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[Allg] Umfrage: Welche Erfahrungsstufe ist richtig?
CivilServant:
Im Zuge der Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge (BVanp-ÄG 2022) wurde auch ich einer neuen Erfahrungsstufe zugeordnet. Ich bin der Überzeugung, dass ich der falschen Stufe zugeordnet wurde und möchte daher mal die Community fragen, in welche Stufe ihr mich einordnen würdet, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen. Vielleicht habe ich ja doch einen Denkfehler und bilde es mir bloß ein!
Ausgangsdaten altes System zum 01.12.2022:
Besoldungsgruppe: A11
Erfahrungsstufe: 3 (Aufstieg zum 01.23)
Erfahrungszeit: 47 Monate
Relevante Auszüge aus dem BVanp-ÄG 2022:
Artikel 33 (4): "Nicht in den Anwendungsbereich der Absätze 1 bis 3 fallende Beamtinnen und Beamte werden derjenigen Stufe zugeordnet, die numerisch um zwei kleiner als die für sie bisher maßgebliche Stufe ist. Die in dieser bisherigen Stufe bereits erbrachte Erfahrungszeit sowie berücksichtigungsfähige Zeit nach § 32 LBesGBW wird auf die Stufenlaufzeit der neu zugeordneten Stufe angerechnet."
Artikel 33 (6): "Für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A 11, die gemäß Absatz 4 den Stufen 1 oder 2 zugeordnet wurden, gilt für diese beiden Stufen abweichend von § 31 Absatz 2 Satz 1 LBesGBW eine Stufenlaufzeit von nur zwei Jahren."
Vielen Dank fürs reinfuchsen im Voraus!
Matze1986:
Sie müssten aktuell in der Stufe zwei sein.
Beginn der Stufenlaufzeit für die Stufe zwei ist Januar, d.h. Sie gelangen zum Januar 2025 in Stufe 3.
Angelsaxe:
Hallo,
um welches Bundesland handelt es sich denn? BW? In einigen Besoldungstabellen beginnt A11 erst in Stufe 3. Das wurde im Ländle ja offensichtlich geändert...
Für den Fall BW verstehe ich es so:
Zum 01.12.2022 Stufe drei mit 47 Monaten Erfahrungszeit -> gem. 33(4) auf Stufe 1 gesetzt (3 - 2 = 1), erbrachte Erfahrungszeit wird angerechnet -> 1 + 47 Monate = Stufe 2 -> Aufstieg in Stufe 3 zum 01.23, da gem. 33(6) pro Stufe 24 Monate (statt 36) notwendig sind.
Aufstieg in Stufe 4 nach 36 Monaten, also zum 01.26.
Matze1986:
--- Zitat von: Matze1986 am 06.06.2023 07:18 ---Sie müssten aktuell in der Stufe zwei sein.
Beginn der Stufenlaufzeit für die Stufe zwei ist Januar, d.h. Sie gelangen zum Januar 2025 in Stufe 3.
--- End quote ---
Korrektur:
Sie müssten aktuell in der Stufe zwei sein.
Beginn der Stufenlaufzeit für die Stufe zwei ist Dezember 2022, d.h. Sie gelangen im Dezember 2024 in Stufe drei.
CivilServant:
--- Zitat von: Angelsaxe am 06.06.2023 11:39 ---Hallo,
um welches Bundesland handelt es sich denn? BW? In einigen Besoldungstabellen beginnt A11 erst in Stufe 3. Das wurde im Ländle ja offensichtlich geändert...
Für den Fall BW verstehe ich es so:
Zum 01.12.2022 Stufe drei mit 47 Monaten Erfahrungszeit -> gem. 33(4) auf Stufe 1 gesetzt (3 - 2 = 1), erbrachte Erfahrungszeit wird angerechnet -> 1 + 47 Monate = Stufe 2 -> Aufstieg in Stufe 3 zum 01.23, da gem. 33(6) pro Stufe 24 Monate (statt 36) notwendig sind.
Aufstieg in Stufe 4 nach 36 Monaten, also zum 01.26.
--- End quote ---
Bundesland ist BW, genau.
Genau so sehe ich es auch. Ich weiß nicht, was an dieser Interpretation der Gesetzeslage falsch sein soll. Nach der Logik des LBV bin ich im Januar 2023 in Stufe 2 (Neu) aufgestiegen, also noch 48 Monaten, und Stufe 3 werde ich im Januar 2025. Das LBV ignoriert einfach meine gesamte Erfahrungszeit sondern rechnet nur die Erfahrungszeit an, welche in der alten Stufe 3 erbracht wurde (23 Monate). Laut Art 33 (4) ist es eindeutig geregelt: "Die in dieser bisherigen Stufe bereits erbrachte Erfahrungszeit sowie berücksichtigungsfähige Zeit nach § 32 LBesGBW wird auf die Stufenlaufzeit der neu zugeordneten Stufe angerechnet.". Das resultiert in 4 Jahre von Stufe 1 auf Stufe 2 und zwei Jahre von Stufe 2 auf Stufe 3 - völlig sinnbefreit.
Danke für Ihre Einschätzung!
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