Ich bin in meinem Beitrag ein wenig gesprungen.
Ja, die Kommune tritt in die bestehenden Verträge ein, allerdings wird sie "irgendwann" die Entgeltbedingungen anpassen wollen oder müssen.
Sofern die Kommune dem VKA angehört, würde der TVöD ja zumindest für ver.di- oder GEW-Mitglieder unmittelbar wirksam, es müsste also eine Vergleichsrechnung angestellt werden, ob das Arbeitsentgelt nach dem Arbeitsvertrag, in den die Kommune eingetreten ist, nicht zu gering ist. Da stellt sich dann schon die Frage, welche Stufe für die Vergleichsrechnung zu Grunde zu legen ist.
Ich habe die Aussage
Uns soll bei niedrigerer Einstufung max. 1 Jahr das gleiche Gehalt gezahlt werden, danach gilt die neue TVÖD Einstufung und Erfahrungsstufe (max. 3) als angebnommen.
so verstanden, dass individuelle Änderungsverträge mit dem o. a. Inhalt geschlossen werden sollen. Den würde ich mit 20 Jahren Berufserfahrung nicht unterschreiben - obwohl ich diesen für (bin keine Juristin) im weitesten Sinne "unwirkam" halte. Das Klagerisiko würde ich dennoch nicht eingehen.
Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung aus betrieblichen Gründen mit dem Angebot, das Arbeitverhältnis unter geänderten Bedingungen fortzusetzen. Diese müsste ersteinmal wirksam sein (=> betrieblicher Grund muss vorliegen, Sozialauswahl muss korrekt sein etc. pp.). Das halte ich nach dem Betriebsübergang auf die Kommune für ganz schwierig und vorher - von der branchenüblichen Personalsituation ausgehend - ohne Trägerinsolvenz ebenfalls.
Macht doch eine Infoveranstaltung und holt euch einen Gewerkschaftvertreter mit entsprechender Fachexpertise von ver.di oder GEW dazu. Selbst wenn niemand von Euch Mitglied dort sein sollte - an deren Stelle sähe ich da soviel Mitgliederpotential, da wäre ich selbst an einem Samstag Vormittag dabei.