereich der Absätze 1 bis 3 fallende Beamtinnen und Beamte werden derjenigen Stufe zugeordnet, die numerisch um zwei kleiner als die für sie bisher maßgebliche Stufe ist. Die in dieser bisherigen Stufe bereits erbrachte Erfahrungszeit sowie berücksichtigungsfähige Zeit nach § 32 LBesGBW wird auf die Stufenlaufzeit der neu zugeordneten Stufe angerechnet."

Artikel 33 (6): "Für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A 11, die gemäß Absatz 4 den Stufen 1 oder 2 zugeordnet wurden, gilt für diese beiden Stufen abweichend von § 31 Absatz 2 Satz 1 LBesGBW eine Stufenlaufzeit von nur zwei Jahren."

Vielen Dank fürs reinfuchsen im Voraus!
« Last Edit: 06.06.2023 04:44 von Admin2 »

Matze1986

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Antw:[Allg] Umfrage: Welche Erfahrungsstufe ist richtig?
« Antwort #1 am: 06.06.2023 07:18 »
Sie müssten aktuell in der Stufe zwei sein.
Beginn der Stufenlaufzeit für die Stufe zwei ist Januar, d.h. Sie gelangen zum Januar 2025 in Stufe 3.

Angelsaxe

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Antw:[Allg] Umfrage: Welche Erfahrungsstufe ist richtig?
« Antwort #2 am: 06.06.2023 11:39 »
Hallo,

um welches Bundesland handelt es sich denn? BW? In einigen Besoldungstabellen beginnt A11 erst in Stufe 3. Das wurde im Ländle ja offensichtlich geändert...

Für den Fall BW verstehe ich es so:
Zum 01.12.2022 Stufe drei mit 47 Monaten Erfahrungszeit -> gem. 33(4) auf Stufe 1 gesetzt (3 - 2 = 1), erbrachte Erfahrungszeit wird angerechnet -> 1 + 47 Monate = Stufe 2 -> Aufstieg in Stufe 3 zum 01.23, da gem. 33(6) pro Stufe 24 Monate (statt 36) notwendig sind.
Aufstieg in Stufe 4 nach 36 Monaten, also zum 01.26.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

Matze1986

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Antw:[Allg] Umfrage: Welche Erfahrungsstufe ist richtig?
« Antwort #3 am: 06.06.2023 13:18 »
Sie müssten aktuell in der Stufe zwei sein.
Beginn der Stufenlaufzeit für die Stufe zwei ist Januar, d.h. Sie gelangen zum Januar 2025 in Stufe 3.

Korrektur:
Sie müssten aktuell in der Stufe zwei sein.
Beginn der Stufenlaufzeit für die Stufe zwei ist Dezember 2022, d.h. Sie gelangen im Dezember 2024 in Stufe drei.

CivilServant

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Antw:[Allg] Umfrage: Welche Erfahrungsstufe ist richtig?
« Antwort #4 am: 06.06.2023 14:13 »
Hallo,

um welches Bundesland handelt es sich denn? BW? In einigen Besoldungstabellen beginnt A11 erst in Stufe 3. Das wurde im Ländle ja offensichtlich geändert...

Für den Fall BW verstehe ich es so:
Zum 01.12.2022 Stufe drei mit 47 Monaten Erfahrungszeit -> gem. 33(4) auf Stufe 1 gesetzt (3 - 2 = 1), erbrachte Erfahrungszeit wird angerechnet -> 1 + 47 Monate = Stufe 2 -> Aufstieg in Stufe 3 zum 01.23, da gem. 33(6) pro Stufe 24 Monate (statt 36) notwendig sind.
Aufstieg in Stufe 4 nach 36 Monaten, also zum 01.26.

Bundesland ist BW, genau.

Genau so sehe ich es auch. Ich weiß nicht, was an dieser Interpretation der Gesetzeslage falsch sein soll. Nach der Logik des LBV bin ich im Januar 2023 in Stufe 2 (Neu) aufgestiegen, also noch 48 Monaten, und Stufe 3 werde ich im Januar 2025. Das LBV ignoriert einfach meine gesamte Erfahrungszeit sondern rechnet nur die Erfahrungszeit an, welche in der alten Stufe 3 erbracht wurde (23 Monate). Laut Art 33 (4) ist es eindeutig geregelt: "Die in dieser bisherigen Stufe bereits erbrachte Erfahrungszeit sowie berücksichtigungsfähige Zeit nach § 32 LBesGBW wird auf die Stufenlaufzeit der neu zugeordneten Stufe angerechnet.". Das resultiert in 4 Jahre von Stufe 1 auf Stufe 2 und zwei Jahre von Stufe 2 auf Stufe 3 - völlig sinnbefreit.

Danke für Ihre Einschätzung!

CivilServant

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Antw:[Allg] Umfrage: Welche Erfahrungsstufe ist richtig?
« Antwort #5 am: 06.06.2023 14:21 »
Sie müssten aktuell in der Stufe zwei sein.
Beginn der Stufenlaufzeit für die Stufe zwei ist Januar, d.h. Sie gelangen zum Januar 2025 in Stufe 3.

Die Grundregel besagt Alte Stufe -2 = Neue Stufe. In meinem Fall Stufe 1, genau. Laut Art 33 (4) wird aber die bereits erbrachte Erfahrungszeit der alten Stufe SOWIE berücksichtigungsfähige Zeiten nach § 32 LBesGBW auf die Stufenlaufzeit der neu zugeordneten Stufe angerechnet.

Art 33 (6) besagt dass die Stufenlaufzeit in den ersten beiden Stufen nur 2 Jahre beträgt.

D.h. Alt Stufe 3 - 2 = Neu Stufe 1 + 47 Monate = Stufe 2 = Aufstieg in Stufe 3 zum 01.2023, nach 48 Monaten.

Oder wo ist ihrer Meinung nach der Denkfehler?

Matze1986

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Antw:[Allg] Umfrage: Welche Erfahrungsstufe ist richtig?
« Antwort #6 am: 06.06.2023 14:38 »
Die Erfahrungszeit wird auf die neu zugeordnete Stufe angerechnet, also auf die Stufe eins und nicht noch zusätzlich auf die darauf folgende.

Ihre Erfahrungszeit von 47 Monaten wird also auf die Stufe eins angerechnet. Dass für diese Stufe in Ihrem Fall lediglich 24 Monate notwendig sind ist kein Grund weiter anzurechnen. Die "überschüssige Zeit" spielt keine Rolle.

Sie haben so keinerlei Verluste. Sie haben sogar den Vorteil, dass Sie in Stufe zwei nur zwei Jahre warten müssen. Im alten System müssten Sie in Stufe vier deutlich länger auf die nächste Stufe warten.

CivilServant

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Antw:[Allg] Umfrage: Welche Erfahrungsstufe ist richtig?
« Antwort #7 am: 06.06.2023 14:48 »
Die Erfahrungszeit wird auf die neu zugeordnete Stufe angerechnet, also auf die Stufe eins und nicht noch zusätzlich auf die darauf folgende.

Ihre Erfahrungszeit von 47 Monaten wird also auf die Stufe eins angerechnet. Dass für diese Stufe in Ihrem Fall lediglich 24 Monate notwendig sind ist kein Grund weiter anzurechnen. Die "überschüssige Zeit" spielt keine Rolle.

Sie haben so keinerlei Verluste. Sie haben sogar den Vorteil, dass Sie in Stufe zwei nur zwei Jahre warten müssen. Im alten System müssten Sie in Stufe vier deutlich länger auf die nächste Stufe warten.

Diese Erklärung macht aber auch nicht so viel Sinn. Wenn nur maximal 24 Monate angerechnet werden, dann hätte ich zum Dezember 2022 direkt in Stufe 2 kommen müssen und nicht erst im Januar 2023. Der ganze Art 33 (6) macht in dieser Anwendung überhaupt keinen Sinn. Wieso hat man dann nicht einfach festgelegt, dass der Aufstieg in den neuen Erfahrungsstufen ausgehen vom Beginn der Erfahrunbgszeit berechnet wird? Bei der jetzigen Anwendung wird lediglich sicher gestellt, dass der Aufstieg in Stufe 2 vier Jahre dauert anstatt drei Jahre. Das deutet doch schon auf einen massiven Interpretationsfehler hin.

Ich habe sehrwohl Verluste. Ein Neueinsteiger im öffentlichen Dienst ist nach 3 Jahren in Stufe 2 und nicht erst nach 4 Jahren. In der Theorie müsste ich eine Nachzahlung bis Januar 2022 erhalten, weil seit dem befinde ich mich theoretisch schon in Stufe 2, wenn man mal strikt die 3 Jahre anhält und Art 33 (6) außer Acht lässt.

Angelsaxe

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Antw:[Allg] Umfrage: Welche Erfahrungsstufe ist richtig?
« Antwort #8 am: 07.06.2023 10:23 »
Hallo,

um welches Bundesland handelt es sich denn? BW? In einigen Besoldungstabellen beginnt A11 erst in Stufe 3. Das wurde im Ländle ja offensichtlich geändert...

Für den Fall BW verstehe ich es so:
Zum 01.12.2022 Stufe drei mit 47 Monaten Erfahrungszeit -> gem. 33(4) auf Stufe 1 gesetzt (3 - 2 = 1), erbrachte Erfahrungszeit wird angerechnet -> 1 + 47 Monate = Stufe 2 -> Aufstieg in Stufe 3 zum 01.23, da gem. 33(6) pro Stufe 24 Monate (statt 36) notwendig sind.
Aufstieg in Stufe 4 nach 36 Monaten, also zum 01.26.

Bundesland ist BW, genau.

Genau so sehe ich es auch. Ich weiß nicht, was an dieser Interpretation der Gesetzeslage falsch sein soll. Nach der Logik des LBV bin ich im Januar 2023 in Stufe 2 (Neu) aufgestiegen, also noch 48 Monaten, und Stufe 3 werde ich im Januar 2025. Das LBV ignoriert einfach meine gesamte Erfahrungszeit sondern rechnet nur die Erfahrungszeit an, welche in der alten Stufe 3 erbracht wurde (23 Monate). Laut Art 33 (4) ist es eindeutig geregelt: "Die in dieser bisherigen Stufe bereits erbrachte Erfahrungszeit sowie berücksichtigungsfähige Zeit nach § 32 LBesGBW wird auf die Stufenlaufzeit der neu zugeordneten Stufe angerechnet.". Das resultiert in 4 Jahre von Stufe 1 auf Stufe 2 und zwei Jahre von Stufe 2 auf Stufe 3 - völlig sinnbefreit.

Danke für Ihre Einschätzung!

Ich kann diese Einschätzung nur bekräftigen. Alles andere erscheint mir vollkommen wirr.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

Matze1986

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Antw:[Allg] Umfrage: Welche Erfahrungsstufe ist richtig?
« Antwort #9 am: 07.06.2023 15:24 »
Die Erfahrungszeit wird auf die neu zugeordnete Stufe angerechnet, also auf die Stufe eins und nicht noch zusätzlich auf die darauf folgende.

Ihre Erfahrungszeit von 47 Monaten wird also auf die Stufe eins angerechnet. Dass für diese Stufe in Ihrem Fall lediglich 24 Monate notwendig sind ist kein Grund weiter anzurechnen. Die "überschüssige Zeit" spielt keine Rolle.

Sie haben so keinerlei Verluste. Sie haben sogar den Vorteil, dass Sie in Stufe zwei nur zwei Jahre warten müssen. Im alten System müssten Sie in Stufe vier deutlich länger auf die nächste Stufe warten.

Diese Erklärung macht aber auch nicht so viel Sinn. Wenn nur maximal 24 Monate angerechnet werden, dann hätte ich zum Dezember 2022 direkt in Stufe 2 kommen müssen und nicht erst im Januar 2023. Der ganze Art 33 (6) macht in dieser Anwendung überhaupt keinen Sinn. Wieso hat man dann nicht einfach festgelegt, dass der Aufstieg in den neuen Erfahrungsstufen ausgehen vom Beginn der Erfahrunbgszeit berechnet wird? Bei der jetzigen Anwendung wird lediglich sicher gestellt, dass der Aufstieg in Stufe 2 vier Jahre dauert anstatt drei Jahre. Das deutet doch schon auf einen massiven Interpretationsfehler hin.

Ich habe sehrwohl Verluste. Ein Neueinsteiger im öffentlichen Dienst ist nach 3 Jahren in Stufe 2 und nicht erst nach 4 Jahren. In der Theorie müsste ich eine Nachzahlung bis Januar 2022 erhalten, weil seit dem befinde ich mich theoretisch schon in Stufe 2, wenn man mal strikt die 3 Jahre anhält und Art 33 (6) außer Acht lässt.


Nur weil Sie etwas nicht verstehen/wahrhaben wollen, heißt das nicht, dass die Auslegung der rechtlichen Grundlage falsch ist oder keinen Sinn ergibt.

Zunächst möchte ich klarstellen, dass ich meine erste Aussage zum Monat Januar selbst revidiert hatte und auf Dezember 2022 korrigiert habe, da würde lesen helfen! (vierter Beitrag)

Es hapert bei Ihnen am Grundverständnis!
Im alten System wäre Sie jetzt in Stufe 4, diese entspricht der jetzigen 2. Und in zwei Jahren haben Sie die Stufe 3, welcher der alten 5 entspricht.
Ihnen hat niemand etwas weggenommen! Sie haben also KEINE Verluste!

Ihre Reaktion deutet darauf hin, dass die zuständige Behörde das genauso sieht wie ich, Ihnen das aber nicht passt.

CivilServant

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Antw:[Allg] Umfrage: Welche Erfahrungsstufe ist richtig?
« Antwort #10 am: 07.06.2023 22:02 »
Die Erfahrungszeit wird auf die neu zugeordnete Stufe angerechnet, also auf die Stufe eins und nicht noch zusätzlich auf die darauf folgende.

Ihre Erfahrungszeit von 47 Monaten wird also auf die Stufe eins angerechnet. Dass für diese Stufe in Ihrem Fall lediglich 24 Monate notwendig sind ist kein Grund weiter anzurechnen. Die "überschüssige Zeit" spielt keine Rolle.

Sie haben so keinerlei Verluste. Sie haben sogar den Vorteil, dass Sie in Stufe zwei nur zwei Jahre warten müssen. Im alten System müssten Sie in Stufe vier deutlich länger auf die nächste Stufe warten.

Diese Erklärung macht aber auch nicht so viel Sinn. Wenn nur maximal 24 Monate angerechnet werden, dann hätte ich zum Dezember 2022 direkt in Stufe 2 kommen müssen und nicht erst im Januar 2023. Der ganze Art 33 (6) macht in dieser Anwendung überhaupt keinen Sinn. Wieso hat man dann nicht einfach festgelegt, dass der Aufstieg in den neuen Erfahrungsstufen ausgehen vom Beginn der Erfahrunbgszeit berechnet wird? Bei der jetzigen Anwendung wird lediglich sicher gestellt, dass der Aufstieg in Stufe 2 vier Jahre dauert anstatt drei Jahre. Das deutet doch schon auf einen massiven Interpretationsfehler hin.

Ich habe sehrwohl Verluste. Ein Neueinsteiger im öffentlichen Dienst ist nach 3 Jahren in Stufe 2 und nicht erst nach 4 Jahren. In der Theorie müsste ich eine Nachzahlung bis Januar 2022 erhalten, weil seit dem befinde ich mich theoretisch schon in Stufe 2, wenn man mal strikt die 3 Jahre anhält und Art 33 (6) außer Acht lässt.


Nur weil Sie etwas nicht verstehen/wahrhaben wollen, heißt das nicht, dass die Auslegung der rechtlichen Grundlage falsch ist oder keinen Sinn ergibt.

Zunächst möchte ich klarstellen, dass ich meine erste Aussage zum Monat Januar selbst revidiert hatte und auf Dezember 2022 korrigiert habe, da würde lesen helfen! (vierter Beitrag)

Es hapert bei Ihnen am Grundverständnis!
Im alten System wäre Sie jetzt in Stufe 4, diese entspricht der jetzigen 2. Und in zwei Jahren haben Sie die Stufe 3, welcher der alten 5 entspricht.
Ihnen hat niemand etwas weggenommen! Sie haben also KEINE Verluste!

Ihre Reaktion deutet darauf hin, dass die zuständige Behörde das genauso sieht wie ich, Ihnen das aber nicht passt.

Ich weiß nicht warum Sie sich angegriffen fühlen, ich habe ganz normal geantwortet. Ihre Erklärung zu Dezember 2022/2024 kam erst im Anschluss. Aber anscheinend weiß wohl niemand so genau wie der Art 33 (4) und (6) zu verstehen ist, denn ihre Interpretation und meine decken sich nicht mit der Interpretation des LBV  ;)

Nach ihrer Theorie bin ich nach 3 Jahren 11 Monaten Stufe 2 und nach 5 Jahren 11 Monaten Stufe 3.

Nach meiner Theorie sollte ich nach 4 Jahren Stufe 3 sein.

Nach der Theorie des LBV bin ich nach 4 Jahren Stufe 2 und nach 6 Jahren Stufe 3.

Ein Fallbeispiel des LBV ist nach 4 Jahren Stufe 3, soll aber in meinem Fall keine Anwendung finden, warum auch immer.

Sie sehen also, dass Klärungsbedarf besteht.

« Last Edit: 07.06.2023 22:08 von CivilServant »

Matze1986

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Antw:[Allg] Umfrage: Welche Erfahrungsstufe ist richtig?
« Antwort #11 am: 09.06.2023 08:10 »
Ihre Erklärung zu Dezember 2022/2024 kam erst im Anschluss.
Nein!, die kam vor Ihrem Kommentar dazu!

Nach ihrer Theorie bin ich nach 3 Jahren 11 Monaten Stufe 2 und nach 5 Jahren 11 Monaten Stufe 3.
Nach der Theorie des LBV bin ich nach 4 Jahren Stufe 2 und nach 6 Jahren Stufe 3.
Ist doch nahezu deckungsgleich! Ein Monat Unterschied in der Auffassung, oh nein...die Welt geht unter...
Das kann evtl. daran liegen, dass ich Ihre Personalakte nicht kenne und evtl. Faktoren nicht berücksichtigen kann.
Aber im Grundsatz deckt sich die Auffassung von mir und dem LBV!

Nach meiner Theorie sollte ich nach 4 Jahren Stufe 3 sein.
Ja, nach dem alten System. (Das gilt aber nicht mehr!)

Sie müssen aufhören "alte" Geschichten im "neuen" System einzubringen!
Die Stufe wurde neu festgesetzt, ob jetzt Dezember 2022 oder Januar 2023. Die Stufenlaufzeit beginnt neu und dauert 2 Jahre für Sie.

Zusammenfassend noch einmal, Stand JETZT (Juni2023):

altes System                             neues System
Stufe 4                                     Stufe 2
nach zwei Jahren Stufe 5           nach zwei Jahren Stufe 3

"Alt" 4 entspricht "Neu" 2, genauso "Alt" 5 der "Neu" 3 entspricht.
Sie haben KEINE Nachteile!



Sie sehen also, dass Klärungsbedarf besteht.

Nö, sehe ich nicht so.


Was haben Sie denn bis jetzt "dagegen" unternommen? Ihnen stehen ja alle Wege offen!
Wäre nett, wenn Sie uns am Ergebnis teilhaben lassen.

Ndsftw

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Antw:[Allg] Umfrage: Welche Erfahrungsstufe ist richtig?
« Antwort #12 am: 09.06.2023 09:16 »
Ist es nicht auch so, dass im neuen System die Erfahrungszeit bereits ab Stufe 1 3 Jahre beträgt und somit auch ein neu eingestellter Kollege erst nach 6 Jahren Stufe 3 erreicht?

Im Übrigen ist die Situation neu eingestellter Kollegen für Sie unerheblich

Matze1986

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Antw:[Allg] Umfrage: Welche Erfahrungsstufe ist richtig?
« Antwort #13 am: 09.06.2023 10:05 »
Ist es nicht auch so, dass im neuen System die Erfahrungszeit bereits ab Stufe 1 3 Jahre beträgt und somit auch ein neu eingestellter Kollege erst nach 6 Jahren Stufe 3 erreicht?

Im Übrigen ist die Situation neu eingestellter Kollegen für Sie unerheblich

Vollkommen richtig!


Es bestehhen keinerlei Nachteile zu neueingestellten Kollegen.
Annahme: Er würde jetzt neu eingestellt werden, aber man berücksichtigt die Erfahrungszeit von vier Jahren.
Eine Einstufung in Stufe zwei würde erfolgen, mit einer bereits erbrachten Stufenlaufzeit von einem Jahr (drei Jahre Stufe eins und ein Jahr in Stufe zwei).
Der Aufstieg in Stufe drei würde also auch noch zwei Jahre dauern.
« Last Edit: 09.06.2023 10:13 von Matze1986 »

Matze1986

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Antw:[Allg] Umfrage: Welche Erfahrungsstufe ist richtig?
« Antwort #14 am: 09.06.2023 10:07 »
Nach meiner Theorie sollte ich nach 4 Jahren Stufe 3 sein.
Ja, nach dem alten System.

Dieser Satz von mir ist falsch und muss ersatzlos gestrichen werden.
Der Rest der Aussage trifft weiterhin zu.