Grüße dich,
ich bin getrennt lebend, noch nicht rechtskräftig geschieden und bekomme gegenwärtig und auch künftig weiterhin den FZ2. Ich bekomme auch nicht das Kindergeld, habe aber theoretisch den Anspruch darauf und das reicht dafür aus.
Wenn meine Ex wieder heiraten sollte und der jenige ist ebenfalls Beamter dann würde bei mir dieser Zuschlag (und auch FS 3 & 4, da 3 Kinder) wegen der Konkurrenzen wegfallen.
Wie es allerdings in deinem gegenwärtigen Fall aussieht kann ich nicht sicher beantworten. Frag bei deiner Bezügestelle nach und das ziemlich zügig, um Rückzahlungen zu vermeiden, falls deine Ex vielleicht schon einen Antrag gestellt hat. Mach eine Veränderungsmitteilung mit entsprechendem Vordruck und da sind auch Felder, wo man Angaben zur Kindesmutter und deren Beschäftigungsverhältnis machen muss.
Der FZ kann auch zwischen euch beiden geteilt werden. Bei Teilzeit wird er entsprechend gekürzt. Wenn ihr also 50:50 vereinbaren würdet und einer arbeitet zu 50% in Teilzeit kommt ihr nur noch zusammen auf 75%. Vorausgesetzt ihr habt den selben Dienstherren/Arbeitgeber, was ja bei euch nicht der Fall ist. Also lieber aufklären das Ganze.
Viel Glück bei dem ganzen Prozedere. Dass du das alles bald hinter dir hast.