Autor Thema: Übergangsbeihilfe Abfindung  (Read 872 times)

Wehr1895

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Übergangsbeihilfe Abfindung
« am: 06.06.2023 18:57 »
Hallo zusammen,
Leider kann ich nicht Nachlesen ,ob sich die Abfindung auch auf erwachsen Kinder sbezieht derzeit sind alle Kids noch minderjährig jedoch bei meinen DZE Volljährig.
Vielen Dank

flip

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Antw:Übergangsbeihilfe Abfindung
« Antwort #1 am: 06.06.2023 19:09 »
Hallo zusammen,
Leider kann ich nicht Nachlesen ,ob sich die Abfindung auch auf erwachsen Kinder sbezieht derzeit sind alle Kids noch minderjährig jedoch bei meinen DZE Volljährig.
Vielen Dank
     
Die Übergangsbeihilfe berechnet sich aus den Dienstbezügen des letzten Monats.
Möglicherweise besteht für volljährige Kinder noch Anspruch auf Kindergeld, wegen Ausbildung, Studium etc. ?

Wehr1895

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Antw:Übergangsbeihilfe Abfindung
« Antwort #2 am: 06.06.2023 20:29 »
Ich rede aber von der Einmalige Zahlung und nicht das monatliche
Gruß

flip

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Antw:Übergangsbeihilfe Abfindung
« Antwort #3 am: 06.06.2023 20:37 »
Ich rede aber von der Einmalige Zahlung und nicht das monatliche
Gruß
Die einmalige Zahlung heisst Übergangsbeihilfe. Diese ist ein vielfaches der letzten Dienstbezüge.
Zitat
Die Übergangsbeihilfe beträgt für Soldaten auf Zeit, die nicht Inhaber eines Eingliederungsscheins oder Zulassungsscheins (§ 9) sind, nach einer Dienstzeit von
    weniger als 18 Monaten das 1,5fache,
   18 Monaten und weniger als 2 Jahren das 1,8fache,
   2 und weniger als 4 Jahren das 2fache,
   4 und weniger als 5 Jahren das 4fache,
   5 und weniger als 6 Jahren das 4,5fache,
   6 und weniger als 7 Jahren das 5fache,
   7 und weniger als 8 Jahren das 5,5fache,
   8 und weniger als 9 Jahren das 6fache,
   9 und weniger als 10 Jahren das 6,5fache,
  10 und weniger als 11 Jahren das 7fache,
  11 und weniger als 12 Jahren das 7,5fache,
  12 und weniger als 13 Jahren das 8fache,
  13 und weniger als 14 Jahren das 8,5fache,
  14 und weniger als 15 Jahren das 9fache,
  15 und weniger als 16 Jahren das 9,5fache,
  16 und weniger als 17 Jahren das 10fache,
  17 und weniger als 18 Jahren das 10,5fache,
  18 und weniger als 19 Jahren das 11fache,
  19 und weniger als 20 Jahren das 11,5fache und
  20 und mehr Jahren das 12fache
der Dienstbezüge des letzten Monats.