Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
VBL Klassik Auszahlung, Zusatzversorgung streichen
MoinMoin:
oder der hier
https://rechner24.info/lohnsteuer/rechner?jahr=2023&STKL=1&F=&RE4_ORG=4508.07&ZIELNETTO=&ZIELAGBRUTTO=&LZZ=2&ZKF=0&KG=0&PVZ=&LAND=bw&KIRCHE=0&LZZFREIB=&LZZFREIB_LZZ=2&LZZHINZU=&LZZHINZU_LZZ=2&RENTE=1&ALVFREI=0&PKV=0&KKSATZ=15.5&PKPV=&VBLID=VBL&VBLSATZAG=5.49&VBLSATZAN=1.81&VBLBEITAG=&RE4=&RE4_SOZ=&ag=1&progwerte=&progwerte=&oed=1&TEXT=Tarifvertrag+f%C3%BCr+den+%C3%96ffentlichen+Dienst+der+L%C3%A4nder+2023+%7C+Entgeltgruppe+E13%2C+Stufe+2%2C+Tabelle+01.12.2022+-+30.09.2023&ck=4508.07&tmp=2742.2875&url=%2Fc%2Ft%2Frechner%2Ftv-l%2Fwest%3Fid%3Dtv-l-2023%26g%3DE_13%26s%3D2%26f%3D%26z%3D%26zv%3D%26r%3D%26awz%3D%26zulage%3D%26kk%3D%26kkz%3D%26zkf%3D%26stkl%3D
ISN:
Wenn du die 3 Jahre voll bekommst, hast du eine unverfallbare Anwartschaft.
.
https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.vbl.de/documents/20142/132998/VBLspezial%2B05%2BWissenschaftler%2BOst.pdf/3c8b438a-f1c3-5772-a392-cf38cc224a46%3Fversion%3D1.1%26t%3D1624529578486%26download%3Dtrue&ved=2ahUKEwjXzYKEjbH_AhWvGTQIHUTqDKsQFnoECCMQAQ&usg=AOvVaw32tpkW0sDbUHZkO9u_JcpF
JM1:
Sind dann von Mai 2021 bis Januar 2024 weniger als 3 Jahre.
Auch wenn es in meinem Bescheid als VBL Klassik steht, scheint es das VBL Spezial zu sein. Ansonsten komme ich auch nicht auf die 191,59 Euro.
ISN:
VBL Klassik ist die Pflichtversicherung. VBL extra Ost eine zusätzliche freiwillige Versicherung, meistens in Form einer Bruttoentgeltumwandlung. VBL Spezial ist keine Versicherung, sondern das sind Informationsblätter der VBL zu verschiedenen Themen.
cyrix42:
Ich kann mir vorstellen, dass JM1 als Wissenschaftler_in beschäftigt ist und also aufgrund des befristeten Vertrags mit Laufzeit unter 3 Jahren die Wahl hatte, von der Pflicht zur Versicherung in der VBL-Classic zurückzutreten. Dann hat der AG die sonst fälligen AG-Beiträge in der VBL-Extra (für den AN versicherungsfrei) eingezahlt, sodass ihm dadurch ein Betriebsrentenanspruch entsteht -- aber eben nur aus AG-Beiträgen, nicht aus AN-Beiträgen. Insofern gibt es, sollte diese Annahme korrekt sein, nichts auszuzahlen.
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