Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Sind die Klischees über den öffentlichen Dienst überhaupt wahr? (Bereich IT)
Faunus:
Da ich als TA in Wissenschaft & Lehre verortet bin und mir der Begriff "Aufsicht" bestenfalls bei Prüfungen begegnet, würde ich jetzt gerne wissen, ob sich hinter dem Begriff "Fachaufsicht" eine eindeutige Definition möglicherweise im Verwaltungsbereich verbrigt?
Gehe ich recht in der Annahme, dass Fachvorgesetzter/disziplinarischer Vorgesetzter auch nichts mit Fachaufsicht zu tun hat?
Fällt unter Fachaufsicht z.B. Schusswaffengebrauch bei einem Polizeieinsatz und die Dienstaufsicht (=Fachaufsicht) klärt den rechtl. Teil?
Rechnungshof schaut alle Jubeljahre in der Buchhaltung vorbei, weil wir doch recht ordentlich Geld ausgeben. Ist das die Fachaufsicht der Buchhalter?
Opa:
Fachaufsicht ist die regelmäßige und meist standardisierte Prüfung, ob Arbeitsvorgänge korrekt (sachlich, rechnerisch, rechtlich) erledigt werden. Also eine Art Qualitätskontrolle. Sie obliegt in erster Linie dem Fachvorgesetzten.
Dienstaufsicht im Sinne der Aufgabe eines Dienstvorgesetzten ist u.a. die Leistungs- und Verhaltenskontrolle, um die es hier ursprünglich geht. Sie bildet zum Beispiel die Grundlage für Beurteilungen oder disziplinarische/arbeitsrechtliche Maßnahmen.
Prüfinstanzen wie ein Landes- oder Bundesrechnungshof üben weder das eine noch das andere aus. Sie üben gesetzlich festgelegte Prüfrechte aus.
Faunus:
Danke für die Erhellung.
Dann sind vermutlich im wissenschaftlichen Bereich z.B. interne Vorträge der MA über den aktuellen Forschungstand Ihres Projekts eine Form von Wahrnehmen der Fachaufsicht.
Dann wären wir wieder hier:
--- Zitat von: MoinMoin am 22.06.2023 11:57 ---Es ist also der fachlichen Aufsicht nicht ohne Einwilligung vom PR erlaubt, dass sie einzelne Fälle und deren Daten einsieht und damit Arbeitsstand und Arbeitsqualität überprüft?
--- End quote ---
Der Vortragende präsentiert nach Leitlinien. Einzeldaten werden dann schon mal bei der Diskussion um die zusammengefassten Daten gezeigt und die Vorgehnsweise bei der Datenerzeugung hinterfragt.
Das ist ein normaler Vorgang im Team und auch erwünscht.
Natürlich haben Frischlinge Hemmungen, müssen lernen sich zu organisieren und brauchen daher 3 gesetzte Vortragstermine, bis sie einen wahrnehmen ;)
Ich guck mir aber nicht heimlich jeden Abend und ohne das Wissen des MA seine Arbeitsergebnisse an, um dann 3 Wo./3 Monate/... später, was auch immer mit diesen illegal erworbenen "Erkenntnissen" zu machen.
Opa:
@MoinMoin: Die Nutzung einer Software zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle unterliegt stets der Mitbestimmung. Bei einer Software, die einen anderen Zweck hat, ist es unerheblich, ob der PR der Einführung der Software vorher zugestimmt hat oder nicht. Und nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist es ebenso unerheblich, ob die Software den Zweck der Leistungs- und Verhaltenskontrolle hat, oder ob sie nur zufällig auch für diesen Zweck nutzbar ist.
Wenn du bei deinen Mitarbeitern kontrollieren möchtest, ob sie bei der Zeiterfassung betrügen: Versuch mal, ihre Windows-Login-Zeiten zum Abgleich mit der Zeiterfassung zu bekommen. Falls der PR dem nicht vorher zugestimmt hat, kannst du es vergessen. Und ohne einen hinreichenden konkreten Verdacht im Einzelfall wird ein halbwegs brauchbarer PR dir seine Zustimmung niemals erteilen.
Organisator:
--- Zitat von: Faunus am 22.06.2023 16:46 ---Ich guck mir aber nicht heimlich jeden Abend und ohne das Wissen des MA seine Arbeitsergebnisse an, um dann 3 Wo./3 Monate/... später, was auch immer mit diesen illegal erworbenen "Erkenntnissen" zu machen.
--- End quote ---
Das wäre auch nicht illegal. Als Führungskraft kannst du stets in die Akten deiner Mitarbeiter schauen und damit einen Überblick auf den aktuellen Bearbeitungsstand gewinnen. Diese von Opa zutreffend als Qualitätskontrolle beschriebene Tätigkeit ist typische Aufgabe einer Führungskraft. Dies bezieht sich nicht nur auf Arbeitsergebnisse sondern auch auf deren Zustandekommen oder Zwischenstände.
Die Leistungs- und Verhaltenskontrolle wäre z.B.
-wann beginnt die Arbeitszeit eines Mitarbeiters und wann endet sie.
- Wie lange hat der Mitarbeiter im Durchschnitt der letzten drei Montate für die Bearbeitung eines Antrags gebraucht
- Wie viele Anträge wurden im Mai von einem bestimmten Mitarbeiter abschließend bearbeitet
So ziemlich jede Fachsoftware könnte solche Daten liefern, darf es aber nicht ohne Zustimmung des PR.
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