Autor Thema: Bewerbung im BaP Status - möglich?  (Read 1352 times)

Kido2911

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Bewerbung im BaP Status - möglich?
« am: 10.06.2023 09:04 »
Hallo,
ich hatte eine Stellenausschreibung für einen Dienstposten (innerhalb derselben Behörde) gesehen, der mich interessiert. Nun ist die Frage: ich bin noch BaP. Kann man sich innerhalb der Probezeit bewerben? Falls ja, wie würde es sich verhalten mit abgebenden und aufnehmenden Dienstherren? Vielen Dank.

Simba

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Antw:Bewerbung im BaP Status - möglich?
« Antwort #1 am: 10.06.2023 10:17 »
Innerhalb der gleichen Behörde? Abgebender  Dienstherr?


Ich denke mal du möchtest beim gleichen Dienstherr bleiben, aber einen anderen DP, an einer anderen Dienststelle besetzen? Richtig?

Musst du mal nachhören, Aber Probebeamte sind i.d.R. keine zugelassen Bewerber. Da gibt es wiederum Ausnahmen, die stehen dann aber i.d.R. in der Ausschreibung.

Den Dienstherren ganz wechseln können auch Probebeamte.

Angelsaxe

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Antw:Bewerbung im BaP Status - möglich?
« Antwort #2 am: 28.06.2023 07:55 »
In meiner alten Dienststelle war das vollkommen normal, dass sich z.B. Anwärter auf bestimmte Dienstposten beworben haben. Auch Kommunen- und Länderübergreifend habe ich (erfolgreiche) Bewerbungen von Laufbahnanwärtern und BaP erlebt.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

Kurhesse

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Antw:Bewerbung im BaP Status - möglich?
« Antwort #3 am: 04.07.2023 21:23 »
Hallo,
ich hatte eine Stellenausschreibung für einen Dienstposten (innerhalb derselben Behörde) gesehen, der mich interessiert. Nun ist die Frage: ich bin noch BaP. Kann man sich innerhalb der Probezeit bewerben? Falls ja, wie würde es sich verhalten mit abgebenden und aufnehmenden Dienstherren? Vielen Dank.

Kurz gesagt, bewerben und wechseln eigentlich kein Problem. Aber du bleibst bei der neuen Behörde BaP. Man sollte es sich nur gut überlegen, denn es kann auch durchaus sein, dass du in der neuen Behörde nicht zurecht kommst oder deine Vorgesetzten dich nicht schätzen. Dann könnte es mit der Eigenschaft eines Beamten auf Lebenszeit schwerer werden.