Autor Thema: Scheidung Familienzuschlag 2  (Read 3464 times)

klaus1111

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Scheidung Familienzuschlag 2
« am: 08.06.2023 15:23 »
Hallo wie verhält es sich mit dem Familienzuschlag 2. Die Frau wird nach KTD Diako bezahlt, hätte theoretisch nach der Scheidung Anspruch auf Familienzuschlag für die Kinder von der Diako. Der fällt allerdings deutlich geringer aus als für Bundesbeamte.
Meine Frage jetzt hat der Bundesbeamte weiterhin Anrecht auf Familienzuschlag 2 für seine Kinder die nicht mehr bei Ihm wohnen und für die er auch kein Kindergeld erhält sondern die Ex Frau? Oder entfällt der Familienzuschlag 2 weil der Ex Frau jetzt den deutlich geringeren Familienzuschlag von der Diako erhält?
Vielleicht hat ja einer genau so etwas schon einmal gehabt.
Ich wäre für jede Antwort dankbar.

Gruß

Lichtstifter

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Antw:Scheidung Familienzuschlag 2
« Antwort #1 am: 09.06.2023 09:54 »
Grüße dich,

ich bin getrennt lebend, noch nicht rechtskräftig geschieden und bekomme gegenwärtig und auch künftig weiterhin den FZ2. Ich bekomme auch nicht das Kindergeld, habe aber theoretisch den Anspruch darauf und das reicht dafür aus.

Wenn meine Ex wieder heiraten sollte und der jenige ist ebenfalls Beamter dann würde bei mir dieser Zuschlag (und auch FS 3 & 4, da 3 Kinder) wegen der Konkurrenzen wegfallen.

Wie es allerdings in deinem gegenwärtigen Fall aussieht kann ich nicht sicher beantworten. Frag bei deiner Bezügestelle nach und das ziemlich zügig, um Rückzahlungen zu vermeiden, falls deine Ex vielleicht schon einen Antrag gestellt hat. Mach eine Veränderungsmitteilung mit entsprechendem Vordruck und da sind auch Felder, wo man Angaben zur Kindesmutter und deren Beschäftigungsverhältnis machen muss.
Der FZ kann auch zwischen euch beiden geteilt werden. Bei Teilzeit wird er entsprechend gekürzt. Wenn ihr also 50:50 vereinbaren würdet und einer arbeitet zu 50% in Teilzeit kommt ihr nur noch zusammen auf 75%. Vorausgesetzt ihr habt den selben Dienstherren/Arbeitgeber, was ja bei euch nicht der Fall ist. Also lieber aufklären das Ganze.

Viel Glück bei dem ganzen Prozedere. Dass du das alles bald hinter dir hast.

Matze1986

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Antw:Scheidung Familienzuschlag 2
« Antwort #2 am: 09.06.2023 10:03 »
Der FZ kann auch zwischen euch beiden geteilt werden.

Achtung:
Nur FamZ Stufe 1 könnte geteilt werden. Der kinderbezogene Anteil pro Kind wird nicht aufgeteilt, den bekommt nur einer.

Lichtstifter

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Antw:Scheidung Familienzuschlag 2
« Antwort #3 am: 09.06.2023 10:26 »
Pardon.

Und danke für die Richtigstellung.

Dann wäre es sicher am günstigsten einen Konsens zu finden. Ob es den geben kann ist natürlich von euch Beiden und Euren Umgang in der Zeit danach abhängig.