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Sind die Klischees über den öffentlichen Dienst überhaupt wahr? (Bereich IT)
MoinMoin:
--- Zitat von: Opa am 22.06.2023 17:15 ---@MoinMoin: Die Nutzung einer Software zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle unterliegt stets der Mitbestimmung. Bei einer Software, die einen anderen Zweck hat, ist es unerheblich, ob der PR der Einführung der Software vorher zugestimmt hat oder nicht. Und nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist es ebenso unerheblich, ob die Software den Zweck der Leistungs- und Verhaltenskontrolle hat, oder ob sie nur zufällig auch für diesen Zweck nutzbar ist.
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Davon rede ich doch die ganze Zeit: jede Fachanwendung ist für diesen Zweck nutzbar und unterlieg somit nach ständiger Rechtsprechung des BAG immer der Mitbestimmung, bevor ein SB damit arbeitet.
--- Zitat ---Wenn du bei deinen Mitarbeitern kontrollieren möchtest, ob sie bei der Zeiterfassung betrügen: Versuch mal, ihre Windows-Login-Zeiten zum Abgleich mit der Zeiterfassung zu bekommen. Falls der PR dem nicht vorher zugestimmt hat, kannst du es vergessen. Und ohne einen hinreichenden konkreten Verdacht im Einzelfall wird ein halbwegs brauchbarer PR dir seine Zustimmung niemals erteilen.
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Das will ich auch schwer hoffen und daher sollten m Rahmen der Mitbestimmung die PRs auch peinlich genau darauf achten, dass geregelt ist, wer und wie und in welchem Rahmen, solche Daten einsehen darf.
--- Zitat von: Organisator am 22.06.2023 17:36 ---
--- Zitat von: Faunus am 22.06.2023 16:46 ---Ich guck mir aber nicht heimlich jeden Abend und ohne das Wissen des MA seine Arbeitsergebnisse an, um dann 3 Wo./3 Monate/... später, was auch immer mit diesen illegal erworbenen "Erkenntnissen" zu machen.
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Das wäre auch nicht illegal. Als Führungskraft kannst du stets in die Akten deiner Mitarbeiter schauen und damit einen Überblick auf den aktuellen Bearbeitungsstand gewinnen. Diese von Opa zutreffend als Qualitätskontrolle beschriebene Tätigkeit ist typische Aufgabe einer Führungskraft. Dies bezieht sich nicht nur auf Arbeitsergebnisse sondern auch auf deren Zustandekommen oder Zwischenstände.
Die Leistungs- und Verhaltenskontrolle wäre z.B.
-wann beginnt die Arbeitszeit eines Mitarbeiters und wann endet sie.
- Wie lange hat der Mitarbeiter im Durchschnitt der letzten drei Montate für die Bearbeitung eines Antrags gebraucht
- Wie viele Anträge wurden im Mai von einem bestimmten Mitarbeiter abschließend bearbeitet
So ziemlich jede Fachsoftware könnte solche Daten liefern, darf es aber nicht ohne Zustimmung des PR.
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Sehe ich auch so:
Daher mein obiger Kommentar:
--- Zitat ---Ich denke ein Vorgesetzte darf das, er darf auch in dein Büro gehen um zu schauen ob du dort bist und arbeitest.
Die Frage ist doch eher, darf er dann eine Liste führen in der er notiert, wann er das gemacht hat und mit welchem Ergebnis.
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Wenn seine legale Einsichtnahme dazu nutzt Arbeitszeitlisten etc. zu führen, dann darf er dieses nur mit Zustimmung des PRs (weil es eben wiederum eine Einführung einer technischen Einrichtung - im weitesten Sinne - ist, , die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen.)
und außerdem käme da lustigerweise uU auch noch das geliebte DSGVO mit ins Spiel, weil personenbezogen Daten verarbeitet werden.
Faunus:
Beim Begriff "Arbeitszeitbetrug" ist auch bei mir Schluss.
Mit dem Home Office sind dann auch "Beobachtungs-/Kontrollmöglichkeiten" weggefallen.
Der Wunsch nun über vereinfachte Verfahren wie z.B. Abgl. von Login-Daten mit dem Zeiterfassungsprogramm ohne PV sowas in den Griff zu kriegen kann ich schon nachvollziehen.
Ich denke, ein Personalrat wird guten Argumenten folgen können. So meine Erfahrung in einem anders gearteten Fall, da VO auch MA ist und Kollegen, die ebenfalls MA sind Fehlverhalten ausbaden dürfen. Es gilt ja auch die anderen Teammitglieder zu schützen.
Faunus:
Ich denke nicht, dass das von mir geschilderte legal ist, außer ich habe triftige Gründe und durchwühle mit Zeugen den Arbeitsplatz des MA .
Heimlich geht da schon mal garnichts als "Qualitätskontrolle", sonst ist der Heimlichtuer ganz schnell in einer Ecke, wo er nicht stehen wollte.
Organisator:
--- Zitat von: Faunus am 22.06.2023 19:09 ---Ich denke nicht, dass das von mir geschilderte legal ist, außer ich habe triftige Gründe und durchwühle mit Zeugen den Arbeitsplatz des MA .
Heimlich geht da schon mal garnichts als "Qualitätskontrolle", sonst ist der Heimlichtuer ganz schnell in einer Ecke, wo er nicht stehen wollte.
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Bei der Qualitätskontrolle der Mitarbeiter würdest du nicht seinen Arbeitsplatz durchwühlen sondern seine Akten einsehen. Diese müssen ohnehin (z.B. für den Vertretungsfall) für berechtigte Personen zugänglich sein.
Bei einer allgemein wünschenswerten elektronischen Aktenführung wäre dies noch einfacher, da die Führungskraft Zugriff auf alle Akten der Mitarbeiter hat.
Somit wäre eine solche Kontrolle völlig legal.
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