Hallo,
ist es korrekt, dass bei Stellenbesetzungen im Stellen- und/oder Haushaltsplan (welcher Plan ist da der Entscheidende?) nur die EG zählt, aber nicht die Erfahrungsstufe?
Heißt also, wenn eine 11er-Stelle ausgeschrieben ist, kann diese mit Stufe 1 oder 5 besetzt werden, je nach Vorkenntnissen des Bewerbers oder je nach Verhandlungen (Bewerber bekommt eigentlich nur ne 3, man will ihn aber haben, was er weiß und der will ne 5 und bekommt die dann?!)?
Korrekt so?
Danke.
Grüße