Der 1. Verstoß ist, dass die fragende Personaler/in eine nicht genehmigte Verarbeitung von personenbezogenen Daten durchgeführt hat.
(Sie nutzt die Daten, also den Namen, auf eine nicht genehmigten Art und Weise, da ist es irrelevant, ob die Gegenseiten daraus den Schluss ziehen kann, dass die Person sich dort beworben hat oder nicht oder woher die Fragende den Namen kennt, dass ist alles zunächst Wumpe, denn der Verstoß liegt eben in dieser Verarbeitung! )
Das Ja der angefragten Personaler/in wäre eine nicht genehmigte Verarbeitung von personenbezogenen Daten, sofern sie nicht privat die Person, oder aufgrund öffentlich zugänglicher Daten (GVPL z.B. weil Mitarbeiterin) kennt, sondern, weil sie den Namen durch eine Bewerbung kennt, denn dann verarbeitet sie die Daten auf nicht genehmigter Art und Weise.
Ein "Ja, ist meine Nachbarin" wäre da unkritisch, mEn.
Die Antwort AGG Hopper ja oder nein als Antwort, ist ebenfalls wie oben eine nicht genehmigte Verarbeitung von personenbezogenen Daten, da kommt es nicht auf die Gesundheitsdaten an.
Es geht nicht um die Schwerbehinderung, diese Fragen sind auch bei nicht Schwerbehinderten ein Verstoß.
Edit: Die Frage "AGG-Hopper?", wäre definitiv eine nicht genehmigte Verarbeitung von personenbezogenen, denn damit offenbart man die Information: sie hat sich bei uns beworben!
und ob Rundruf oder Rundmail ist gleichermaßen illegal, das eine ist nur besser nachweisbar.