Danke für die Info.
Allerdings steht in deiner Quelle unten folgendes :
"Bisher ungeklärt war, ob die 15-Monatsfrist bei Langzeiterkrankung oder dauerhafter Arbeitsunfähigkeit auch bei unterlassener Mitwirkung des Arbeitgebers gilt. Das BAG hatte dem EuGH diese Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Nunmehr ist klar: Jahresurlaub darf auch bei längerer Krankheit nicht einfach verfallen. Der Europäische Gerichtshof hat die 15-Monatsfrist bei Langzeiterkrankung oder dauerhafter Arbeitsunfähigkeit zwar grundsätzlich bestätigt. Wenn der Arbeitgeber allerdings seine Mitwirkung versäumt, dürfen Urlaubstage in dem Urlaubsjahr, in dem Beschäftigte auch tatsächlich gearbeitet haben und dann erkrankten, nicht verfallen. In Umsetzung dieser Vorgaben hat das BAG seine Rechtsprechung entsprechend angepasst. "
Das bedeutet doch, es müsste erstmal auf bevorstehenden
Verfall nach 15 Monaten hingewiesen werden oder? Dies war hier nicht erfolgt.