Die ursprüngliche Interpretation der Rechtslage hier hätte doch zur Folge dass ein Beamter A 11 Stufe 9 zunächst der neuen Stufe 7 (alte Stufe 9) zugeordnet würde und daraufhin seine gesamten XX Jahre Erfahrungszeit angerechnet bekommen würde und damit mutmaßlich in die Endstufe katapultiert würde. Dass dies nicht die Intention des Gesetzgeber sein könnte dürfte doch auf der Hand liegen.
Im Endeffekt dürfte man sich vorstellen können, dass einfach die ersten beiden Erfahrungsstufen gestrichen wurden, die Umbenennung um -2 dürfte für diesen SV irrelevant sein.
Natürlich bevorzugt dies neueingestellte Kollegen durch früheres Starten in höheren Stufen und somit auch schnellerem Erreichen höherer Stufen. Genau dies dürfte aber die Intention des Gesetzgeber gewesen sein, der versucht, möglichst kostengünstig den Abstand zur Grundsicherung herzustellen, indem er nur die Alimentation möglichst weniger Beamter verbessert. Das ist aber nichts neues. In vielen Bundesländern wurden untere Erfahrungsstufen in den letzten Jahren gestrichen mit dem Ergebnis, dass die Kollegen, die diese bereits durchlaufen haben, insgesamt Pech gehabt und eine längere Gesamtstufenlaufzeit in die Endstufe haben. Das gleiche ist ja z.B. auch der Fall, wenn das neue Einstiegsamt A 10 ist, wer 3 + 1 Jahre in A9 auf seine Beförderung gewartet hat, hat da im Vergleich zu Berufsanfängern natürlich das starke Nachsehen. Ich denke man wird sich zukünftig auf entsprechende Entwicklungen noch häufiger einstellen können, gerade im öD gilt doch insbesondere das Prinzip „wer schon „genug“ hat braucht auch nicht mehr“, also werden über Sockelbeträge, Mindestbeträge, Stellenhebungen, besondere Zulagen, besondere Privilegien (zB PKV in Elternzeit) die unterschiedlichen Besoldungsgruppen immer weiter in Richtung einer Einheitsbesoldung zusammengestaucht, denn dies ist viel kostengünstiger als ALLE Besoldungsgruppen zu erhöhen. Man kann sich ja mal überlegen wie hoch die Besoldung wäre wenn bereits in der Besoldungsgruppe A1/2 in Stufe 1 die 115% zur Grundsicherung erreicht würden und dann noch ~10% Unterschied je Besoldungsgruppe bestehen würde.
Also mich überrascht oder verwundert das Ergebnis hier keineswegs und ich gehe fest davon aus, dass dies die Intention des Gesetzgebers zu 100% widerspiegelt.