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[Allg] Umfrage: Welche Erfahrungsstufe ist richtig?
CivilServant:
--- Zitat von: Matze1986 am 06.06.2023 07:18 ---Sie müssten aktuell in der Stufe zwei sein.
Beginn der Stufenlaufzeit für die Stufe zwei ist Januar, d.h. Sie gelangen zum Januar 2025 in Stufe 3.
--- End quote ---
Die Grundregel besagt Alte Stufe -2 = Neue Stufe. In meinem Fall Stufe 1, genau. Laut Art 33 (4) wird aber die bereits erbrachte Erfahrungszeit der alten Stufe SOWIE berücksichtigungsfähige Zeiten nach § 32 LBesGBW auf die Stufenlaufzeit der neu zugeordneten Stufe angerechnet.
Art 33 (6) besagt dass die Stufenlaufzeit in den ersten beiden Stufen nur 2 Jahre beträgt.
D.h. Alt Stufe 3 - 2 = Neu Stufe 1 + 47 Monate = Stufe 2 = Aufstieg in Stufe 3 zum 01.2023, nach 48 Monaten.
Oder wo ist ihrer Meinung nach der Denkfehler?
Matze1986:
Die Erfahrungszeit wird auf die neu zugeordnete Stufe angerechnet, also auf die Stufe eins und nicht noch zusätzlich auf die darauf folgende.
Ihre Erfahrungszeit von 47 Monaten wird also auf die Stufe eins angerechnet. Dass für diese Stufe in Ihrem Fall lediglich 24 Monate notwendig sind ist kein Grund weiter anzurechnen. Die "überschüssige Zeit" spielt keine Rolle.
Sie haben so keinerlei Verluste. Sie haben sogar den Vorteil, dass Sie in Stufe zwei nur zwei Jahre warten müssen. Im alten System müssten Sie in Stufe vier deutlich länger auf die nächste Stufe warten.
CivilServant:
--- Zitat von: Matze1986 am 06.06.2023 14:38 ---Die Erfahrungszeit wird auf die neu zugeordnete Stufe angerechnet, also auf die Stufe eins und nicht noch zusätzlich auf die darauf folgende.
Ihre Erfahrungszeit von 47 Monaten wird also auf die Stufe eins angerechnet. Dass für diese Stufe in Ihrem Fall lediglich 24 Monate notwendig sind ist kein Grund weiter anzurechnen. Die "überschüssige Zeit" spielt keine Rolle.
Sie haben so keinerlei Verluste. Sie haben sogar den Vorteil, dass Sie in Stufe zwei nur zwei Jahre warten müssen. Im alten System müssten Sie in Stufe vier deutlich länger auf die nächste Stufe warten.
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Diese Erklärung macht aber auch nicht so viel Sinn. Wenn nur maximal 24 Monate angerechnet werden, dann hätte ich zum Dezember 2022 direkt in Stufe 2 kommen müssen und nicht erst im Januar 2023. Der ganze Art 33 (6) macht in dieser Anwendung überhaupt keinen Sinn. Wieso hat man dann nicht einfach festgelegt, dass der Aufstieg in den neuen Erfahrungsstufen ausgehen vom Beginn der Erfahrunbgszeit berechnet wird? Bei der jetzigen Anwendung wird lediglich sicher gestellt, dass der Aufstieg in Stufe 2 vier Jahre dauert anstatt drei Jahre. Das deutet doch schon auf einen massiven Interpretationsfehler hin.
Ich habe sehrwohl Verluste. Ein Neueinsteiger im öffentlichen Dienst ist nach 3 Jahren in Stufe 2 und nicht erst nach 4 Jahren. In der Theorie müsste ich eine Nachzahlung bis Januar 2022 erhalten, weil seit dem befinde ich mich theoretisch schon in Stufe 2, wenn man mal strikt die 3 Jahre anhält und Art 33 (6) außer Acht lässt.
Angelsaxe:
--- Zitat von: CivilServant am 06.06.2023 14:13 ---
--- Zitat von: Angelsaxe am 06.06.2023 11:39 ---Hallo,
um welches Bundesland handelt es sich denn? BW? In einigen Besoldungstabellen beginnt A11 erst in Stufe 3. Das wurde im Ländle ja offensichtlich geändert...
Für den Fall BW verstehe ich es so:
Zum 01.12.2022 Stufe drei mit 47 Monaten Erfahrungszeit -> gem. 33(4) auf Stufe 1 gesetzt (3 - 2 = 1), erbrachte Erfahrungszeit wird angerechnet -> 1 + 47 Monate = Stufe 2 -> Aufstieg in Stufe 3 zum 01.23, da gem. 33(6) pro Stufe 24 Monate (statt 36) notwendig sind.
Aufstieg in Stufe 4 nach 36 Monaten, also zum 01.26.
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Bundesland ist BW, genau.
Genau so sehe ich es auch. Ich weiß nicht, was an dieser Interpretation der Gesetzeslage falsch sein soll. Nach der Logik des LBV bin ich im Januar 2023 in Stufe 2 (Neu) aufgestiegen, also noch 48 Monaten, und Stufe 3 werde ich im Januar 2025. Das LBV ignoriert einfach meine gesamte Erfahrungszeit sondern rechnet nur die Erfahrungszeit an, welche in der alten Stufe 3 erbracht wurde (23 Monate). Laut Art 33 (4) ist es eindeutig geregelt: "Die in dieser bisherigen Stufe bereits erbrachte Erfahrungszeit sowie berücksichtigungsfähige Zeit nach § 32 LBesGBW wird auf die Stufenlaufzeit der neu zugeordneten Stufe angerechnet.". Das resultiert in 4 Jahre von Stufe 1 auf Stufe 2 und zwei Jahre von Stufe 2 auf Stufe 3 - völlig sinnbefreit.
Danke für Ihre Einschätzung!
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Ich kann diese Einschätzung nur bekräftigen. Alles andere erscheint mir vollkommen wirr.
Matze1986:
--- Zitat von: CivilServant am 06.06.2023 14:48 ---
--- Zitat von: Matze1986 am 06.06.2023 14:38 ---Die Erfahrungszeit wird auf die neu zugeordnete Stufe angerechnet, also auf die Stufe eins und nicht noch zusätzlich auf die darauf folgende.
Ihre Erfahrungszeit von 47 Monaten wird also auf die Stufe eins angerechnet. Dass für diese Stufe in Ihrem Fall lediglich 24 Monate notwendig sind ist kein Grund weiter anzurechnen. Die "überschüssige Zeit" spielt keine Rolle.
Sie haben so keinerlei Verluste. Sie haben sogar den Vorteil, dass Sie in Stufe zwei nur zwei Jahre warten müssen. Im alten System müssten Sie in Stufe vier deutlich länger auf die nächste Stufe warten.
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Diese Erklärung macht aber auch nicht so viel Sinn. Wenn nur maximal 24 Monate angerechnet werden, dann hätte ich zum Dezember 2022 direkt in Stufe 2 kommen müssen und nicht erst im Januar 2023. Der ganze Art 33 (6) macht in dieser Anwendung überhaupt keinen Sinn. Wieso hat man dann nicht einfach festgelegt, dass der Aufstieg in den neuen Erfahrungsstufen ausgehen vom Beginn der Erfahrunbgszeit berechnet wird? Bei der jetzigen Anwendung wird lediglich sicher gestellt, dass der Aufstieg in Stufe 2 vier Jahre dauert anstatt drei Jahre. Das deutet doch schon auf einen massiven Interpretationsfehler hin.
Ich habe sehrwohl Verluste. Ein Neueinsteiger im öffentlichen Dienst ist nach 3 Jahren in Stufe 2 und nicht erst nach 4 Jahren. In der Theorie müsste ich eine Nachzahlung bis Januar 2022 erhalten, weil seit dem befinde ich mich theoretisch schon in Stufe 2, wenn man mal strikt die 3 Jahre anhält und Art 33 (6) außer Acht lässt.
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Nur weil Sie etwas nicht verstehen/wahrhaben wollen, heißt das nicht, dass die Auslegung der rechtlichen Grundlage falsch ist oder keinen Sinn ergibt.
Zunächst möchte ich klarstellen, dass ich meine erste Aussage zum Monat Januar selbst revidiert hatte und auf Dezember 2022 korrigiert habe, da würde lesen helfen! (vierter Beitrag)
Es hapert bei Ihnen am Grundverständnis!
Im alten System wäre Sie jetzt in Stufe 4, diese entspricht der jetzigen 2. Und in zwei Jahren haben Sie die Stufe 3, welcher der alten 5 entspricht.
Ihnen hat niemand etwas weggenommen! Sie haben also KEINE Verluste!
Ihre Reaktion deutet darauf hin, dass die zuständige Behörde das genauso sieht wie ich, Ihnen das aber nicht passt.
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