@Admin
Hallo,
ich habe gerade meine Bezügemitteilung vom Juli mit dem Rechner verglichen und da stimmen einige Werte nicht überein.
E9a/6
1. Die Lohnsteuer ist auf meiner Bezügemitteilung um 5,66 Euro höher als bei dem Rechner
2. Der Abschlag für die VBL darf nicht vom Monats-Brutto erfolgen (mit VWL), sondern vom Grundgehalt
Gruss
iH8sn0w