Ja, im Auftrag des Arbeitnehmers "jeden" Betrag auch über die Fördergrenzen hinaus, selbst wenn - z.B. mangels Tarifvertrag - gar kein Anspruch auf Zuschuss besteht. Der Mehrbetrag stammt aus dem Netto des Arbeitnehmers.
Wer einen (tarifvertraglich) zustehenden VL-Zuschuss "haben möchte", muss mindestens den Zuschuss-Brutto-Betrag als Nettobetrag einzahlen lassen.
Im vorliegenden Fall müssen also "für" die 5,80 EUR Zuschuss mindestens 5,80 EUR aus dem Netto abgeführt werden, es gehen aber auch mehr, z.B. 6,65 EUR.
Allerdings muss dem AG dafür vom AN ein entsprechender Auftrag erteilt worden sein.
Bei mir persönlich wird die komplette BSV-Sparrate aus der Hausfinanzierung (dreistelliger Betrag) direkt von der Personalabteilung an die Bausparkasse überwiesen. Was nicht auf dem Konto ankommt, führt auch nicht in Versuchung...