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Kita Übernahme durch Öffentlichen Träger und Einstufung

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Thorin:
Unsere Kommune beabsichtigt, mehrere Kitas die derzeit in privater Trägerschaft sind in kommunale Trägerschaft zu übernehmen. Dabei sollen auch alle Beschäftigten übernommen und in den TVÖD überführt werden. Leider sagt die Gemeinde, dass die Kita Beschäftigten dann aber nun max. in Erfahrungsstufe 3 eingestuft werden können - das schreibt das Gesetzt so vor. Das wäre aber bei einigen mit 20+ Jahren Erfahrung ein massiver finanzieller Einschnitt! Leider kann ich dazu nichts im Gesetzt finden - kennt sich da jemand aus?

brian:
m.E. handelt es sich nicht um Neueinstellungen, wenn ein laufender Betrieb übernommen wird. Gehaltseinbußen darf es daher nicht geben.

Thorin:

--- Zitat von: brian am 08.06.2023 08:42 ---m.E. handelt es sich nicht um Neueinstellungen, wenn ein laufender Betrieb übernommen wird. Gehaltseinbußen darf es daher nicht geben.

--- End quote ---

Ja richtig - aber das Stichwort war Übernahme durch öffentlichen Träger. Uns soll bei niedrigerer Einstufung max. 1 Jahr das gleiche Gehalt gezahlt werden, danach gilt die neue TVÖD Einstufung und Erfahrungsstufe (max. 3) als angebnommen.

MoinMoin:
Der AG kann förderliche Zeiten anerkennen und jeden somit weiter in der Stufe einstellen, die er vorher hatte.
Ansonsten müsstet ihr doch als Team euch einfach hinstellen und sagen: Nö, den Vertrag unterschreiben wir nicht, wir unterschreiben nur einen Vertrag, der §16.2 Satz 3 berücksichtigt:
Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.

Es stimmt, dass ihr bei Neueinstellung nur Anrecht auf die Stufe 3 habt, es ist aber gelogen, wenn behauptet wird, dass nur in max. in Erfahrungsstufe 3 eingestuft werden kann.

Was will denn die Gemeinde machen, wenn ihr alle denen einen Vogel zeigt:
Ihr bekommt nach betriebsbedingter Kündigung zunächst Arbeitslosengeld und die Eltern können zu sehen wie die Kinder versorgt werden, was glaubst du, wer hat den längeren Atem?
Also lasst euch von diesen ahnungslosen Deppen nicht verarschen !

PiA:
Diese Aussage finde ich auf mehreren Ebenen fragwürdig.

Es fängt damit an, dass 'man' im TVöD förderliche Zeiten bis zur Stufe 6 anerkennen kann - aber nicht muss.
Also wäre das in dem Punkt eine Frage des Wollens.

Ich bin aber ganz woanders, nämlich bei den üblichen Regelungen zum Betriebsübergang.
Demnach wäre zu prüfen, ob die Bestandsarbeitnehmer überhaupt 'gezwungen' werden können, den Träger zu wechseln oder ob sie nicht alternativ an eine andere Einrichtung des Bestandsträgers zu versetzen sind.
Die AN haben ein Widerspruchsrecht bzgl. des AG-Wechsels, der bisherige AG könnte aber ggf. betriebsbedingt kündigen.

In dem Fall dürfte es spannend werden, wenn sich alle MA mit förderlichen Zeiten von mehr als acht Jahren weigerten, zur Kommune zu wechseln. Es sei denn, ausgerechnet in dieser Kommune gibt es einen Überschuss an pädagogischem Fachpersonal.

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