Autor Thema: Stelle soll in eine GmbH übergehen - Herabstufung  (Read 2813 times)

MondStern75

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Hallo liebes Forum,
meine derzeitige Stelle soll wohl "aufgelöst" werden, da die Stelle einer GmbH zugeführt wird. Ich möchte jedoch im ÖD bleiben.
Nun ist natürlich die Frage, wo ich untergebracht werden soll. Ich bin derzeit in EG 11 eingruppiert. Solche Stellen gibt es ja nicht so häufig.
Nun meine Frage. Wenn ich eine Stelle z.b. in EG 9c oder schlechter erhalten sollte, kann ich dann herabgestuft werden oder habe ich so etwas wie "Besitzstandswahrung"?
Danke für Euer Feedback.
MondStern

BeamtenMikado

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Antw:Stelle soll in eine GmbH übergehen - Herabstufung
« Antwort #1 am: 06.06.2023 13:16 »
E9 ist E9. Hättest mal Beamter werden sollen… dann hättest du das Problem nicht

flip

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Antw:Stelle soll in eine GmbH übergehen - Herabstufung
« Antwort #2 am: 06.06.2023 13:22 »
Hallo liebes Forum,
meine derzeitige Stelle soll wohl "aufgelöst" werden, da die Stelle einer GmbH zugeführt wird. Ich möchte jedoch im ÖD bleiben.
Nun ist natürlich die Frage, wo ich untergebracht werden soll. Ich bin derzeit in EG 11 eingruppiert. Solche Stellen gibt es ja nicht so häufig.
Nun meine Frage. Wenn ich eine Stelle z.b. in EG 9c oder schlechter erhalten sollte, kann ich dann herabgestuft werden oder habe ich so etwas wie "Besitzstandswahrung"?
Danke für Euer Feedback.
MondStern

Das sind zwei getrennte Sachverhalte.
Die Eingruppiering erfolgt nacht übertragener Tätigkeit. Solltest du keine anderen Tätigkeiten von deinem Arbeitgeber bekommen, bleibst du so eingruppiert. Sind die Tätikkeiten in deinem Arbeitsvertrag festgehalten?

Ein Übergang der Stelle in eine GmbH schließt nicht aus, dass es nicht doch öffenlicher Dienst ist.
Es gibt eine hohe Anzahl öffentlicher Unternehmen mit privatrechtlicher Rechtsform.

PiA

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Antw:Stelle soll in eine GmbH übergehen - Herabstufung
« Antwort #3 am: 06.06.2023 13:52 »
Zitat
Die Eingruppiering erfolgt nacht übertragener Tätigkeit. Solltest du keine anderen Tätigkeiten von deinem Arbeitgeber bekommen, bleibst du so eingruppiert. Sind die Tätikkeiten in deinem Arbeitsvertrag festgehalten?

... und einer Änderung der übertragenen/auszuübenden Tätigkeiten, die zu einer anderen Eingruppierung führt, müsstest Du zustimmen.

MoinMoin

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Antw:Stelle soll in eine GmbH übergehen - Herabstufung
« Antwort #4 am: 06.06.2023 14:06 »
Zitat
Die Eingruppiering erfolgt nacht übertragener Tätigkeit. Solltest du keine anderen Tätigkeiten von deinem Arbeitgeber bekommen, bleibst du so eingruppiert. Sind die Tätikkeiten in deinem Arbeitsvertrag festgehalten?

... und einer Änderung der übertragenen/auszuübenden Tätigkeiten, die zu einer anderen Eingruppierung führt, müsstest Du zustimmen.
Und wenn der AG keine EG11 Tätigkeiten mehr hat, die er dir übertragen kann, dann kann er dir eine Änderungskündigung geben, die beinhaltet, dass du niedrigere Tätigkeiten auszuüben hast oder es ist dann eine betriebsbedingte Kündigung.
DA es offensichtlich um eine singuläre Stelle geht, die abgebaut wird, dürfte da Sozialauswahl und ähnliches nicht notwendig sein, oder?

MondStern75

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Antw:Stelle soll in eine GmbH übergehen - Herabstufung
« Antwort #5 am: 06.06.2023 15:13 »
Danke für die schnelle Reaktion.

@MoinMoin
Kann der AG mich z. B. in eine 9 b stecken oder noch schlechter?

@Pia
ja, ich müsste dem zustimmen. Wenn ich es nicht tue, kann ich aber eine Kündigung erhalten, wenn ich das richtig gelesen habe.

@flip
ich habe einen Arbeitsvertrag in VZ aber ohne Angabe der Eingruppierung.

2strong

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Antw:Stelle soll in eine GmbH übergehen - Herabstufung
« Antwort #6 am: 06.06.2023 15:55 »
@MondStern75

Wie viele Mitarbeiter sind in der Behörde beschäftigt, für die Du derzeit arbeitest? Und was für eine Qualifikation (Verwaltungsdienst, Ingenieur etc.) besitzt Du?

MondStern75

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Antw:Stelle soll in eine GmbH übergehen - Herabstufung
« Antwort #7 am: 06.06.2023 16:12 »
@2strong
ich bin im gehobenen Dienst als Angestellte (ALII jetzt BLII).
Wir haben 500 Beschäftigte rein in der Verwaltung.

2strong

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Antw:Stelle soll in eine GmbH übergehen - Herabstufung
« Antwort #8 am: 06.06.2023 16:45 »
Weißt Du, wie viele von Euch in die GmbH wechseln sollen? Und kannst Du abschätzen, wie viele E 11er es neben Dir noch in der Verwaltung gibt?

MoinMoin

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Antw:Stelle soll in eine GmbH übergehen - Herabstufung
« Antwort #9 am: 06.06.2023 18:02 »
Danke für die schnelle Reaktion.

@MoinMoin
Kann der AG mich z. B. in eine 9 b stecken oder noch schlechter?
Der Ag muss darlegen, dass er keine E11 (e12...) Tätigkeiten mehr hat, auf die er dich weiterbeschäftigen könnte. Dann dass er keine 10er mehr hat, und dann... wenn er runter bis e3 es nachweisen kann, dann könnte er dir auch nen e3er anbieten.

Zitat
@Pia
ja, ich müsste dem zustimmen. Wenn ich es nicht tue, kann ich aber eine Kündigung erhalten, wenn ich das richtig gelesen habe.
Ja, das nennt sich betriebsbedingte Kündigung.
Aber vorher muss er halt entsprechend KSchG eine Sozialauswahl treffen uA gehört halt dazu dir einen anderen Job innerhalb des AGs anzubieten.

MoinMoin

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Antw:Stelle soll in eine GmbH übergehen - Herabstufung
« Antwort #10 am: 06.06.2023 18:06 »
@MondStern75

Wie viele Mitarbeiter sind in der Behörde beschäftigt, für die Du derzeit arbeitest? Und was für eine Qualifikation (Verwaltungsdienst, Ingenieur etc.) besitzt Du?
Es ist nicht die Behörde entscheidend, sondern der AG als ganzes ist zu betrachten.
Bei ner Kommune halt kleiner als beim Land oder Bund:
Wenn man z.B. beim Land Bayern angestellt ist, dann muss der AG nachweisen, dass im ganzem Land Bayern keine passende "Stelle" mehr für dich da ist  8)
Und wenn man dann halt von Zwiesel nach München etwas angeboten bekommt, weil nirgend sonst freie Stellen sind, dann hat er seine Schuldigkeit getan und du kannst Ja oder tschüss sagen.

2strong

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Antw:Stelle soll in eine GmbH übergehen - Herabstufung
« Antwort #11 am: 06.06.2023 18:25 »
Wenn man z.B. beim Land Bayern angestellt ist, dann muss der AG nachweisen, dass im ganzem Land Bayern keine passende "Stelle" mehr für dich da ist  8)
Die wenigsten dürften ein Interesse daran haben, quer durch die Republik ziehen zu sollen.

MoinMoin

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Antw:Stelle soll in eine GmbH übergehen - Herabstufung
« Antwort #12 am: 06.06.2023 20:37 »
Wenn man z.B. beim Land Bayern angestellt ist, dann muss der AG nachweisen, dass im ganzem Land Bayern keine passende "Stelle" mehr für dich da ist  8)
Die wenigsten dürften ein Interesse daran haben, quer durch die Republik ziehen zu sollen.
natürlich nicht, deswegen versetzt ein böser AG auch im Rahmen seines Direktionsrechtes die unliebsamen quer durch die Republik.
Oder bietet den inzwischen auf siener nicht mehrexistenten Stelle überflüssig gewordenen MA einen Stelle an, die quer durch die Republik liegt und hat damit seine Pflicht erfüllt und der arme gebeutelte TBler, der dachte er ist unkündbar, nimmt dann dieses Angebot nicht an und ist raus.

oder anderes gesagt: Was hat denn das Interesse des MA hierbei für eine rechtliche Relevanz?

2strong

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Antw:Stelle soll in eine GmbH übergehen - Herabstufung
« Antwort #13 am: 07.06.2023 00:59 »
Du beschreibst ein Phantom. Dass dergleichen erwogen wird, ist mit keinem Wort erwähnt. Für viel wahrscheinlicher halte ich, dass eine der Kollege dem Wechsel in die GmbH schlicht nicht zustimmt und alles andere bleibt, wie es ist. Eine 500-Mann-Verwaltung wird schließlich mindestens zwei Dutzend Verwendungen in E 11 aufweisen. Da ist eine zusätzliche Kraft ganz sicher zumutbar.

MoinMoin

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Antw:Stelle soll in eine GmbH übergehen - Herabstufung
« Antwort #14 am: 07.06.2023 07:49 »
Das Phantom habe ich zu dutzenden schon bei geringeren Kräften als EG11 erlebt.

Aber du hast in sofern natürlich Recht, dass sehr viel häufiger die unfähigen Personaler diese überflüssigen Mitarbeiter irgendwo parken, sie geringwertige Tätigkeiten ausüben lassen, ohne sie zu übertragen, weil sie mit einer rechtskonformen Änderungskündigung überfordert sind.

Und wenn eine Verwaltung 2 dutzend E11 Verwendungen hat, so bedeutet das weder, dass diese unbesetzt sind oder Tätigkeiten dort rausgelöst werden könnten, oder die Person dafür qualifiziert ist.