Das mit der Fünftelregelung trifft wirklich zu, sofern die Überstunden auch aus dem Jahr 2021 oder vorher stammen. Hier ist das Fifo-Prinzip zu beachten. Nur kenne ich keinen AG, der das so kleinteilig nachhält, geschweige denn das in der Abrechnung so abbilden kann. Der Einfachheit halber erstellen die dann eine Bestätigung, dass der Betrag X eigentlich der Fünftelregelung unterläge. Kann man dann in der Steuererklärung mit angeben.