Autor Thema: Überstunden auszahlen  (Read 2023 times)

Sebastian2

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Überstunden auszahlen
« am: 06.06.2023 14:01 »
Moin, ich bin in der EG 9b eingruppiert und habe zur Zeit ca. 100 Überstunden.
Mein AG hat nun angefragt, ob ich die Stunden ausbezahlt haben möchte.

Da ich Mitte 20 bin und gerne jeden Euro mitnehmen würde, könnte diese Variante sogar für mich in Frage kommen. Kann mir jemand sagen was mich steuerlich erwarten würde? Wie viel Geld erhalte ich? Kann man steuerlich irgendetwas machen? Gibt es eine Website auf der ich das ausrechnen kann?

MoinMoin

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Antw:Überstunden auszahlen
« Antwort #1 am: 06.06.2023 14:09 »
Möchtest du wissen wieviel du direkt ausgezahlt bekommst, oder wieviel du am Ende des Jahres via Steuererklärung an zu viel gezahlten steuern zurückbekommst?
Ansonsten hier einfach deinen aktuelle Auszahlung eingeben und die plus deiner Überstundenauszahlung. rechne einfach mal damit das du von Brutto 100€ zunächst 51€ aufs Konto bekommst  :
https://rechner24.info/lohnsteuer/rechner?oed=1&ausf=2&form=1&JAHR=2022&LZZ=2&RE4_ORG=3415.7&STKL=1&PKV=0&RENTE=1&OST=&KKSATZ=0.155&ZKF=&VBLID=VBL&VBLSATZAG=5.49&VBLSATZAN=1.81&VBLBEITAG=0&VBLTYP=W&TEXT=Tarifvertrag%20f%FCr%20den%20%D6ffentlichen%20Dienst%202022%20|%20Entgeltgruppe%20E9b,%20Stufe%202,%20Tabelle%2001.04.2022%20-%2029.02.2024&ck=3415.7&tmp=2152.86416666667&url=%2Fc%2Ft%2Frechner%2Ftvoed%2Fvka%3Fid%3Dtvoed-vka-2022%26g%3DE_9b%26s%3D2%26f%3D%26z%3D%26zv%3D%26r%3D%26awz%3D%26zulage%3D%26kk%3D%26kkz%3D%26zkf%3D%26stkl%3D

PiA

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Antw:Überstunden auszahlen
« Antwort #2 am: 06.06.2023 14:28 »
Die rund 20% SV fallen hin wie her an, steuerlich käme evtl. die sog. "Fünftelregelung" zum Tragen:

https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/steuerermaessigung-fuer-zusammengeballte-ueberstundenverguetungen_166_563672.html

SiegVibe

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Antw:Überstunden auszahlen
« Antwort #3 am: 07.06.2023 08:58 »
Das mit der Fünftelregelung trifft wirklich zu, sofern die Überstunden auch aus dem Jahr 2021 oder vorher stammen. Hier ist das Fifo-Prinzip zu beachten. Nur kenne ich keinen AG, der das so kleinteilig nachhält, geschweige denn das in der Abrechnung so abbilden kann. Der Einfachheit halber erstellen die dann eine Bestätigung, dass der Betrag X eigentlich der Fünftelregelung unterläge. Kann man dann in der Steuererklärung mit angeben.

Warnstreik

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Antw:Überstunden auszahlen
« Antwort #4 am: 07.06.2023 09:05 »
Das mit der Fünftelregelung trifft wirklich zu, sofern die Überstunden auch aus dem Jahr 2021 oder vorher stammen. Hier ist das Fifo-Prinzip zu beachten. Nur kenne ich keinen AG, der das so kleinteilig nachhält, geschweige denn das in der Abrechnung so abbilden kann. Der Einfachheit halber erstellen die dann eine Bestätigung, dass der Betrag X eigentlich der Fünftelregelung unterläge. Kann man dann in der Steuererklärung mit angeben.

Lohnt sich aber eigentlich bei 100h nicht - ich habe das mal bei 700h aus 5 Jahren erlebt - da macht es dann tatsächlich Sinn.

Opa

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Antw:Überstunden auszahlen
« Antwort #5 am: 07.06.2023 12:57 »
Deine Personalstelle ist vermutlich in der Lage, mit wenig Aufwand eine Simulationsrechnung laufen zu lassen, die deine persönlichen Abzugsmerkmale exakt berücksichtigt. Damit hast du die erste Entscheidungsgrundlage.
Eine kleine Abweichung kann sich noch ergeben, wenn du nächstes Jahr deine Steuererklärung machst.